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+ | * [http://www.br.de/nachrichten/schwaben/inhalt/bad-woerishofen-fremdenverkehrsabgabe-100.html br.de vom 29.04.2016 - Streit um Kurbeiträge - Bad Wörishofer Bürgermeister contra Stadtrat]: | ||
+ | **"Bad Wörishofen streitet über die Fremdenverkehrsabgabe von der Therme an die Stadt. Bürgermeister Gruschka weigert sich, die vom Stadtrat beschlossenen Bescheide zu unterschreiben." | ||
+ | **Der neue Bürgermeister von Bad Wörishofen macht es richtig: "Wer Fremdenverkehrsbeiträge nicht satzungsgemäß geltend mache, setze sich dem strafrechtlichen Risiko aus, wegen [[Untreue]] verurteilt zu werden, findet Gruschka. Im Abgabenrecht dürften weder Vergleiche noch sonstige Vereinbarungen getroffen werden, die letztlich auf einen [[Erlass (Abgaben)|Erlass]] hinauslaufen." | ||
+ | * [http://www.allgaeuhit.de/Unterallgaeu-Bad-Woerishofen-Bad-Woerishofen-Buergermeister-haelt-Stadtratsbeschluss-fuer-rechtswidrig-Fremdenverkehrsabgabe-im-Thermenfall-erhitzt-die-Gemueter-article10015381.html allgaeuhit.de vom 29.04.2016]: "Die Berechnung und die Festsetzung der Fremdenverkehrsbeiträge muss die Stadtverwaltung nach ihrer Satzung und der Rechtsprechung vornehmen. Die Stadtverwaltung und der Stadtrat haben hinsichtlich der Höhe der Beiträge keinen [[Entscheidungsspielraum]] und sind an den [[Gleichheitssatz]] gebunden. Es besteht eine [[Vermögensbetreuungspflicht]] die Beiträge geltend zu machen, insbesondere im Hinblick auf die derzeitige Haushaltssituation. Werden Fremdenverkehrsbeiträge nicht satzungsgemäß erhoben, entsteht der Stadt ein Schaden. Ob eine mündliche Zusage des Bürgermeisters S. erfolgte, Fremdenverkehrsbeiträge nicht zu verlangen, ist unbeachtlich, denn die Zusage wäre mangels [[Schriftform]] unwirksam. Zudem rechtfertigen wirtschaftliche Erwägungen wie z.B. Betriebe anzusiedeln, Arbeitsplätze zu schaffen oder zu erhalten oder in Aussicht gestellte Investitionen keinen Beitragserlass!" | ||
+ | * [http://www.sueddeutsche.de/bayern/bad-woerishofen-verdacht-der-untreue-gegen-ex-buergermeister-1.2450772 SZ Online vom 24. April 2015, 18:59 Uhr - Bad Wörishofen: Verdacht der [[Untreue]] gegen Ex-Bürgermeister] - "Während der Amtszeit von ... (CSU) hat er als Bürgermeister gleich vier Unternehmen eine Reduzierung des Fremdenverkehrsbeitrages eingeräumt." | ||
* [http://www.br.de/nachrichten/unterfranken/inhalt/buergermeister-randersacker-amtsgericht-100.html br.de vom 15.04.2016 - Strafbefehl wegen Untreue - Randersackerer Bürgermeister lenkt ein]: "...der suspendierte Bürgermeister von Randersacker, hat nun doch einen Strafbefehl wegen Untreue akzeptiert. Er zog seinen Einspruch gegen das Strafmaß von zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung in einer Verhandlung am Amtsgericht Würzburg zurück." ...Der Bürgermeister, der vor seiner Amtszeit immerhin 10 Jahre beim Verfassungsschutz und 3 Jahre bei der Kripo war, "ist wegen Untreue verurteilt, weil er sich auf eigene Anordnung widerrechtlich insgesamt 100 nicht genommene Urlaubstage mit rund 25.000 Euro hat auszahlen lassen. Das ist beamtenrechtlich jedoch nicht zulässig. Vor dem Hintergrund seiner langjährigen Berufserfahrung als Beamter wollten Richter und Staatsanwältin dem suspendierten Rathauschef nicht abnehmen, nicht zu wissen, dass nicht genommene Urlaubstage bei Beamten nicht ausbezahlt werden können." | * [http://www.br.de/nachrichten/unterfranken/inhalt/buergermeister-randersacker-amtsgericht-100.html br.de vom 15.04.2016 - Strafbefehl wegen Untreue - Randersackerer Bürgermeister lenkt ein]: "...der suspendierte Bürgermeister von Randersacker, hat nun doch einen Strafbefehl wegen Untreue