Stadtratssitzung-2017-02-07: Unterschied zwischen den Versionen

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====Sachverhalt====
 
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Version vom 22. Juni 2017, 09:58 Uhr

Bauausschuss

Stadtrat

am: Donnerstag, 17. November 2016 um 19:00 Uhr im: Sitzngssaal des Rathauses

Entschuldigt fehlen: VrFl, JoRu

Öffentlich

Anträge zur Tagesordnung

UlMü: TOP 8 verschieben in die nichtöffentliche Sitzung

  • Einstimmig beschlossen

01 Bekanntgaben

02 Vollausbaumaßnahme Marienbader Weg - Ausschreibung

Projekt Projekt::Marienbader Weg
Stichwort Stichwort::Ausschreibung
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-02-07
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2017/02/07
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Ausschreibung der Vollausbaumaßnahme Marienbader Weg vorzunehmen.
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen
Maßnahmen Maßnahme::Ausschreibung Vollausbau
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::260000
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::Größtenteils im Haushalt 2016 enthalten
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::Stadtratssitzung-2016-04-05-TOP-08 Vergabe der Planungleistungen für den Ausbau der Ortsstraße Marienbader Weg
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Ja
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Vorstellung durch Herrn Sch. (Ingenieurbüro Miller)

Vollsanierung: Kanal 66 lfm, Wasser, Straßenbelag, Breitbandvorbereitung

Kanal: 100.000

Wasser: 53.000

Straßenbau: 98.000

Breitbandvorbereitung: 9.000

Gesamt: 260.000

Kanäle weisen gravierende Schäden auf, Sofortmaßnahme ist notwendig, Sanierung in offener Bauweise, Fußgänger, Radfahrr und PKW teilen sich die Fahrbahn - wird als verkehrsberuhigter Bereich hergestellt, Geplanter Baubeginn April/Mai 2017

Diskussion

GKn: Höhe der Straßenausbaubeiträge?

SvDi: Verkehrszählung wurde durchgeführt: Haupterschließungsstraße, d.h. Anlieger zahlen 40 % Straßenausbaubeiträge

MiDo: Herstellungskosten je lft. Meter Kanal?

Herr Sch: 400 €

MiDo: Gesamtkosten 100.000 €

Herr Sch: Kosten für Hausanschlüsse und Revisionsschächte sind enthalten


03 Bauträgerschaft forstliches Wegebauprojekt "Rotsteinweg" durch die Stadt Burgkunstadt

Projekt Projekt::Mainroth
Stichwort Stichwort::Rummelsberger Diakonie e.V.
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-02-07
Antragsteller Antragsteller::Rummelsberger Diakonie e.V.
Beschlussdatum Beschlussdatum::2017/02/07
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschliesst, aus fördertechnischen Gründen offiziell die Bauträgerschaft für das Forstwegebauprojekt „Rotsteinweg“ zu übernehmen. Die durch die Förderung nicht gedeckten Kosten müssen in voller Höhe von den angrenzenden Grundstückeigentümern getragen werden. Daher ist das Projekt, bis auf die Personalkosten in Zusammenhang mit dem Antragsverfahren, für die Stadt Burgkunstadt mit keinem finanziellen Aufwand verbunden.]]
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschluss::Der Stadtrat beschliesst, aus fördertechnischen Gründen offiziell die Bauträgerschaft für das Forstwegebauprojekt „Rotsteinweg“ zu übernehmen. Die durch die Förderung nicht gedeckten Kosten müssen in voller Höhe von den angrenzenden Grundstückeigentümern getragen werden. Daher ist das Projekt, bis auf die Personalkosten in Zusammenhang mit dem Antragsverfahren, für die Stadt Burgkunstadt mit keinem finanziellen Aufwand verbunden.]]
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Die Rummelsberger Anstalten besitzen in der Gemarkung Mainroth zwei große Waldgrundstücke, die erschlossen werden sollen. Die Errichtung eines LKW-befahrbaren Forstweges ist geplant. Förderung nach den Richtlinien der Walderschließung wäre möglich. Die Stadt Burgkunstadt müsste den Antrag stellen und die Bauträgerschaft für das Projekt übernehmen. Nicht durch die Förderung gedeckten Kosten müssen von den Grundstückseigentümern getragen werden, so dass der Stadt Burgkunstadt keine Kosten entstehen. 12 Jahre lang sind die Anlieger für die Sanierungskosten zuständig.

