Hochwasserschutz: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | * {{WHG 6}} Abs. 1 Nr. 6: Die Gewässer sind nachhaltig zu bewirtschaften, insbesondere mit dem Ziel, ... 6. an oberirdischen Gewässern so weit wie möglich natürliche und schadlose Abflussverhältnisse zu gewährleisten und insbesondere durch Rückhaltung des Wassers in der Fläche der Entstehung von nachteiligen Hochwasserfolgen vorzubeugen, | ||
+ | * {{WHG 72}} [[Hochwasser]]: Hochwasser ist eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser. Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen. | ||
* {{WHG 73}} Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete | * {{WHG 73}} Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete | ||
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* {{BayWG 49}} Verpflichtungen der Anlieger und der Unternehmer von Wasserbenutzungsanlagen | * {{BayWG 49}} Verpflichtungen der Anlieger und der Unternehmer von Wasserbenutzungsanlagen | ||
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* {{BayObLG 2Z RR 153/92}} Hochwasserschutz als kommunale [[Pflichtaufgabe]] | * {{BayObLG 2Z RR 153/92}} Hochwasserschutz als kommunale [[Pflichtaufgabe]] | ||
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* {{OVG Niedersachsen 1 L 2995/98}} | * {{OVG Niedersachsen 1 L 2995/98}} | ||
* {{OVG Rheinland-Pfalz 10 C 10230/90}} (Amtlicher Leitsatz: Ist ein [[Bebauungsplan]] für ein Gebiet, aufzustellen, welches bereits mehrfach von Überschwemmungen betroffen war, so muss der Rat Erkundigungen darüber einholen, in welcher Häufigkeit mit Überschwemmungen zu erwarten sind und welche Hochwasserstände voraussichtlich erreicht werden. Wird dies unterlassen, so verstößt die Ausweisung eines Wohngebiets gegen die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse und die Sicherheit der Wohnbevölkerung. Dies gilt auch für die Gebiete außerhalb der Planung, für die sich die Überschwemmungsgefahr erhöht.) | * {{OVG Rheinland-Pfalz 10 C 10230/90}} (Amtlicher Leitsatz: Ist ein [[Bebauungsplan]] für ein Gebiet, aufzustellen, welches bereits mehrfach von Überschwemmungen betroffen war, so muss der Rat Erkundigungen darüber einholen, in welcher Häufigkeit mit Überschwemmungen zu erwarten sind und welche Hochwasserstände voraussichtlich erreicht werden. Wird dies unterlassen, so verstößt die Ausweisung eines Wohngebiets gegen die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse und die Sicherheit der Wohnbevölkerung. Dies gilt auch für die Gebiete außerhalb der Planung, für die sich die Überschwemmungsgefahr erhöht.) | ||
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* [https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Publikationen/Bauen/Starkregenvorsorge-im-Staedtebau_und_in_der_Bauleitplanung.pdf Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg: Starkregenvorsorge im Städtebau und in der Bauleitplanung – Informationen für Gemeinderatsmitglieder, Planerinnen und Planer sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger, Stuttgart 2018] | * [https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Publikationen/Bauen/Starkregenvorsorge-im-Staedtebau_und_in_der_Bauleitplanung.pdf Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg: Starkregenvorsorge im Städtebau und in der Bauleitplanung – Informationen für Gemeinderatsmitglieder, Planerinnen und Planer sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger, Stuttgart 2018] | ||
===Positionspapiere=== | ===Positionspapiere=== | ||
+ | * [https://de.dwa.de/files/_media/content/01_DIE%20DWA/Politikinformationen/Positionspapiere/Positionspapier_Hochwasser_2018_netz.pdf Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall: DWA- Positionen – Hochwasser und Sturzfluten; Hennef 2018] | ||
− | * [https:// | + | ===Podcasts=== |
+ | * [https://www.br.de/mediathek/podcast/radiowissen/hochwasserschutz-ideen-fuer-die-zukunft/894533 radioWissen: Hochwasserschutz - Ideen für die Zukunft]: "Hochwasserkatastrophen sind hierzulande immer häufiger. Ideen sind gefragt. Zum Beispiel mobile Schutzwände, die nur bei steigendem Wasserstand in Aktion treten. Aber auch vernünftige Raumplanung." | ||
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Aktuelle Version vom 25. September 2020, 11:03 Uhr
Hochwasserrisiko
Hochwasserrisiko ist die Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Hochwasserereignisses mit den möglichen nachteiligen Hochwasserfolgen für
- die menschliche Gesundheit,
- die Umwelt,
- das Kulturerbe,
- wirtschaftliche Tätigkeiten und
- erhebliche Sachwerte.<ref>WHG § 73 Absatz 1 Satz 2</ref>
Burgkunstadt
Hochwasserrisiko in Burgkunstadt
Die Stadt Burgkunstadt ist mit zwei grundsätzlichen Hochwasserrisiken konfrontiert:
- Zum Einen ein Hochwasser vom Main her (Gewässer erster Ordnung, für Schutzmaßnahmen ist die Stadt nicht zuständig, aber die Stadt ist betroffen)
- Zum anderen (darum geht es bei dem Hochwasserschutzkonzept der Stadt) laufen in der Stadt Gewässer dritter Ordnung zusammen, für deren Unterhalt die Stadt zuständig ist. Ein 100-jähriges Hochwasser der Gewässer dritter Ordnung (etwa aus einem Starkregenereignis) würde nach Angaben der Stadtverwaltung bzw. des Wasserwirtschaftsamts die Unterstadt (Zentralbereich Plan/Kulmbacherstraße/Bahnhofstraße) bis zu 3
m unter Wasser setzen. Das öffentlich kommunizierte Schadensrisiko würde in einem solchen Fall bis zu 16 Millionen € betragen.
