Straßenausbaubeitragssatzung

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Für die Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen, beschränkt-öffentlichen Wegen, in der Baulast der Gemeinden stehenden Teilen von Ortsdurchfahrten und der Straßenbeleuchtung (Straßenausbaubeitragsmaßnahmen) werden keine Beiträge erhoben (KAG Art. 5 Abs. 1 Satz 3).

Stadtrat Burgkunstadt

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Normen

Kommunalabgabengesetz (KAG)

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Presseberichterstattung

Bayern

München

In der Süddeutschen Zeitung vom 31.05.2013 bezeichnet der Kommentator Peter Fahrenholz eine solche Satzung (bezogen auf die in der Landeshauptstadt München bestehende Straßenausbaubeitragssatzung) als "dreisten Griff in fremde Taschen." (Süddeutsche Zeitung vom 31.05.2013, S. 53). U.a. führt der Autor an, dass mit einer solchen Satzung eine Stadt quasi doppelt kassiere. Bau und Erhalt der Verkehrsinfrastruktur sei eine öffentliche Aufgabe. Dafür müssten die Bürger Steuern zahlen. Zusätzliche Sonderabgaben seien "nichts als Abzocke" (Peter Fahrenholz, Süddeutsche Zeitung vom 31.05.2013, S. 53).

Bezogen auf München kritisiert die Süddeutsche Zeitung, dass auf diesem Wege schon mal schnell 28.000 Euro fällig würden, die nicht jeder auf der hohen Kante habe<ref>Süddeutsche Zeitung vom 31.05.2013, S. 55: "Teure Rechnung für die Schönheitskur"</ref>.

Fichtelberg

Die CSU kritisiert in kommunalen Fraktionen regelmäßig dieses Modell: Der Bürger solle zwar zahlen, dürfe aber nicht mitreden<ref>Peter Fahrenholz, Süddeutsche Zeitung vom 31.05.2013, S. 53</ref>.

Kulmbach

In Kulmbach hat der Stadtrat im Juni 2013 einen Antrag der SPD und der Grünen, die Straßenausbaubeitragssatzung aufzuheben, abgelehnt.<ref>Quelle: Radio Plassenburg vom 21.06.2013 - Entscheidung: Bürger müssen auch künftig für Straßenausbau zahlen</ref>

Niedersachsen

TV

Links

Siehe auch

Fußnoten

<references />