Städtebaulicher Vertrag: Unterschied zwischen den Versionen

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==Rechtsprechung==
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* {{BGH V ZR 169/17}}: "Verkauft eine Gemeinde im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags ein von dem Erwerber mit einem Eigenheim zu bebauendes Grundstück zum Verkehrswert, verstößt eine Regelung, die dem Erwerber eine von einer Verkehrswertsteigerung des Grundstücks unabhängige Zuzahlung bei dessen Weiterverkauf innerhalb von acht Jahren nach Errichtung des Eigenheims auferlegt, gegen das Gebot angemessener Vertragsgestaltung."
  
 
==Publikationen==
 
==Publikationen==
* Dr. Jürgen Busse, Städtebauliche Verträge im Lichte der Rechtsprechung, KommJur 2009, 241
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===Fachbücher===
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* {{ISBN 9783415052086}}, S. 198 f.
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* {{ISBN 9783980364195}}, S. 45
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===Fachaufsätze===
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* Dr. Jürgen '''Busse''', Städtebauliche Verträge im Lichte der Rechtsprechung, KommJur 2009, 241
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* Christian Alexander '''Mayer''' und Dr. Martin Schorn, Strafrechtliche Risiken des unwirksamen öffentlich-rechtlichen Vertrags, KommJur 2015, 86
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==Siehe auch==
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* [[Konzeptvergabe]]
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* [[öffentlich-rechtlicher Vertrag]]
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* [[Kopplungsverbot]]
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* [[Realisierungsvertrag]]
  
 
[[Kategorie:Kommunalrecht]]
 
[[Kategorie:Kommunalrecht]]
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[[Kategorie:Öffentliches Baurecht]]
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[[Kategorie:Kommunale Klimapolitik]]

Aktuelle Version vom 21. Januar 2021, 14:50 Uhr

Beispiele

Normen

Rechtsprechung

  • BGH, Urteil vom 20.04.2018 - V ZR 169/17: "Verkauft eine Gemeinde im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags ein von dem Erwerber mit einem Eigenheim zu bebauendes Grundstück zum Verkehrswert, verstößt eine Regelung, die dem Erwerber eine von einer Verkehrswertsteigerung des Grundstücks unabhängige Zuzahlung bei dessen Weiterverkauf innerhalb von acht Jahren nach Errichtung des Eigenheims auferlegt, gegen das Gebot angemessener Vertragsgestaltung."

Publikationen

Fachbücher

Fachaufsätze

  • Dr. Jürgen Busse, Städtebauliche Verträge im Lichte der Rechtsprechung, KommJur 2009, 241
  • Christian Alexander Mayer und Dr. Martin Schorn, Strafrechtliche Risiken des unwirksamen öffentlich-rechtlichen Vertrags, KommJur 2015, 86

Siehe auch