Prüfung und Wertung von Angeboten beim offenen Verfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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(1) [[Formelle Angebotsprüfung]]
 
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{{:Formelle Angebotsprüfung}}
Nach der [[Angebotsöffnung]] findet eine [[formelle Angebotsprüfung]] nach {{VgV 56}} Abs. 1, {{VgV 57}} statt.
 
Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind nach {{VgV 56}} Abs. 1 auf [[Vollständigkeit]] und [[fachliche Richtigkeit]], Angebote zudem auf [[rechnerische Richtigkeit]] zu prüfen. Nach {{VgV 57}} Abs. 1, {{VOB/A 16 EU}} werden Angebote von Unternehmen von der Wertung ausgeschlossen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des {{VgV 53}} genügen, insbesondere:
 
#Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
 
#Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,
 
#Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,
 
#Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind,
 
#Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder
 
#nicht zugelassene Nebenangebote.
 
  
 
(2) [[Eignungsprüfung]]
 
(2) [[Eignungsprüfung]]

Version vom 13. Dezember 2020, 20:17 Uhr

(1) Formelle Angebotsprüfung Nach der Angebotsöffnung findet eine formelle Angebotsprüfung statt.

(2) Eignungsprüfung

Es folgt die Eignungsprüfung, GWB § 122: Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand von Eignungskriterien.

(3) Ungewöhnlich niedriges Angebot

Ferner darf es sich nicht um ein ungewöhnlich niedriges Angebot handeln.

(4) Wirtschaftlichstes Angebot

Schließlich wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.<ref>Angela Dageförde, Holger Thärichen, et al., Handbuch für den Fachanwalt für Vergaberecht (Schriftenreihe des forum vergabe), Bundesanzeiger Verlag, 3. Januar 2019, ISBN 9783846206836, S. 82 f.</ref>

Normen

Vergabeverordnung (VgV)

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A)<ref>Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen</ref>

Fußnoten

<references/>