Diskussion

ThMü: Wer zahlt nach 12 Jahren?

GüKn: Die anschließenden Instandhaltungskosten werden für die öffentl. Feld- und Waldwege in Mainroth immer von der Jagdgenossenschaft übernommen.

SvDi: Die Stadt ist bei den von der Jagdgenossenschaft instand gehaltenen Wegen immer mit 25 % an den Kosten beteiligt.


04 Dorferneuerung in Kirchlein; Außentreppe für den Versammlungsraum am Feuerwehrhaus

Projekt Projekt::Kirchlein
Stichwort Stichwort::Dorferneuerung
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-02-07
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::2017/02/07
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Der Stadtrat beschließt, den nicht durch Zuschuss gedeckten Hälfteanteil an den Kosten der Außentreppe am Feuerwehrhaus Kirchlein in Höhe von ca. 5.625,-- Euro zu übernehmen. Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung.
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::13500
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung.
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Wer übernimmt die nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten des Dachgeschossausbaues am Feuerwehrhaus samt Außentreppe? Entweder die Stadt Burgkunstadt oder die örtlichen Vereine, welche diesen Raum nutzen, evtl. auch die Stadt Burgkunstadt und die örtlichen Vereine gemeinsam.

Herr Demb. als Vertreter der örtlichen Vereine hat mitgeteilt, dass sich die Vereine mit 50% an dem nicht gedeckten Aufwand an der Außentreppe beteiligen. Die Vereine erbringen Handwerkerleistungen zur Kosteneinsparung

Gesamtkosten der Treppenanlage samt Baunebenkosten incl. Mehrwertsteuer ca. 25.000,-- Euro. Das Amt für Ländliche Entwicklung übernimmt 55 % = ca. 13.750,-- Euro.


Diskussion

05 Neugestaltung des Kirchplatzes in Mainroth

Projekt Projekt::Kirchplatz Mainroth
Stichwort Stichwort::Mainroth
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-02-07
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::2017/02/07
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Der Stadtrat beschließt, der Vereinbarung zwischen der Stadt Burgkunstadt und der Teilnehmergemeinschaft Mainroth-Mainklein bezüglich der Neugestaltung des Kirchplatzes Mainroth zuzustimmen.
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::Haushaltsrechtliche Einzelfallgenehmigung des Landratsamts
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Ja
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken legt Vereinbarung über die Kostenbeteiligung der Teilnehmergemeinschaft Mainroth–Mainklein bezüglich der Neugestaltung des Kirchplatzes in Mainroth vor. Bezuschussung 60 %.


Diskussion

06 Einleiten von Straßenabwässern in die gemeindliche Kanalisation; Kostenbeteiligung der BRD als Straßenbaulastträger; B 289 - OD Weidnitz

Projekt Projekt::Weidnitz
Stichwort Stichwort::B289
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-02-07
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2017/02/07
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschließt, die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, letztendlich vertreten durch das Staatliche Bauamt Bamberg und der Stadt Burgkunstadt über die Teilerneuerung und die Unterhaltung einer gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers der Fahrbahn im Abschnitt 260, Station 1,52, bis Abschnitt 260, Station 1,9 (Bereich Ortsdurchfahrt Weidnitz), zu genehmigen.]]
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschluss::Der Stadtrat beschließt, die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, letztendlich vertreten durch das Staatliche Bauamt Bamberg und der Stadt Burgkunstadt über die Teilerneuerung und die Unterhaltung einer gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers der Fahrbahn im Abschnitt 260, Station 1,52, bis Abschnitt 260, Station 1,9 (Bereich Ortsdurchfahrt Weidnitz), zu genehmigen.]]
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::Haushaltsreste aus 2015
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Im Bereich der Ortsdurchfahrt Weidnitz (B 289) erfolgt Teilerneuerung der Kanalisation. Diese dient auch zur Entwässerung der Straße (Ableitung des Oberflächenwassers). Die BRD beteiligt sich deshalb an den Kosten. In 2015 wurde der Hauptstrang saniert in 2015 sollen nun abgängige Straßeneinläufe incl. Zuleitungen zum Hauptstrang erneuert werden. Für 11 Straßeneinläufe im Bereich des betroffenen Straßenabschnitts wird ein Zuschlag für die Straßeneinläufe vereinbart. Je Straßeneinlauf 1.590,-- Euro = insgesamt 22.000,-- Euro.


