Gemeindefreies Gebiet: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Ein gemeindefreies Gebiet ist im Verwaltungsrecht ein abgegrenztes Gebiet, das zu keiner politischen Gemeinde gehört. Meist sind diese Gebiete unbewohnt (Waldgebiete, Wasserflächen, Truppenübungsplätze etc.) | + | Ein gemeindefreies Gebiet ist im Verwaltungsrecht ein abgegrenztes Gebiet, das zu keiner politischen [[Gemeinde]] gehört. Meist sind diese Gebiete unbewohnt (Waldgebiete, Wasserflächen, Truppenübungsplätze etc.)<ref>Seite „Gemeindefreies Gebiet“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 30. Mai 2020, 09:10 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Gemeindefreies_Gebiet&oldid=200461553 (Abgerufen: 15. September 2020, 19:29 UTC)</ref><noinclude> |
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Version vom 15. September 2020, 19:30 Uhr
Ein gemeindefreies Gebiet ist im Verwaltungsrecht ein abgegrenztes Gebiet, das zu keiner politischen Gemeinde gehört. Meist sind diese Gebiete unbewohnt (Waldgebiete, Wasserflächen, Truppenübungsplätze etc.)<ref>Seite „Gemeindefreies Gebiet“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 30. Mai 2020, 09:10 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Gemeindefreies_Gebiet&oldid=200461553 (Abgerufen: 15. September 2020, 19:29 UTC)</ref>
Gemeindegebiet
Die Gesamtheit der zu einer Gemeinde gehörenden Grundstücke bildet nach BayGO Art. 10 Abs. 1 Satz 2 das Gemeindegebiet.
Normen
Publiaktionen
Siehe auch
Fußnoten
<references/>