Öffentliche Ordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 12. Dezember 2017, 09:05 Uhr
Die öffentliche Ordnung ist definiert durch "die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln über das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit, soweit die Beachtung dieser Regeln nach den herrschenden Auffassungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten Gemeinschaftslebens betrachtet wird."