Diskussion

07 Versetzen der Zählerverteilung mit Anschluss an einen neuen Hausanschlusskasten

Projekt Projekt::Mittelschule Burgkunstadt
Stichwort Stichwort::Elektroarbeiten
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-02-07
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2017/02/07
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschliesst, die Firma Elekto-Konrad aus Weismain mit den erforderlichen Elektroarbeiten in Zusammenhang mit der Verlegung des Hausanschlusses für die Grundschule Burgkunstadt zu beauftragen.
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Der Stadtrat beschliesst, die Firma Elekto-Konrad aus Weismain mit den erforderlichen Elektroarbeiten in Zusammenhang mit der Verlegung des Hausanschlusses für die Grundschule Burgkunstadt zu beauftragen.
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::Gefahr in Verzug
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Der „Neubau“ der ehemaligen Mittelschule Burgkunstadt soll abgerissen werden. Versorgungstechnische Stilllegung soll erfolgen. Elektroanschluss ist noch zurückzubauen. An diesem Hausanschluss hängen auch die PV-Anlagen sowie der Telefon- bzw. Internetanschluss. Angebot für Umbau: 17.850 EUR brutto, (incl. Zählerschrank neuer Zählerschrank 4.745 EUR)

Diskussion

AlHa: Werden alle Anschlüsse mit verlegt, auch Telefon-, Internet- und PV-Anlage?

HeEb: Ja, die Maßnahme ist baldmöglichst umzusetzen, geplant: Osterferien, um den Schulablauf nicht zu stören -


08 Erneuerung der Kesselanlage in der ehemaligen Mittelschule (Altbau)

  • In nichtöffentliche Sitzung verlegt

09 Aufnahme des Grundstücks und des Gebäudes der katholischen Kirchenstiftung (Fl.Nr. 1484, Gemarkung Burgkunstadt) in den städtebaulichen Ideenwettbewerb Schulberg

Projekt Projekt::Schulberg
Stichwort Stichwort::Ideenwettbewerb
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-02-07
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::2017/02/07
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschließt das Grundstück und das Gebäude der katholischen Kirchenstiftung (Fl.Nr. 1484, Gemarkung Burgkunstadt) in den Ideenwettbewerb Schulberg aufzunehmen.
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::abgelehnt
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Einstimmig
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Stadtverwaltung möchte die Verfahrensbetreuung für die Auslobung eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Ideenwettbewerbs über die umfassende Neuordnung und Neugestaltung des Schulbergs vergeben. Der Raumbedarf für den katholischen Kindergartens werden bereits berücksichtigt. Frage: Soll das Grundstück zusammen mit dem Gebäude der katholischen Kirchenstiftung in den Ideenwettberb aufgenommen werden?


Diskussion

WoSie: Passt von der Erschließung nicht

AlHa: Müssen mit dem Ideenwettbewerb vorankommen

KaWe: Passt nicht zum Konzept

10 Erlass einer Werbeanlagensatzung

Sachverhalt

In letzter Zeit werden vermehrt Bauanträge auf Errichtung von Werbeanlagen eingereicht. Ohne Satzung ist es fast nicht möglich, einen Antrag auf Aufstellung einer Werbeanlage abzulehnen. Verwaltung hat auf Wunsch der Bauausschussmitglieder einen Satzungsentwurf erarbeitet.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Satzung über Werbeanlagen in der Stadt Burgkunstadt (Werbeanlagensatzung) gemäß dem als Anlage beigefügten Entwurf.

