Verein: Unterschied zwischen den Versionen

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==Begriff==
+
==[[Begriff des Vereins]]==
Verein im Sinne des {{VereinsG 2}} Abs. 1 ist
+
 
*ohne Rücksicht auf die Rechtsform
+
{{:Begriff des Vereins}}
*jede [[Vereinigung]], zu der sich
 
*eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen
 
*für längere Zeit
 
*zu einem gemeinsamen Zweck
 
*freiwillig zusammengeschlossen und
 
*einer organisierten Willensbildung unterworfen hat. ({{VereinsG 2}} Abs. 1)
 
  
 
==Normen==
 
==Normen==

Version vom 27. März 2020, 14:33 Uhr