Nichtigkeit eines Beschlusses der Mitgliederversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

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Nichtigkeitsgründe<ref>vgl. {{ISBN 9783406725005}} § 32 Rn. 9</ref>:
 
Nichtigkeitsgründe<ref>vgl. {{ISBN 9783406725005}} § 32 Rn. 9</ref>:
* Verstoß gegen die guten Sitten
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* [[Verstoß gegen die guten Sitten]]
* Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot
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* [[Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot]]
 
* Verstoß gegen die [[Vereinssatzung]]
 
* Verstoß gegen die [[Vereinssatzung]]
* Einberufung der Mitgliederversammlung durch ein unzuständiges Organ
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* [[Einberufung der Mitgliederversammlung]]
* Einberufung zur Unzeit
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** durch ein unzuständiges Organ
* Einberufung an einem unzumutbaren Ort
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** zur Unzeit
* Einberufung ohne ordnungsgemäße Mitteilung der Tagesordnung
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** an einem unzumutbaren Ort
* Einberufung ohne ordnungsgemäßen Vorstandsbeschluss
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** ohne ordnungsgemäße Mitteilung der Tagesordnung
* Unzulässige Eventualeinberufung
+
** ohne ordnungsgemäßen Vorstandsbeschluss
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** Unzulässige Eventualeinberufung
 
* Nichtladung von Mitgliedern
 
* Nichtladung von Mitgliedern
 
* Teilnahme von Nichtmitgliedern
 
* Teilnahme von Nichtmitgliedern

Version vom 19. Mai 2020, 09:11 Uhr

Nichtigkeitsgründe<ref>vgl. Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 78. Auflage 2019, Verlag C.H. Beck, ISBN 9783406725005 § 32 Rn. 9</ref>:

Publikationen

  • Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 78. Auflage 2019, Verlag C.H. Beck, ISBN 9783406725005 § 32 Rn. 9

Fußnoten

<references/>