  • Einstimmig beschlossen

11 Defizitvertrag mit der Katholischen Kirchenstiftung St. Heinrich und Kunigunde für den Katholischen Kindergarten Burgkunstadt

Vorlage:11 Defizitvertrag mit der Katholischen Kirchenstiftung St. Heinrich und Kunigunde für den Katholischen Kindergarten Burgkunstadt

Sachverhalt

In Zusammenhang mit der Übernahme der Geschäftsführung durch Frau Wie. wurde ein neuer Defizitvertrag entworfen. Auch der Prüfer des BKPV im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung äußerte Bedenken. Im Gespräch unter Teilnahme der Fraktionsvertretungen, der Kirchenstiftung, der Geschäftsleitung, der Stadtverwaltung und des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wurde der Vorschlag modifiziert.

Ebenso soll ein entsprechender Defizitvertrag für den evangelischen Kindergarten mit der Evangelischen Kirchengemeinde geschlossen werden.

Beschluss

1. Der Stadtrat beschliesst, mit der Kirchenstiftung Stankt Heinrich und Kunigunde für den Katholischen Kindergarten einen Defizitvertrag entsprechend dem beiliegenden Entwurf rückwirkend zum 01.09.2016 abzuschließen.

2. Der Stadtrat beschliesst, mit der Evangelischen Kirchenverwaltung für den Evangelischen Kindergarten einen identischen Defizitvertrag rückwirkend zum 01.09.2016 abzuschließen.

  • Einstimmig beschlossen

12 Einführung der gesplitteten Abwassergebühr, Festlegung der Bestandteile der öffentlichen Abwasseranlage der Stadt Burgkunstadt

Mainklein

Im nördlichen Teil von Mainklein, im Häckergrund, befinden sich zwei Ableitungen. Für diese Ableitung sind bisher keine Unterhaltsleistungen seitens der Stadt erbracht worden.

Neuses Fall 1

Im südlichen Teil von Neuses befindet sich ein Dorfbrunnen, der seinen Überlauf über eine zum Teil verrohrte Ableitung durch diverse Grundstücke in den Main entwässert, wird nicht als Kanal der Stadt Burgkunstadt geführt.

Neuses Fall 2

Ableitung für Oberflächenwasser, verläuft vom Feuerwehrhaus zu den Bahnschienen. Die Anlieger leiteten bereits vor dem Anschluss von Neuses an die Kläranlage ihr Oberflächenwasser in diese Ableitung. Für diese Ableitung sind bisher keine Unterhaltsleistungen seitens der Stadt erbracht worden.

Beschluss

1. Der Stadtrat beschließt, die Ableitungen in Mainklein 1 und 2, als private Ableitungen zu werten. Die Einleitung in diese Ableitungen ist somit nicht gebührenrelevant in Bezug auf die gesplittete Abwasserbeseitigungsgebühr.

2. Der Stadtrat beschließt, dass die Ableitung des Dorfbrunnen Neuses als Gewässer dritter Ordnung einzustufen ist.

3. Der Stadtrat beschließt, die Ableitungen in Neuses (Alte Schmiede), als private Ableitungen zu werten. Die Einleitung in diese Ableitungen ist somit nicht gebührenrelevant in Bezug auf die gesplittete Abwasserbeseitigungsgebühr.

  • Einstimmig beschlossen

13 Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses der Stadt Burgkunstadt für das Jahr 2015

Sachverhalt

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband erstellte die Steuererklärung für die städtischen Einrichtungen Versorgungsbetrieb (Wasserversorgung und PV-Anlagen), Stadthalle und Freibad für das Jahr 2015: Bilanzsumme ca. 2.9 Mio EUR, Jahresgewinn ca. 30.000 EUR. Der Jahresgewinn wird zur Tilgung der Verlustvorträge verwendet. Verlustvortrag zum 31.12.2014 ca. 1.5 Mio EUR.

Beschluss

Der Jahresabschluss 2015 des Versorgungsbetriebes mit einer Bilanzsumme von 2.962.721,39 EUR und einem Jahresgewinn von 30.353,92 EUR wird hiermit festgestellt. Der Jahresgewinn wird zur Tilgung der Verlustvorträge verwendet. Die Verrechnungsschulden gegenüber der Stadt sind weiterhin banküblich (2 % über dem Basiszinssatz) zu verzinsen.