akzeptiert. Er zog seinen Einspruch gegen das Strafmaß von zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung in einer Verhandlung am Amtsgericht Würzburg zurück." ...Der Bürgermeister, der vor seiner Amtszeit immerhin 10 Jahre beim Verfassungsschutz und 3 Jahre bei der Kripo war, "ist wegen Untreue verurteilt, weil er sich auf eigene Anordnung widerrechtlich insgesamt 100 nicht genommene Urlaubstage mit rund 25.000 Euro hat auszahlen lassen. Das ist beamtenrechtlich jedoch nicht zulässig. Vor dem Hintergrund seiner langjährigen Berufserfahrung als Beamter wollten Richter und Staatsanwältin dem suspendierten Rathauschef nicht abnehmen, nicht zu wissen, dass nicht genommene Urlaubstage bei Beamten nicht ausbezahlt werden können." | ||
* [http://www.sueddeutsche.de/bayern/oberpfalz-buergermeister-deckt-finanzskandal-auf-und-wird-dafuer-angefeindet-1.2764114 sz.de vom 4. Dezember 2015, 11:21 Uhr - Oberpfalz - Bürgermeister deckt Finanzskandal auf - und wird dafür angefeindet]: "Der Vorgänger von ... hatte offenbar während seiner Amtszeit Geld veruntreut. Doch viele Bürger in Wenzenbach wollen dessen Andenken nicht beschmutzen und feinden jetzt Koch dafür an, dass er den Skandal aufarbeitet." | * [http://www.sueddeutsche.de/bayern/oberpfalz-buergermeister-deckt-finanzskandal-auf-und-wird-dafuer-angefeindet-1.2764114 sz.de vom 4. Dezember 2015, 11:21 Uhr - Oberpfalz - Bürgermeister deckt Finanzskandal auf - und wird dafür angefeindet]: "Der Vorgänger von ... hatte offenbar während seiner Amtszeit Geld veruntreut. Doch viele Bürger in Wenzenbach wollen dessen Andenken nicht beschmutzen und feinden jetzt Koch dafür an, dass er den Skandal aufarbeitet." |
Version vom 30. April 2016, 16:06 Uhr
Übersicht
Nach StGB § 266 Abs. 1 wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer die ihm
Missbrauchstatbestand (Alt. 1) | Treubruchtatbestand (Alt. 2) | |
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oder |
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und | ||
dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt. |
Prüfungsschema<ref>Quelle: http://juraschema.de/index.php?thema=stgb266 - abgerufen am 04.08.2014 um 16:11 Uhr</ref>
Tatbestand StGB § 266
Objektiver Tatbestand
Missbrauchstatbestand, StGB § 266 Abs. 1 Alt. 1
- Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten
- Missbrauch der eingeräumten Befugnis
- Rechtliches Können (im Außenverhältnis) überschreitet
- Rechtliches Dürfen (im Innenverhältnis)
Für den Bürgermeister ergibt sich eine Vermögensbetreuungspflicht aus GO Art. 38 Abs. 1<ref>Siehe Rechtsanwalt Dr. Gert Meyer, Melsungen, Untreuehandlungen im Rahmen kommunaler Aufgabenerfüllung Fn. 15</ref>, für die übrigen Gemeinderatsmitglieder kommt nur eine Haftung nach Var. 2 (Treubruchtatbestand) in Betracht<ref>Siehe Rechtsanwalt Dr. Gert Meyer, Melsungen, Untreuehandlungen im Rahmen kommunaler Aufgabenerfüllung Fn. 16</ref>.
Treubruchstatbestand, StGB § 266 Abs. 1 Alt. 2
- Vermögensbetreuungspflicht
- Verletzung einer spezifischen Betreuungspflicht
Ob die Gemeinderäte eine eigene Vermögensbetreuungspflicht trifft, ist strittig<ref>zum Streitstand siehe Rechtsanwalt Dr. Gert Meyer, Melsungen, Untreuehandlungen im Rahmen kommunaler Aufgabenerfüllung Fn. 21 ff.</ref>
Nachteilszufügung
Subjektiver Tatbestand
- Vorsatz -> objektiver Tatbestand
Rechtswidrigkeit
Schuld
Strafantrag, StGB § 266 II, StGB § 247, StGB § 248 a
Verjährung
- StGB § 78 Abs. 3 Nr. 4
Versuch
Die versuchte Untreue ist straflos<ref>Gerhard Wolf, Die Strafbarkeit der rechtswidrigen Verwendung öffentlicher Mittel, Juristische Abhandlungen Band 31, Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3465027582 Seite 95</ref>.
