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[[Datei:OT20160305.png|right|link=http://wiki.buergerverein-burgkunstadt.de/index.php/%C3%96ffentlichkeit_%28Gemeinderatssitzung%29|395px|thumb|"Der Grundsatz der [[Öffentlichkeit (Gemeinderatssitzung)|Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzung]] gehört zu den wesentlichen Verfahrensbestimmungen des [[Gemeinderecht]]s. Er hat die Funktion, dem [[Gemeindebürger]] Einblick in die Tätigkeit der Vertretungskörperschaften und ihrer einzelnen [[Gemeinderatsmitglied|Mitglieder]] zu ermöglichen und dadurch eine auf eigener Kenntnis und Beurteilung beruhende Grundlage für eine sachgerechte [[Kritik]] sowie eine [[Willensbildung]] zu schaffen, den [[Gemeinderat]] der allgemeinen [[Kontrolle]] der [[Öffentlichkeit]] zu unterziehen und dazu beizutragen, der unzulässigen Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die [[Beschlussfassung]] des [[Gemeinderat]]s vorzubeugen. Der Verstoß gegen das Gebot der Öffentlichkeit der [[Gemeinderatssitzung]] begründet regelmäßig eine '''schwerwiegende Verfahrensrechtsverletzung und führt daher zur '''[[Rechtswidrigkeit]] eines [[Gemeinderatsbeschluss]]es." <br>''{{BGH III ZR 195/14}}'']] | [[Datei:OT20160305.png|right|link=http://wiki.buergerverein-burgkunstadt.de/index.php/%C3%96ffentlichkeit_%28Gemeinderatssitzung%29|395px|thumb|"Der Grundsatz der [[Öffentlichkeit (Gemeinderatssitzung)|Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzung]] gehört zu den wesentlichen Verfahrensbestimmungen des [[Gemeinderecht]]s. Er hat die Funktion, dem [[Gemeindebürger]] Einblick in die Tätigkeit der Vertretungskörperschaften und ihrer einzelnen [[Gemeinderatsmitglied|Mitglieder]] zu ermöglichen und dadurch eine auf eigener Kenntnis und Beurteilung beruhende Grundlage für eine sachgerechte [[Kritik]] sowie eine [[Willensbildung]] zu schaffen, den [[Gemeinderat]] der allgemeinen [[Kontrolle]] der [[Öffentlichkeit]] zu unterziehen und dazu beizutragen, der unzulässigen Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die [[Beschlussfassung]] des [[Gemeinderat]]s vorzubeugen. Der Verstoß gegen das Gebot der Öffentlichkeit der [[Gemeinderatssitzung]] begründet regelmäßig eine '''schwerwiegende Verfahrensrechtsverletzung und führt daher zur '''[[Rechtswidrigkeit]] eines [[Gemeinderatsbeschluss]]es." <br>''{{BGH III ZR 195/14}}'']] | ||
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Version vom 8. August 2019, 13:30 Uhr
6.380 Seiten, v.a. zur Kommunalpolitik in Burgkunstadt, u.a. Stadtratsprotokolle vom
Ein Jahr im Stadtrat Burgkunstadt auf einen Blick: Stadtratssitzungen vom 26.07.2022: Stromnetz; 05.07.2022: Kanalsanierung Dammsiedlung und Am Gutshof - Geschäftsordnung - Leitlinien Freiflächengestaltung; 21.06.2022: Strategie & Projekte - gemeinsame Erarbeitung von Prioritäten; 31.05.2022; 03.05.2022; 05.04.2022; 15.03.2022; 08.03.2022; 08.02.2022; 11.01.2022; 15.12.2021; 07.12.2021; 09.11.2021; 26.10.2021; 05.10.2021; 07.09.2021; 03.08.2021; 06.07.2021;
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