  • Einstimmig beschlossen

14 Einführung BayernWLAN - Accesspoint im Rathaus

Sachverhalt

Der Freistaat Bayern plant bis Ende 2020 Bayern WLAN an 20.000 Hotspots zur Verfügung zu stellen = kosenloser WLAN - Zugang für die Öffentlichkeit. Der Freistaat beteiligt sich an den Kosten für zwei Standorte mit bis zu 5.000,00 € brutto. Die Verwaltung hat einen Standort am Schustermuseum (siehe TOP 15) und einen Standort im Rathaus als sinnvoll erachtet. Die monatliche Grundgebühr von insgesamt 50,79 EUR sind von der Stadt zu tragen.

Diskussion

Von allen Fraktionen wird die Einrichtung der Hotspots befürwortet - allerdings nicht am Standort Rathaus.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Installation und den Betrieb eines Bayern WLAN Accesspoints im Eingangsbereich des Rathauses und beauftragt die Verwaltung die entsprechenden Verträge zu schließen und Aufträge zu vergeben.

  • Einstimmig abgelehnt

Ergänzung: Die Verwaltung sucht nach einem neuen geeigneten Standort (z.B. Schwimmbad, Bahnhof....)

15 Einführung BayernWLAN - Accesspoint am Schustermuseum

Sachverhalt

Wie im vorigen TOP beschrieben hat die Stadtverwaltung auch einen Accesspoint am Schustermuseum, für die Marktplatzbesucher, geplant. Der Accesspoint (ca. 15x15cm) wird an die Hauswand des Schustermuseums angebracht und versorgt von dort den Marktplatz. Kosten mit Eventualpositionen): 1.919,60 € Brutto, Monatliche Grundgebühr Gesamt 57,79 €. Vorinstallationsarbeiten werden komplett vom Freistaat übernommen. Monatlichen Kosten sind von der Stadt Burgkunstadt zu entrichten.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Installation und den Betrieb eines Bayern WLAN am Schustermuseum für den Marktplatzbereich und beauftragt die Verwaltung die entsprechenden Verträge zu schließen und Aufträge zu vergeben. Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung.

  • Einstimmig beschlossen

16 Antrag der CSU-Fraktion auf Änderung der Geschäftsordnung

Projekt Projekt::Geschäftsordnung Stadtrat Burgkunstadt
Stichwort Stichwort::Geschäftsordnung des Gemeinderats
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-02-07
Antragsteller Antragsteller::CSU-Fraktion im Stadtrat Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2017/02/07
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::Der Stadtrat stimmt dem Antrag der CSU-Fraktion auf Änderung der Geschäftsordnung zu und beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung gemäß dem als Anlage beigefügten Entwurf.
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Der Stadtrat stimmt dem Antrag der CSU-Fraktion auf Änderung der Geschäftsordnung zu und beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung gemäß dem als Anlage beigefügten Entwurf.
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Mit 5 Gegenstimmen beschlossen (ThMü, AlHa, EdBe, HPMa, InKo)
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::Vorberatende Ausschüsse sollen nach dem Antrag der CSU zukünftig stets nichtöffentlich tagen.
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Ja
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Die CSU Fraktion stellt den Antrag an den Stadtrat auf Änderung der Geschäftsordnung. Vorberatende Ausschüsse sollen zukünftig stets nichtöffentlich tagen, so wie es im ersten Entwurf der Geschäftsordnung von 2014 vorgesehen war. Der Bayerische Gemeindetag hält eine derartige Regelung für möglich. Dies wurde bereits 2014 abgeklärt. Begründung: In einer Vielzahl von Angelegenheiten ist eine klare Abgrenzung zwischen öffentlichen und nichtöffentlichen Belangen nicht möglich. Diese Themen tangieren die Rechte einzelner Personen. Bei der erstmaligen Diskussion dieser Themen in öffentlichen Gremien oder Sitzungen können diese Tagesordnungspunkte nicht in allen Einzelheiten diskutiert werden, da wir Stadträte stets die Persönlichkeitsrechte der mit dem Thema in Zusammenhang stehenden Personen im Blick haben müssen. Häufig ergeben sich Fragen zu sensiblen Themen erst in der Diskussion im Gremium. Eine Antwort könnten die anwesenden Mitarbeiter der Stadtverwaltung meist sofort geben. Kann die Frage nicht gestellt werden, da sich Personen eventuell beeinträchtigt fühlen würden, muss das Thema dann einzeln in eine nichtöffentliche Sitzung verwiesen oder in eine der nächsten Sitzungen vertragt werden. Dies steht einem effizienten und schnellen Abarbeiten der Themen entgegen. Eine Vorberatung in einer nicht-öffentlichen Sitzung beseitigt diese Rechtsunsicherheit und schützt uns. Ein vorberatender Ausschuss bereitet zudem die Punkte nur vor und gibt eine Empfehlung an den Stadtrat. Die eigentliche Beratung und Beschlussfassung erfolgt dann in der öffentlichen Sitzung des Stadtrats. In der Hoffnung keine Fehlbitte geleistet zu haben verbleibe ich mit freundlichen Grüßen, GüKn Fraktionsvorsitzender der CSU Fraktion

