Kirchlein: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 8. Februar 2017, 18:36 Uhr

Stadtrat Burgkunstadt

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Fl. Nr. 497

Ankündigung der Einziehung eines Teilstückes des nichtausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 34 der Gemarkung Kirchlein

Die Stadt Burgkunstadt gibt gemäß Art. 8 Abs. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) bekannt, dass ein Teilstück des „Hängleitenweg“ (Fl. Nr. 497, Gemarkung Kirchlein) eingezogen werden soll und damit den Status einer öffentlich zugänglichen Verkehrsanlage verlieren wird. Die zur Einziehung vorgesehene Strecke beginnt an der nordwestlichen Grundstücksecke der Fl. Nr. 539 der Gemarkung Kirchlein und endet an der Kreisstraße LIF 14 bei der nordwestlichen Grundstücksecke der Fl. Nr. 540 der Gemarkung Kirchlein. Grund für die Einziehung ist der Bau des Regenrückhaltebeckens mit Erdwall in diesem Bereich. Durch letzteren kann der Feld- und Waldweg nicht mehr befahren werden und verliert somit jegliche Verkehrsbedeutung. Die Absicht der Einziehung ist gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG 3 Monate vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die Einziehung kann erst nach Ablauf dieser Frist rechtswirksam verfügt werden. Während der Bekanntmachungsfrist (01.01.2014 bis 31.03.2014) können Einwendungen dagegen vorgebracht werden. Die Unterlagen können während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, Neubau, Untergeschoss, Zi.-Nr. U.14 eingesehen werden Die Einziehung wird der Stadtrat in seiner Sitzung am 08.04.2014 behandeln. Burgkunstadt, 26.11.2013 Stadt Burgkunstadt<ref>Quelle: [id=316951&publish[start]=0 Quelle Burgkunstadt Aktuell, Ausgabe Januar 2014, Seite 5] abgerufen am 16.01.2014]</ref>


Lageplan

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Flst.Nr. 59

Bekanntmachung Erlass einer Klarstellungs-und Einbeziehungssatzung für den Stadtteil Kirchlein; Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 09.04.2013 den Erlass einer Klarstellungs-und Einbeziehungssatzung fur den Stadtteil Kirchlein beschlossen. Diese bewirkt, dass eine Teilfläche des Grundstückes Flst.Nr. 59 der Gemarkung Kirchlein in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kirchlein mit einbezogen wird und somit einer Bebauung zugeführt werden kann. Der Entwurf der Satzung der Stadt Burgkunstadt über die Klarstellung der Grenze eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles in einem Teilbereich des Stadtteils Kirchlein und über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Klarstellungs-und Einbeziehungssatzung) liegt in der Zeit vom 19.04.2013 bis einschließlich 21.05.2013 im Rathaus-Neubau, Zimmer U 12, zur allgemeinen Einsichtnahme während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Klarstellungs-und Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass, wenn mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichen Inhalt abgegeben haben, die Mitteilung über das Ergebnis dadurch ersetzt werden kann, dass diesen Personen die Einsicht in das Ergebnis ermöglicht wird. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.<ref> Quelle: http://www.burgkunstadt.de/2255_DEU_WWW.php?&publish[id]=297340&publish[start]=10 abgerufen am 16.01.2014 11:01 Uhr]</ref>

Lageplan

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Normen

Ortsrecht

Stadt Burgkunstadt

Siehe auch

Navigationsleiste

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Fußnoten

<references />