Hochwasserschutz in Burgkunstadt
Laut Aussage eines Ingenieurs vom Ingenieurbüro Miller aus dem Jahr 2013 ist Burgkunstadt nicht vor einem hundertjährigen Hochwasser geschützt<ref>Quelle: Obermain Tagblatt vom 7.2.2013 - Seite 21</ref>. Für Burgkunstadt wurde daher für Gewässer dritter Ordnung ein Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept Burgkunstadt erarbeitet, das in der Umsetzung ist.
Für den Main als Gewässer erster Ordnung gibt es den Hochwasserrisikomanagement-Plan Main.
Hochwasserrisikomanagement
Länderübergreifender Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann nach ROG § 17 Abs. 2 Satz 1 im Einvernehmen mit den fachlich betroffenen Bundesministerien länderübergreifende Raumordnungspläne für den Hochwasserschutz sowie zu Standortkonzepten für Häfen und Flughäfen als Grundlage für ihre verkehrliche Anbindung im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung als Rechtsverordnung aufstellen. Ein erster Entwurf eines länderübergreifenden Raumordnungsplans für den Hochwasserschutz soll im Herbst 2020 vorliegen, 2021 soll der Raumordnungsplan fertig sein. Die Öffentlichkeit wird an der Erstellung beteiligt.<ref>Quelle: https://www.vhw.de/nachricht/laenderuebergreifende-raumordnung-fuer-den-hochwasserschutz-geplant/ - abgerufen am 31.05,2020 um 16:22 Uhr</ref>
Hochwasserrisikomanagement-Plan
"Ein Hochwasserrisikomanagement-Plan ist ein übergeordneter Plan auf strategischer Ebene, der verschiedene Arten von Maßnahmen umfasst. Neben gesetzlich verpflichtenden Maßnahmen enthält er auch freiwillige Maßnahmen, die in den sechs Jahren nach Fertigstellung des Hochwasserrisikomanagement-Plans umgesetzt werden sollen. Die bislang erfolgreiche Arbeit von Kommunen, Behörden und vielen weiteren Verantwortlichen wird dadurch in die Hochwasserrisikomanagement-Planung integriert."<ref>Quelle:https://www.lfu.bayern.de/wasser/hw_risikomanagement_umsetzung/hwrm_plaene/index.htm - abgerufen am 31.05.2020 um 16:40 Uhr</ref>
Hochwasserrisikomanagement-Plan Main
Mit dem "Hochwasserrisikomanagement-Plan Main" liegt für Bayern der erste Plan gemäß der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EG-HWRM-RL) vor. Der Plan geht über das seit 2001 laufende "Aktionsprogramm 2020" zum Schutz vor 100-jährigen Hochwasserereignissen hinaus, indem Maßnahmen aufzeigt werden, die jenseits dieses sog. "Bemessungshochwassers" erforderlich sind. Hier der direkte Link zum Gebiet Alten- und Burgkunstadts. Der Plan gibt Handlungshinweise zur Vorsorge (Vermeidung neuer Risiken, Reduktion bestehender Risiken), zur Bewältigung (Reduktion nachteiliger Folgen während eines Hochwassers) und zur Nachsorge. Damit bildet er eine wichtige Hilfe für die Wahl und Planung geeigneter Hochwasserschutzmaßnahmen auf den verschiedensten Ebenen von der grenzüberschreitenden Flussgebiets- bis zur kommunalen Ebene.<ref>Quelle: Regierung von Oberfranken - Pressemitteilung-Nr.: 186/10 vom 14.12.2010</ref>
Die europäische Hochwassermanagement-Richtlinie fordert von allen europäischen Staaten, bis spätestens Dezember 2015 für die Gewässer mit relevanten Hochwasserrisiken Gefahren- und Risikokarten zu erstellen, und in einem Managementplan aufzuzeigen, mit welchen Maßnahmen künftig dem Hochwasserrisiko begegnet werden soll. Die Karten und Pläne werden im 6-Jahres-Rhythmus überarbeitet und aktualisiert.<ref>Quelle: Regierung von Oberfranken - Pressemitteilung-Nr.: 191/10 vom 21.12.2010</ref>
Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept Burgkunstadt
Für Gewässer dritter Ordnung gibt es in Bugkunstadt ein kommunales Hochwasserschutzkonzept.