Diskussion

Edith Berg nimmt für den Bürgerverein Stellung

Der Antrag der CSU - die Ausschüsse künftig generell nichtöffentlich beraten zu lassen, betrifft insbesondere den Haupt- und Finanzausschuss. Hier werden die zukünftigen Investitionen für die Stadt besprochen - also die Zukunft der Stadt gestaltet. Wird die Öffentlichkeit bei dieser Diskussion nicht zugelassen, werden die Bürger von einem wesentlichen Informationsrecht ausgeschlossen.

1. Unsere bestehende Geschäftsordnung ist in Übereinstimmung mit der Mustersatzung des Bayr. Gemeindetages beschlossen worden.

Die Bürger sollen sich über die Auffassung der Stadträte unmittelbar informieren können. Wenn die Diskussion schon vor der öffentlichen Sitzung stattgefunden hat, dann kann die Öffentlichkeit nicht verstehen wie und weshalb die Entscheidung zustande kam. Die Meinungsbildung soll von Anfang an durchsichtig und nachvollziehbar sein. Gerade deshalb wurde vom Bayerischen Gemeindetag der Passus herausgestrichen, dass vorberatende Ausschüsse generell nicht-öffentlich tagen. (3)

2. Eine Trennung der Sitzung in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil ist immer möglich

Natürlich gibt es Dinge, die nicht in der Öffentlichkeit diskutiert werden können und dürfen - wie im CSU - Antrag formuliert. Dafür hat der Gesetzgeber aber schon vorgesorgt. Jede Ausschuss - Sitzung kann in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil gegliedert werden - genauso wie jede Stadtratssitzung. Auch hier gibt es eine eindeutige Trennung, so wie wir es auch erfolgreich in der Stadtratssitzungen praktizieren.

Die im Antrag formulierte Begründung, dass Themen einzeln in eine nicht-öffentliche Sitzung verschoben werden müssen und dadurch nur verzögert Entscheidungen getroffen werden, kam in der Vergangenheit so gut wie nicht vor.

3. Die Versprechen im Wahlkampf:

Alle Fraktionen haben vor 3 Jahren gemeinsam beschlossen, die Öffentlichkeit in die Satzung mit aufzunehmen. Sowohl CSU als auch SPD hatten sich im Wahlkampf ausdrücklich für Transparenz und Offenheit in der Politik ausgesprochen. Jetzt wo es konkret wird und z.B. darum geht, welche Investitionen für 2017 geplant und umgesetzt werden sollen, soll wieder hinter verschlossenen Türen verhandelt werden.

Hinter verschlossenen Türen verhandeln: Nicht mit unserer Zustimmung!

