Vorstand des Vereins: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Verein muss einen Vorstand haben ({{BGB 26}} Abs. 1 Satz 1). Die Satzung soll Bestimmungen über die Bildung des Vorstands enthalten ({{BGB 58}} Nr. 3).<noinclude>
  
 
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Version vom 4. Mai 2020, 08:21 Uhr

Der Verein muss einen Vorstand haben (BGB § 26 Abs. 1 Satz 1). Die Satzung soll Bestimmungen über die Bildung des Vorstands enthalten (BGB § 58 Nr. 3).

Normen

Siehe auch