Pflichtaufgabe
Der Hochwasserschutz ist kommunale Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis<ref>http://www.lfu.bayern.de/umweltkommunal/gewaesserentwicklung/index.htm - abgerufen am 05.01.2015 um 12:10 Uhr; http://www.weser-kurier.de/region/syker-kurier_artikel,-Hochwasserschutz-und-Naturschutz-in-einem-_arid,854836.html abgerufen am 05.01.2015 um 12:13 Uhr; BayObLG, Urteil vom 23.11.1993 - 2Z RR 153/92; VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 10.05.2002 - 3 E 4616/99</ref>.
Öffentlichkeit
Nach der Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie) Artikel 10 Absatz 1 ermöglichen die Mitgliedstaaten im Einklang mit den geltenden gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften der Öffentlichkeit Zugang zu der ersten Bewertung des Hochwasserrisikos, zu den Hochwassergefahrenkarten, den Hochwasserrisikokarten und den Hochwasserrisikomanagementplänen.
Problembereiche
- Bau in die Au<ref>vgl. Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471, Seite 1</ref>
- menschliche Nutzung der Landschaft<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471, Seite 1</ref>
- Versiegelungsgrad<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471, Seite 1</ref>
- Art der Landschaftsbewirtschaftung<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471, Seite 1</ref>
- Gewässergestaltung<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471, Seite 1</ref>
Werkzeuge für Hochwasserschutzmaßnahmen
Folgende Werkzeuge stehen für Hochwasserschutzmaßnahmen grundsätzlich zur Verfügung:
- Bauleitplanung
- Vorkaufsrecht
- Enteignung
- Stadtumbau
- Kommunale Zusammenarbeit (Stichwort Hochwasserpartnerschaften<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471, Seite 1</ref>)
- Wasserwehr: Nach BayWG Art. 50 Absatz 2 haben Gemeinden, die erfahrungsgemäß von Überschwemmungen oder Muren bedroht sind, dafür zu sorgen, dass ein Wach- und Hilfsdienst für Wassergefahr (Wasserwehr, Dammwehr, Murenabwehr) eingerichtet wird; sie haben die dafür erforderlichen Hilfsmittel (Abs. 1 Satz 2) bereitzuhalten.
Hochwasserschutzmaßnahmen
Allgemeine Hochwasserschutzmaßnahmen sind
- Flächenvorsorge
- Festlegung von kontrollierten Überschwemmungsgebieten
- Ausweisung von Hochwassergefahren sowie Berücksichtigung in den Festsetzungen und Erläuterungen der Bauleitplanung<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471 Seite 19 m.w.N.</ref>
- Natürlicher Wasserrückhalt<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471 Seite 19 m.w.N.</ref>
- Bremsen der Wassermassen vor der Stadt<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471, Seite 1</ref> (z.B. Regenüberlaufbecken, Regenrückhaltebecken)
- Auenentwicklung<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471 Seite 21 m.w.N.</ref>
- Renaturierung<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471 Seite 21 ff. m.w.N.</ref>
- Technischer Hochwasserschutz<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471 Seite 24 ff. m.w.N.</ref>
- Mobile Elemente
- Bauvorsorge<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471 Seite 26 m.w.N.</ref>
- Risikovorsorge<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471 Seite 29 f. m.w.N.</ref>
- Informationsvorsorge<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471 Seite 32 f. m.w.N.</ref>
- Gefahrenabwehr<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471 Seite 33 f. m.w.N.</ref>
- Bauleitplanung
Bürgerverein
- Einbeziehung der Bürger in die aktuellen Planungen fordern, siehe Grundsätze der Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie) Art. 10 Abs. 1 (ggf. auch mit Hilfe eines Bürgerhaushalts)
- Aufklärung der Bevölkerung
- Verhaltensvorsorge<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471 Seite 30 ff. m.w.N.</ref>: Nach WHG § 5 Abs. 2 ist jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.
