Prüfung und Wertung von Angeboten beim offenen Verfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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#[[Angebotsöffnung]]
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*[[Angebotsöffnung]]
# Einhalten der [[Angebotsfrist]]
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* Einhalten der [[Angebotsfrist]]
# Formelle Angebotsprüfungn nach {{VgV 56}} Abs. 1: Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen.
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* Formelle Angebotsprüfung nach {{VgV 56}} Abs. 1: Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen.
##Vollständigkeit
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**Vollständigkeit
## fachliche und rechnerische Richtigkeit
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** fachliche und rechnerische Richtigkeit
##Nichtvorliegen formeller Ausschlussgründe, {{VgV 57}}, {{VOB/A 16 EU}}
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**Nichtvorliegen formeller Ausschlussgründe, {{VgV 57}}, {{VOB/A 16 EU}}
# [[Eignungsprüfung]], {{GWB 122}}
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*[[Eignungsprüfung]], {{GWB 122}}
 
{{:Eignung (Vergabe)}}
 
{{:Eignung (Vergabe)}}
# Kein [[ungewöhnlich niedriges Angebot]]
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* Kein [[ungewöhnlich niedriges Angebot]]
# Ermittlung [[Wirtschaftlichstes Angebot]]<ref>{{ISBN 9783846206836}}, S. 82 f.</ref><noinclude>
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* Ermittlung [[Wirtschaftlichstes Angebot]]<ref>{{ISBN 9783846206836}}, S. 82 f.</ref><noinclude>
  
 
==Normen==
 
==Normen==

Version vom 13. Dezember 2020, 19:36 Uhr

Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand von Eignungskriterien.

Normen

Fußnoten

<references/>