Hochwasserschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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* {{WHG 5}} Abs. 2 (Allgemeine Sorgfaltspflichten): Jede Person, die durch [[Hochwasser]] betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.
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* {{WHG 6}} Abs. 1 Nr. 6: Die Gewässer sind nachhaltig zu bewirtschaften, insbesondere mit dem Ziel, ... 6. an oberirdischen Gewässern so weit wie möglich natürliche und schadlose Abflussverhältnisse zu gewährleisten und insbesondere durch Rückhaltung des Wassers in der Fläche der Entstehung von nachteiligen Hochwasserfolgen vorzubeugen,
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* {{WHG 72}} [[Hochwasser]]: Hochwasser ist eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser. Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen.
 
* {{WHG 73}} Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete
 
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* {{WHG 74}} Gefahrenkarten und Risikokarten
 
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* {{WHG 75}} Risikomanagementpläne
 
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* {{BayWG 49}} Verpflichtungen der Anlieger und der Unternehmer von Wasserbenutzungsanlagen
 
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* {{OVG Rheinland-Pfalz 10 C 10230/90}} (Amtlicher Leitsatz: Ist ein [[Bebauungsplan]] für ein Gebiet, aufzustellen, welches bereits mehrfach von Überschwemmungen betroffen war, so muss der Rat Erkundigungen darüber einholen, in welcher Häufigkeit mit Überschwemmungen zu erwarten sind und welche Hochwasserstände voraussichtlich erreicht werden. Wird dies unterlassen, so verstößt die Ausweisung eines Wohngebiets gegen die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse und die Sicherheit der Wohnbevölkerung. Dies gilt auch für die Gebiete außerhalb der Planung, für die sich die Überschwemmungsgefahr erhöht.)
 
* {{OVG Rheinland-Pfalz 10 C 10230/90}} (Amtlicher Leitsatz: Ist ein [[Bebauungsplan]] für ein Gebiet, aufzustellen, welches bereits mehrfach von Überschwemmungen betroffen war, so muss der Rat Erkundigungen darüber einholen, in welcher Häufigkeit mit Überschwemmungen zu erwarten sind und welche Hochwasserstände voraussichtlich erreicht werden. Wird dies unterlassen, so verstößt die Ausweisung eines Wohngebiets gegen die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse und die Sicherheit der Wohnbevölkerung. Dies gilt auch für die Gebiete außerhalb der Planung, für die sich die Überschwemmungsgefahr erhöht.)
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* {{VG Frankfurt 3 E 4616/99}} Hochwasserschutz als kommunale [[Pflichtaufgabe]]
 
* {{VG Frankfurt 3 E 4616/99}} Hochwasserschutz als kommunale [[Pflichtaufgabe]]
  
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===Broschüren===
 
===Broschüren===
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* [https://www.fib-bund.de/Inhalt/Themen/Hochwasser/ Hochwasserschutzfibel – Objektschutz und bauliche Vorsorge]
 
* [https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Publikationen/Bauen/Starkregenvorsorge-im-Staedtebau_und_in_der_Bauleitplanung.pdf Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg: Starkregenvorsorge im Städtebau und in der Bauleitplanung – Informationen für Gemeinderatsmitglieder, Planerinnen und Planer sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger, Stuttgart 2018]
 
* [https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Publikationen/Bauen/Starkregenvorsorge-im-Staedtebau_und_in_der_Bauleitplanung.pdf Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg: Starkregenvorsorge im Städtebau und in der Bauleitplanung – Informationen für Gemeinderatsmitglieder, Planerinnen und Planer sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger, Stuttgart 2018]
  
 
===Positionspapiere===
 
===Positionspapiere===
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* [https://de.dwa.de/files/_media/content/01_DIE%20DWA/Politikinformationen/Positionspapiere/Positionspapier_Hochwasser_2018_netz.pdf Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall: DWA- Positionen – Hochwasser und Sturzfluten; Hennef 2018]
  
* [https://de.dwa.de/files/_media/content/01_DIE%20DWA/Politikinformationen/Positionspapiere/Positionspapier_Hochwasser_2018_netz.pdf Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall: DWA- Positionen – Hochwasser und Sturzfluten; Hennef 2018]
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===Podcasts===
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* [https://www.br.de/mediathek/podcast/radiowissen/hochwasserschutz-ideen-fuer-die-zukunft/894533 radioWissen: Hochwasserschutz - Ideen für die Zukunft]: "Hochwasserkatastrophen sind hierzulande immer häufiger. Ideen sind gefragt. Zum Beispiel mobile Schutzwände, die nur bei steigendem Wasserstand in Aktion treten. Aber auch vernünftige Raumplanung."
  