Zehn Goldene Regeln zum Hochwasserschutz
- Kein Bau in die Au.
- IuK-Warnsystem
- Senioreneinsatz
- Übungen mit Bevölkerung
- 1 Woche Autarkie pro Kopf
- Ausbildung
- Wasserwehr
- ...
- ...
- ...
Normen
EU-Recht
- Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie) (Europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie)
- Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie)
- Richtlinie 2003/35/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten
Bundesrecht
Abgabenordnung (AO)
- AO § 52 Nr. 8
Baugesetzbuch (BauGB)
- BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 12: (6) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen ...die Belange des Hochwasserschutzes.
- BauBG § 5
- BauGB § 6
- BauGB § 7
- BauGB § 8
- BauGB § 9
- BauGB § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6: Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben ... 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirtschaft oder den Hochwasserschutz gefährdet, ...
Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Abschnitt 6 - Hochwasserschutz (§§ 72 - 81)
- WHG § 5 Abs. 2 (Allgemeine Sorgfaltspflichten): Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.
- WHG § 6 Abs. 1 Nr. 6: Die Gewässer sind nachhaltig zu bewirtschaften, insbesondere mit dem Ziel, ... 6. an oberirdischen Gewässern so weit wie möglich natürliche und schadlose Abflussverhältnisse zu gewährleisten und insbesondere durch Rückhaltung des Wassers in der Fläche der Entstehung von nachteiligen Hochwasserfolgen vorzubeugen,
- WHG § 72 Hochwasser: Hochwasser ist eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser. Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen.
- WHG § 73 Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete
- WHG § 74 Gefahrenkarten und Risikokarten
- WHG § 75 Risikomanagementpläne
- WHG § 76 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern
- WHG § 77 Rückhalteflächen, Bevorratung
- WHG § 78 Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
- WHG § 78a Sonstige Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
- WHG § 78b Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten
- WHG § 78c Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten
- WHG § 78d Hochwasserentstehungsgebiete
- WHG § 79 Information und aktive Beteiligung
- WHG § 80 Koordinierung
- WHG § 81 Vermittlung durch die Bundesregierung
Landesrecht (Bayern)
Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Abschnitt 6. Schutz vor Hochwasser und Dürre, Wasser- und Eisgefahr
- BayWG Art. 43 Besondere Regelungen für bauliche Hochwasserschutzmaßnahmen
- BayWG Art. 44 Grundsätze für den Schutz vor Hochwasser und Dürre
- BayWG Art. 45 Risikobewertung, Gefahrenkarten, Risikokarten, Risikomanagementpläne
- BayWG Art. 46 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern
- BayWG Art. 47 Vorläufige Sicherung
- BayWG Art. 48 Hochwassernachrichtendienst
- BayWG Art. 49 Verpflichtungen der Anlieger und der Unternehmer von Wasserbenutzungsanlagen
- BayWG Art. 50 Verpflichtungen der Gemeinden
Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)
7.2.5 Hochwasserschutz (G) Die Risiken durch Hochwasser sollen soweit als möglich verringert werden. Hierzu sollen
- die natürliche Rückhalte- und Speicherfähigkeit der Landschaft erhalten und verbessert,
- Rückhalteräume an Gewässern freigehalten sowie
- Siedlungen vor einem hundertjährlichen Hochwasser geschützt
werden.
Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021)
UMS
- Anlage 2 zum UMS vom 05.08.2009 AZ.: 56b-U4454.5 – 2007 / 1-9
Rechtsprechung
Bundesgerichtshof (BGH)
Oberlandesgerichte
- OLG München, Urteil vom 18.09.2003 - 1 U 2138/03 Amtshaftung wegen unterlassenem Hochwasserschutz
- BayObLG, Urteil vom 23.11.1993 - 2Z RR 153/92 Hochwasserschutz als kommunale Pflichtaufgabe
Oberverwaltungsgerichte
- OVG Niedersachsen, Urteil vom 04.05.2000 - 1 L 2995/98
- OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.10.1990 - 10 C 10230/90 (Amtlicher Leitsatz: Ist ein Bebauungsplan für ein Gebiet, aufzustellen, welches bereits mehrfach von Überschwemmungen betroffen war, so muss der Rat Erkundigungen darüber einholen, in welcher Häufigkeit mit Überschwemmungen zu erwarten sind und welche Hochwasserstände voraussichtlich erreicht werden. Wird dies unterlassen, so verstößt die Ausweisung eines Wohngebiets gegen die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse und die Sicherheit der Wohnbevölkerung. Dies gilt auch für die Gebiete außerhalb der Planung, für die sich die Überschwemmungsgefahr erhöht.)
