Prüfung und Wertung von Angeboten beim offenen Verfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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==Normen==
 
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* {{VgV 56}} Abs. 1 ([[Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote]]; [[Nachforderung von Unterlagen]])
 
* {{VgV 56}} Abs. 1 ([[Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote]]; [[Nachforderung von Unterlagen]])
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* {{VgV 57}} [[Ausschluss von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten]]
  
 
==Fußnoten==
 
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Version vom 13. Dezember 2020, 19:37 Uhr

Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand von Eignungskriterien.

Normen

Fußnoten

<references/>