 
==Links==
 
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[[Kategorie:Projekt]]
 
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[[Kategorie: Kommunale Klimapolitik]]
 
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Aktuelle Version vom 25. September 2020, 11:03 Uhr

Hochwasserrisiko

Hochwasserrisiko ist die Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Hochwasserereignisses mit den möglichen nachteiligen Hochwasserfolgen für

Burgkunstadt

Hochwasserrisiko in Burgkunstadt

Die Stadt Burgkunstadt ist mit zwei grundsätzlichen Hochwasserrisiken konfrontiert:

m unter Wasser setzen. Das öffentlich kommunizierte Schadensrisiko würde in einem solchen Fall bis zu 16 Millionen € betragen.

Hochwasserschutz in Burgkunstadt

Laut Aussage eines Ingenieurs vom Ingenieurbüro Miller aus dem Jahr 2013 ist Burgkunstadt nicht vor einem hundertjährigen Hochwasser geschützt<ref>Quelle: Obermain Tagblatt vom 7.2.2013 - Seite 21</ref>. Für Burgkunstadt wurde daher für Gewässer dritter Ordnung ein Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept Burgkunstadt erarbeitet, das in der Umsetzung ist.

Für den Main als Gewässer erster Ordnung gibt es den Hochwasserrisikomanagement-Plan Main.

Hochwasserrisikomanagement

Länderübergreifender Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann nach ROG § 17 Abs. 2 Satz 1 im Einvernehmen mit den fachlich betroffenen Bundesministerien länderübergreifende Raumordnungspläne für den Hochwasserschutz sowie zu Standortkonzepten für Häfen und Flughäfen als Grundlage für ihre verkehrliche Anbindung im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung als Rechtsverordnung aufstellen. Ein erster Entwurf eines länderübergreifenden Raumordnungsplans für den Hochwasserschutz soll im Herbst 2020 vorliegen, 2021 soll der Raumordnungsplan fertig sein. Die Öffentlichkeit wird an der Erstellung beteiligt.<ref>Quelle: https://www.vhw.de/nachricht/laenderuebergreifende-raumordnung-fuer-den-hochwasserschutz-geplant/ - abgerufen am 31.05,2020 um 16:22 Uhr</ref>

Hochwasserrisikomanagement-Plan

"Ein Hochwasserrisikomanagement-Plan ist ein übergeordneter Plan auf strategischer Ebene, der verschiedene Arten von Maßnahmen umfasst. Neben gesetzlich verpflichtenden Maßnahmen enthält er auch freiwillige Maßnahmen, die in den sechs Jahren nach Fertigstellung des Hochwasserrisikomanagement-Plans umgesetzt werden sollen. Die bislang erfolgreiche Arbeit von Kommunen, Behörden und vielen weiteren Verantwortlichen wird dadurch in die Hochwasserrisikomanagement-Planung integriert."<ref>Quelle:https://www.lfu.bayern.de/wasser/hw_risikomanagement_umsetzung/hwrm_plaene/index.htm - abgerufen am 31.05.2020 um 16:40 Uhr</ref>

