Gebot der Neutralität des Staates im Meinungskampf: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | * [http://www.spiegel.de/politik/deutschland/johanna-wanka-bundesverfassungsgericht-zur-roten-karte-fuer-afd-a-1195585.html spiegel.de vom 27.02.2018 - Urteil des Verfassungsgerichts Bundesminister müssen sich parteipolitisch zurückhalten]: "Bildungsministerin Wanka hatte die "Rote Karte" für die AfD gefordert: So hätte sie sich in diesem Amt aber nicht äußern dürfen, entschieden jetzt die Verfassungsrichter. Die AfD hatte geklagt." | ||
+ | * [http://www.sueddeutsche.de/politik/karlsruhe-wanka-verteidigt-afd-kritik-vor-dem-bundesverfassungsgericht-1.3520262 sueddeutsche.de vom 24.05.2017 - Karlsruhe - Wanka verteidigt AfD-Kritik vor dem Bundesverfassungsgericht] | ||
+ | * [http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014-12/npd-scheitert-mit-klage-gegen-familienministerin-schwesig zeit.de vom 18.12.2014 - Bundesverfassungsgericht: Ministerin Schwesig darf gegen die NPD mobilisieren] | ||
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* [[Neutralität der Verwaltung]] | * [[Neutralität der Verwaltung]] | ||
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* [[Religiöse und weltanschauliche Neutralitätspflicht des Staates]] | * [[Religiöse und weltanschauliche Neutralitätspflicht des Staates]] | ||
+ | * [[Wahrheitspflicht]] | ||
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+ | [[Kategorie:Grundrechte]]</noinclude> |
Aktuelle Version vom 14. Januar 2021, 13:41 Uhr
Neutralität der Verwaltung
Wahlempfehlungen zugunsten einer Partei oder eines Wahlbewerbers, die ein Bürgermeister in amtlicher Eigenschaft abgibt, werden nicht durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) gedeckt. Sie verstoßen vielmehr gegen die den Gemeinden und ihren Organen durch das bundesverfassungsrechtliche Gebot der freien Wahl auch im Kommunalwahlkampf auferlegte Neutralitätspflicht.<ref>BVerwG, Urteil vom 18.04.1997 - 8 C 5.96 = DVBl 1997, 1276 </ref>
Rechtsprechung
Publikationen
- spiegel.de vom 27.02.2018 - Urteil des Verfassungsgerichts Bundesminister müssen sich parteipolitisch zurückhalten: "Bildungsministerin Wanka hatte die "Rote Karte" für die AfD gefordert: So hätte sie sich in diesem Amt aber nicht äußern dürfen, entschieden jetzt die Verfassungsrichter. Die AfD hatte geklagt."
- sueddeutsche.de vom 24.05.2017 - Karlsruhe - Wanka verteidigt AfD-Kritik vor dem Bundesverfassungsgericht
- zeit.de vom 18.12.2014 - Bundesverfassungsgericht: Ministerin Schwesig darf gegen die NPD mobilisieren