Hochwasserrisiko: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 31. Mai 2020, 14:31 Uhr
Hochwasserrisiko ist die Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Hochwasserereignisses mit den möglichen nachteiligen Hochwasserfolgen für
- die menschliche Gesundheit,
- die Umwelt,
- das Kulturerbe,
- wirtschaftliche Tätigkeiten und
- erhebliche Sachwerte.<ref>WHG § 73 Absatz 1 Satz 2</ref>
Hochwasserrisiko in Burgkunstadt
Die Stadt Burgkunstadt ist mit zwei grundsätzlichen Hochwasserrisiken konfrontiert:
- Zum Einen ein Hochwasser vom Main her (Gewässer erster Ordnung, für Schutzmaßnahmen ist die Stadt nicht zuständig, aber die Stadt ist betroffen)
- Zum anderen (darum geht es bei dem Hochwasserschutzkonzept der Stadt) laufen in der Stadt Gewässer dritter Ordnung zusammen, für deren Unterhalt die Stadt zuständig ist. Ein 100-jähriges Hochwasser der Gewässer dritter Ordnung (etwa aus einem Starkregenereignis) würde nach Angaben der Stadtverwaltung bzw. des Wasserwirtschaftsamts die Unterstadt (Zentralbereich Plan/Kulmbacherstraße/Bahnhofstraße) bis zu 3
m unter Wasser setzen. Das öffentlich kommunizierte Schadensrisiko würde in einem solchen Fall bis zu 16 Millionen € betragen.
Normen
- WHG § 73 Absatz 1 Satz 2<
Fußnoten
<references/>