Hochwasserrisikomanagement-Plan Main

Mit dem "Hochwasserrisikomanagement-Plan Main" liegt für Bayern der erste Plan gemäß der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EG-HWRM-RL) vor. Der Plan geht über das seit 2001 laufende "Aktionsprogramm 2020" zum Schutz vor 100-jährigen Hochwasserereignissen hinaus, indem Maßnahmen aufzeigt werden, die jenseits dieses sog. "Bemessungshochwassers" erforderlich sind. Hier der direkte Link zum Gebiet Alten- und Burgkunstadts. Der Plan gibt Handlungshinweise zur Vorsorge (Vermeidung neuer Risiken, Reduktion bestehender Risiken), zur Bewältigung (Reduktion nachteiliger Folgen während eines Hochwassers) und zur Nachsorge. Damit bildet er eine wichtige Hilfe für die Wahl und Planung geeigneter Hochwasserschutzmaßnahmen auf den verschiedensten Ebenen von der grenzüberschreitenden Flussgebiets- bis zur kommunalen Ebene.<ref>Quelle: Regierung von Oberfranken - Pressemitteilung-Nr.: 186/10 vom 14.12.2010</ref>

Die europäische Hochwassermanagement-Richtlinie fordert von allen europäischen Staaten, bis spätestens Dezember 2015 für die Gewässer mit relevanten Hochwasserrisiken Gefahren- und Risikokarten zu erstellen, und in einem Managementplan aufzuzeigen, mit welchen Maßnahmen künftig dem Hochwasserrisiko begegnet werden soll. Die Karten und Pläne werden im 6-Jahres-Rhythmus überarbeitet und aktualisiert.<ref>Quelle: Regierung von Oberfranken - Pressemitteilung-Nr.: 191/10 vom 21.12.2010</ref>

Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept Burgkunstadt

Für Gewässer dritter Ordnung gibt es in Bugkunstadt ein kommunales Hochwasserschutzkonzept.

Pflichtaufgabe

Der Hochwasserschutz ist kommunale Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis<ref>http://www.lfu.bayern.de/umweltkommunal/gewaesserentwicklung/index.htm - abgerufen am 05.01.2015 um 12:10 Uhr; http://www.weser-kurier.de/region/syker-kurier_artikel,-Hochwasserschutz-und-Naturschutz-in-einem-_arid,854836.html abgerufen am 05.01.2015 um 12:13 Uhr; BayObLG, Urteil vom 23.11.1993 - 2Z RR 153/92; VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 10.05.2002 - 3 E 4616/99</ref>.

Öffentlichkeit

Nach der Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie) Artikel 10 Absatz 1 ermöglichen die Mitgliedstaaten im Einklang mit den geltenden gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften der Öffentlichkeit Zugang zu der ersten Bewertung des Hochwasserrisikos, zu den Hochwassergefahrenkarten, den Hochwasserrisikokarten und den Hochwasserrisikomanagementplänen.

Problembereiche

  • Bau in die Au<ref>vgl. Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471, Seite 1</ref>
  • menschliche Nutzung der Landschaft<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471, Seite 1</ref>
  • Versiegelungsgrad<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471, Seite 1</ref>
  • Art der Landschaftsbewirtschaftung<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471, Seite 1</ref>
  • Gewässergestaltung<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471, Seite 1</ref>

Werkzeuge für Hochwasserschutzmaßnahmen

Folgende Werkzeuge stehen für Hochwasserschutzmaßnahmen grundsätzlich zur Verfügung:

  • Bauleitplanung
  • Vorkaufsrecht
  • Enteignung
  • Stadtumbau
  • Kommunale Zusammenarbeit (Stichwort Hochwasserpartnerschaften<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471, Seite 1</ref>)
  • Wasserwehr: Nach BayWG Art. 50 Absatz 2 haben Gemeinden, die erfahrungsgemäß von Überschwemmungen oder Muren bedroht sind, dafür zu sorgen, dass ein Wach- und Hilfsdienst für Wassergefahr (Wasserwehr, Dammwehr, Murenabwehr) eingerichtet wird; sie haben die dafür erforderlichen Hilfsmittel (Abs. 1 Satz 2) bereitzuhalten.

