Gebot der Neutralität des Staates im Meinungskampf: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Neutralitätspflicht des Bürgermeisters]]
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==[[Neutralität der Verwaltung]]==
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{{:Neutralität der Verwaltung}}
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==Rechtsprechung==
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* {{BVerfG 2 BvE 1/16}}
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==Publikationen==
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* [http://www.spiegel.de/politik/deutschland/johanna-wanka-bundesverfassungsgericht-zur-roten-karte-fuer-afd-a-1195585.html spiegel.de vom 27.02.2018 -  Urteil des Verfassungsgerichts Bundesminister müssen sich parteipolitisch zurückhalten]: "Bildungsministerin Wanka hatte die "Rote Karte" für die AfD gefordert: So hätte sie sich in diesem Amt aber nicht äußern dürfen, entschieden jetzt die Verfassungsrichter. Die AfD hatte geklagt."
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* [http://www.sueddeutsche.de/politik/karlsruhe-wanka-verteidigt-afd-kritik-vor-dem-bundesverfassungsgericht-1.3520262 sueddeutsche.de vom 24.05.2017 - Karlsruhe - Wanka verteidigt AfD-Kritik vor dem Bundesverfassungsgericht]
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* [http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014-12/npd-scheitert-mit-klage-gegen-familienministerin-schwesig zeit.de vom 18.12.2014 - Bundesverfassungsgericht: Ministerin Schwesig darf gegen die NPD mobilisieren]
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==Siehe auch==
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* [[Neutralität der Verwaltung]]
 
* [[Religiöse und weltanschauliche Neutralitätspflicht des Staates]]
 
* [[Religiöse und weltanschauliche Neutralitätspflicht des Staates]]
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* [[Wahrheitspflicht]]
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[[Kategorie:Grundrechte]]</noinclude>

Aktuelle Version vom 14. Januar 2021, 13:41 Uhr

Neutralität der Verwaltung

Wahlempfehlungen zugunsten einer Partei oder eines Wahlbewerbers, die ein Bürgermeister in amtlicher Eigenschaft abgibt, werden nicht durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) gedeckt. Sie verstoßen vielmehr gegen die den Gemeinden und ihren Organen durch das bundesverfassungsrechtliche Gebot der freien Wahl auch im Kommunalwahlkampf auferlegte Neutralitätspflicht.<ref>BVerwG, Urteil vom 18.04.1997 - 8 C 5.96 = DVBl 1997, 1276 </ref>

Rechtsprechung

Publikationen

Siehe auch