Verwaltungsgerichte
- VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 10.05.2002 - 3 E 4616/99 Hochwasserschutz als kommunale Pflichtaufgabe
Publikationen
Fachbücher
- Schneider, Rechtliche Instrumente des Hochwasserschutzes in Deutschland, Erich Schmidt Verlag Berlin 2005, ISBN 9783503083374
- Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471
- Oliver Decken / Rita A. Herrmann (Hrsg.), Kommunale Klimapolitik - Klimaschutz und Anpassungs-Strategien, 1. Auflage 2018, Verein zur Förderung kommunalpolitischer Arbeit - Alternative Kommunalpolitik (AKP) e.V., ISBN 9783980364195, Seiten 30 ff., 36 ff. (Klimawandel und Hochwasserschutz), 39 ("Kein Hochwasserschutzkonzept ohne aktuelle Bestandsaufnahme aller Deiche und Mauern.")
Fachartikel
- Spieß, Hochwasserausbaubeiträge, BayVBl 2014, 321 ff.
- Dr. Alfred Stapelfeldt / Sabrina Siemko, Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz, KommJur 2008, 321
- Natur und Landschaft 2/2018: Hochwasserschutz verbessern – Auenentwicklung fördern
- Planerin 6/2016: Abwasser. Über die Verknüpfung von Stadtentwicklung und Wasserinfrastruktur, Dezember 2016
Ratgeber
- Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat: Hochwasserschutzfibel – Objektschutz und bauliche Vorsorge, Berlin 2018
- Bayerischer Gemeindetag (Hrsg.), Praxisratgeber Hochwasserschutz für Kommunen
- Deutsches Institut für Urbanistik: Kommunale Überflutungsvorsorge – Planer im Dialog, Projektergebnisse, Berlin 2018
Broschüren
- Hochwasserschutzfibel – Objektschutz und bauliche Vorsorge
- Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg: Starkregenvorsorge im Städtebau und in der Bauleitplanung – Informationen für Gemeinderatsmitglieder, Planerinnen und Planer sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger, Stuttgart 2018
Positionspapiere
Podcasts
- radioWissen: Hochwasserschutz - Ideen für die Zukunft: "Hochwasserkatastrophen sind hierzulande immer häufiger. Ideen sind gefragt. Zum Beispiel mobile Schutzwände, die nur bei steigendem Wasserstand in Aktion treten. Aber auch vernünftige Raumplanung."
Links
- Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser
- Empfehlungen der Bund / Länder Arbeitsgemeinschaft Wasser zur Aufstellung von Hochwasser-Gefahrenkarten
- Empfehlungen zur Aufstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen
- Handlungsanleitung für den Einsatz rechtlicher und technischer Instrumente zum Hochwasserschutz in der Raumordnung, in der Bauleitplanung und bei der Zulassung von Einzelbauvorhaben (Stand: 6. März 2008)
- Faltblatt Hochwassergefahr Vorbeugen - Schäden vermeiden 2001
- Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) Wirksamkeit von Hochwasservorsorge und Hochwasserschutzmaßnahmen
- Leitlinien für einen zukunftsweisenden Hochwasserschutz
- Handlungsempfehlung zur Erstellung von Hochwasseraktionsplänen
- Übersicht weiterer Veröffentlichungen zu Hochwasser und Niedrigwasser
- Hochwasserschutz leicht gemacht - Dipl.-Ing. Mario Steinebach Pressestelle Technische Universität Chemnitz: "Wissenschaftler der TU Chemnitz haben ein temporäres Systems zum Schutz gegen Hochwasser entwickelt – Herzstück ist eine textile Membran, die das Wasser aufhält und die wirkenden Kräfte ableitet."
- http://www.hopla-main.de
- Überschwemmungsgebiet Burgkunstadt "Seltenes Ereignis"
- Überschwemmungsgebiete Altenkunstadt - Burgkunstadt - Weismain
- http://www.lfu.bayern.de/wasser/fachinformationen/hw_risikomanagement_plaene/index.htm
- Hochwasserrisikomanagementplan-Main Beiblatt Burgkunstadt
- Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete
- Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.
Siehe auch
- Amtshaftung
- Gemeinnützigkeit
- Hochwasser
- Hochwasserausbaubeitrag
- Katastrophenschutz
- Kommunale Zusammenarbeit
- Projektmanagement
- Regenrückhaltebecken
- Überschwemmungsgebiet
- Umweltverträglichkeit
Fußnoten
<references/>