Dienstleistungsauftrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Dienstleistungsaufträge gelten nach {{GWB 103}} Abs. 4 die Verträge über die Erbringung von Leistungen, die nicht unter {{GWB 103}} Absätze 2 und 3 fallen.<noinclude>
 
Als Dienstleistungsaufträge gelten nach {{GWB 103}} Abs. 4 die Verträge über die Erbringung von Leistungen, die nicht unter {{GWB 103}} Absätze 2 und 3 fallen.<noinclude>
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==Normen==
 
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Version vom 15. Juli 2019, 09:52 Uhr

Als Dienstleistungsaufträge gelten nach GWB § 103 Abs. 4 die Verträge über die Erbringung von Leistungen, die nicht unter GWB § 103 Absätze 2 und 3 fallen.

Beispiele

Normen

Siehe auch