Hochwasserschutzmaßnahmen

Allgemeine Hochwasserschutzmaßnahmen sind

  • Natürlicher Wasserrückhalt<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471 Seite 19 m.w.N.</ref>
    • Bremsen der Wassermassen vor der Stadt<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471, Seite 1</ref> (z.B. Regenüberlaufbecken, Regenrückhaltebecken)
    • Auenentwicklung<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471 Seite 21 m.w.N.</ref>
  • Renaturierung<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471 Seite 21 ff. m.w.N.</ref>
  • Technischer Hochwasserschutz<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471 Seite 24 ff. m.w.N.</ref>
    • Mobile Elemente
  • Bauvorsorge<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471 Seite 26 m.w.N.</ref>
  • Risikovorsorge<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471 Seite 29 f. m.w.N.</ref>
  • Informationsvorsorge<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471 Seite 32 f. m.w.N.</ref>
  • Gefahrenabwehr<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471 Seite 33 f. m.w.N.</ref>
  • Bauleitplanung

Bürgerverein

Zehn Goldene Regeln zum Hochwasserschutz

  1. Kein Bau in die Au.
  2. IuK-Warnsystem
  3. Senioreneinsatz
  4. Übungen mit Bevölkerung
  5. 1 Woche Autarkie pro Kopf
  6. Ausbildung
  7. Wasserwehr
  8. ...
  9. ...
  10. ...

Normen

EU-Recht

Bundesrecht

Abgabenordnung (AO)

Baugesetzbuch (BauGB)

Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Abschnitt 6 - Hochwasserschutz (§§ 72 - 81)

  • WHG § 5 Abs. 2 (Allgemeine Sorgfaltspflichten): Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.
  • WHG § 6 Abs. 1 Nr. 6: Die Gewässer sind nachhaltig zu bewirtschaften, insbesondere mit dem Ziel, ... 6. an oberirdischen Gewässern so weit wie möglich natürliche und schadlose Abflussverhältnisse zu gewährleisten und insbesondere durch Rückhaltung des Wassers in der Fläche der Entstehung von nachteiligen Hochwasserfolgen vorzubeugen,
  • WHG § 72 Hochwasser: Hochwasser ist eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser. Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen.
  • WHG § 73 Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete
  • WHG § 74 Gefahrenkarten und Risikokarten
  • WHG § 75 Risikomanagementpläne
  • WHG § 76 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern
  • WHG § 77 Rückhalteflächen, Bevorratung
  • WHG § 78 Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
  • WHG § 78a Sonstige Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
  • WHG § 78b Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten
  • WHG § 78c Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten
  • WHG § 78d Hochwasserentstehungsgebiete
  • WHG § 79 Information und aktive Beteiligung
  • WHG § 80 Koordinierung
  • WHG § 81 Vermittlung durch die Bundesregierung

Landesrecht (Bayern)

Bayerisches Wassergesetz (BayWG)

Abschnitt 6. Schutz vor Hochwasser und Dürre, Wasser- und Eisgefahr

Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)

7.2.5 Hochwasserschutz (G) Die Risiken durch Hochwasser sollen soweit als möglich verringert werden. Hierzu sollen

  • die natürliche Rückhalte- und Speicherfähigkeit der Landschaft erhalten und verbessert,
  • Rückhalteräume an Gewässern freigehalten sowie
  • Siedlungen vor einem hundertjährlichen Hochwasser geschützt

werden.

Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021)

UMS

  • Anlage 2 zum UMS vom 05.08.2009 AZ.: 56b-U4454.5 – 2007 / 1-9

Rechtsprechung

Bundesgerichtshof (BGH)

Oberlandesgerichte

Oberverwaltungsgerichte

  • OVG Niedersachsen, Urteil vom 04.05.2000 - 1 L 2995/98
  • OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.10.1990 - 10 C 10230/90 (Amtlicher Leitsatz: Ist ein Bebauungsplan für ein Gebiet, aufzustellen, welches bereits mehrfach von Überschwemmungen betroffen war, so muss der Rat Erkundigungen darüber einholen, in welcher Häufigkeit mit Überschwemmungen zu erwarten sind und welche Hochwasserstände voraussichtlich erreicht werden. Wird dies unterlassen, so verstößt die Ausweisung eines Wohngebiets gegen die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse und die Sicherheit der Wohnbevölkerung. Dies gilt auch für die Gebiete außerhalb der Planung, für die sich die Überschwemmungsgefahr erhöht.)

Verwaltungsgerichte

Publikationen

Fachbücher

Fachartikel

Ratgeber

Broschüren

Positionspapiere

Podcasts

Links

Siehe auch

Fußnoten

<references/>