In anderen Städten werden die Bürger aufgerufen, sich am Bürgerhaushalt zu beteiligen. Sie können Vorschläge unterbreiten, welche Investitionen sie für sinnvoll und wichtig erachten. In Burgkunstadt soll nun stattdessen ein großer Schritt rückwärts gegangen werden: die vorberatenden Ausschüsse sollen generell nichtöffentlich tagen. Der Bürgerverein setzt sich für eine andere Praxis ein: Lasst uns gemeinsam bürgerfreundlich und deshalb öffentlich diskutieren. Ist das nicht die Stadt aller Bürger die hier geplant und gestaltet wird? Und ist es nicht das Geld aller Bürger, das hier ausgegeben wird?

Gerade in der heutigen Zeit ist es wichtig, das Vertrauen in die demokratischen Institutionen zu stärken. Lasst uns gemeinsam daran arbeiten. Vertrauen erreichen wir nur dadurch, dass wir nicht Türen schließen, sondern Türen öffnen - wo immer es möglich ist.

Aus diesen Gründen und im Interesse der Bürger appelliert der Bürgerverein an alle Stadträte, weiterhin gemeinsam öffentliche Diskussionen zu führen und öffentliche Entscheidungen zu treffen.

Weitere Diskussionsbeiträge

GüKn: Ich verwahre mich dagegen, die Öffentlichkeit auszuschließen

KaWe: Wir haben große Schritte zur Transparenz gemacht und TOPs in der Stadtratssitzung getrennt. Wichtige Infos, die die Bevölkerung interessieren, werden in der öffentlichen Stadtratssitzung besprochen. Aber ein Teil, der immer schon war, war auch gut.

HPMa: Der Antrag ist nicht notwendig und nicht sinnvoll. Auch Ausschuss-Sitzungen können in öffentlich/nichtöffentlich aufgeteilt werden.

UlMü: Es ist konstruktiver, nichtöffentlich vorzuberaten, Vorberatungen haben nur klärenden Charakter. Wir brauchen die Nichtöffentlichkeit noch ein bisschen.

ChFr: Das sehe ich auch so, das ist kein Rückschritt.

ThMü: Verliest: Um dem Öffentlichkeitsgrundsatz Rechnung zu tragen, ist sehr zu empfehlen, im Rahmen des Sachvortrags zum betreffenden Tagesordnungspunkt die Beratungsinhalte und –ergebnisse der vorangegangenen nichtöffentlichen Ausschusssitzung in den Grundzügen darzustellen und so die anwesenden Zuhörer in Kenntnis zu setzen.

Die Argumentation, einen Tagesordnungspunkt im Interesse eines reibungslosen Ablaufs der nachfolgenden öffentlichen Sitzung oder gar zur Ermöglichung einer „offenen Aussprache“ zu heiklen Themen im Gemeinderat nichtöffentlich vorberaten zu wollen, reicht für sich genommen nicht aus, um eine Ausnahme vom Öffentlichkeitsgrundsatzes zum „Wohl der Allgemeinheit“ zu rechtfertigen.

(Dr. Andreas Gaß,Bayerischer Gemeindetag: Anmerkungen zum Grundsatz der Öffentlichkeit von Sitzungen des Gemeinderats (in: BayVBl. 2016, S. 463 ff.)


17 Bekanntmachung der Kosten und Zuwendungen des Jan-Parks Burgkunstadt

Sachverhalt

Abgerechnete Kosten: 216.619 € (ursprünglich veranschlagt: 273.225 €)

Zuschussfähige Kosten: 211.200 €

Davon ca. 60 % Zuwendung: 126.700 €

Eigenanteil: 89.919 €

Erhebliche Kostenminderung: deutlich geringeren Aufwendungen bei den Entwässerungsarbeiten sowie Geländemodellierung. Die Bäume sowie die Beleuchtung auf dem Grundstück der Skateranlage wurden zu 100% durch Spenden finanziert. Die Regierung von Oberfranken begrüßte in der fachlichen Würdigung des Projektes die wirtschaftliche und sparsame Umsetzung des Vorhabens.

18 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

19 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.01.2017

  • Einstimmig beschlossen

20 Anfragen

Publikationen

Lokalpresse

BLOGs

Fußnoten

<references/>