Verteidigung und Zivilschutz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „<noinclude> ==Normen== * {{BayLplG 6}} Abs. 2 Nr. 8 ==Siehe auch== * Raumordnung ** Grundsätze der Raumordnung ==Fußnoten== <references/> Kateg…“)
 
 
Zeile 1: Zeile 1:
<noinclude>
+
Den räumlichen Erfordernissen der [[Verteidigung]] und des [[Zivilschutz|Zivilschutzes]] soll nach {{BayLplG 6}} Abs. 2 Nr. 8 Rechnung getragen werden.<noinclude>
  
 
==Normen==
 
==Normen==

Aktuelle Version vom 1. Juni 2020, 12:20 Uhr

Den räumlichen Erfordernissen der Verteidigung und des Zivilschutzes soll nach BayLplG Art. 6 Abs. 2 Nr. 8 Rechnung getragen werden.

Normen

Siehe auch

Fußnoten

<references/>