Verwaltungsgerichtsbarkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 27. April 2020, 22:00 Uhr
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird nach VwGO § 1 durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte Gerichte ausgeübt. Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind nach VwGO § 2
- in den Ländern
- die Verwaltungsgerichte und
- je ein Oberverwaltungsgericht,
- im Bund das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in Leipzig.