Einzelfälle
- Außenstände<ref>* BR-Online vom 03.12.2014 - Verdacht auf Untreue Bürgermeister von Zapfendorf festgenommen Untreue wegen Anspruchsverlusten?</ref>
- Ausgaben trotz entgegenstehender Haushaltsgesetze<ref>Gerhard Wolf, Die Strafbarkeit der rechtswidrigen Verwendung öffentlicher Mittel, Juristische Abhandlungen Band 31, Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3465027582 Seite 183 f.</ref>
- Ausgaben trotz Fehlens eines Haushaltstitels<ref>Gerhard Wolf, Die Strafbarkeit der rechtswidrigen Verwendung öffentlicher Mittel, Juristische Abhandlungen Band 31, Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3465027582 Seite 185 f.</ref>
- Betrug von Sozial- und Pensionskassen - Geldstrafe für Bürgermeister (Augsburger Allgemeine)
- Bücher zur privaten Nutzung auf Rechnung der Stadt<ref>otz.de vom 25.11.2015 - 17:23 Uhr - Eisenberger Bürgermeister ab Anfang Dezember erneut vor Gericht: "Der Untreue-Prozess gegen Eisenbergs langjährigen Bürgermeister ... wird neu aufgerollt. Anfang Dezember muss sich der Kommunalpolitiker vor dem Landgericht Gera verantworten."</ref>
- Unzulässige Drittbegünstigung, z.B. "Leistungen einer Gemeinde gegenüber Vereinen, die ohne rechtliche Grundlage gewährt werden."<ref>Rechtsanwalt Dr. Gert Meyer, Melsungen, Untreuehandlungen im Rahmen kommunaler Aufgabenerfüllung Fn. 7</ref>
- Dienstfahrten ohne Genehmigung des Gemeinderats
- Erlass (Abgaben): "Mit Urteil des Amtsgerichts ... vom 09.03.2010, Az. Ls 5 Js 4176/08, wurde der Beamte wegen Untreue gemäß § 266 Abs. 1 StGB zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 113,-- Euro verurteilt. Den tatsächlichen Feststellungen des rechtskräftigen Urteils ist zu entnehmen, dass der Beamte mit Schreiben vom 28.07.2004 Herrn A... W. zwei Drittel des von diesem geschuldeten Erschließungsbeitrags in Höhe von 20.021,46 Euro, im Ergebnis also einen Betrag in Höhe von 14.775,-- Euro, erlassen hat. Der Beamte habe leichtfertig nicht erkannt, dass kein rechtlicher Grund für einen Erlass der Schuld vorlag. Bei Unterzeichnung des Schreibens vom 28.07.2004 habe er zumindest billigend in Kauf genommen, dass er außerhalb seiner eigenen Kompetenz (Wertgrenze für Erlass von Abgaben 1.500,-- Euro nach der Geschäftsordnung für den Stadtrat ...) gehandelt hatte. Es fehlte der erforderliche Beschluss des Stadtrats. Der Beamte wendete seinerzeit ein, er habe kein „gedankliches Mitbewusstsein“ dafür gehabt, dass der Stadtrat zuständig gewesen wäre. Er habe auch nicht gewusst, dass sich für das Grundstück der Eheleute W. überhaupt eine Erschließungsbeitragspflicht ergeben könne."<ref>VG Regensburg, Urteil vom 15.03.2013 - RN 10A DK 12.675 Abs. 18-21</ref>
- Erschließungsbeiträge nicht eingezogen
- Zu Strafbarkeitsrisiken bei Fehlverhalten bei der Geltendmachung oder Erfüllung von Forderungen siehe Gerhard Wolf, Die Strafbarkeit der rechtswidrigen Verwendung öffentlicher Mittel, Juristische Abhandlungen Band 31, Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3465027582 Seite 200 f.
- Haushaltsüberschreitungen<ref>Gerhard Wolf, Die Strafbarkeit der rechtswidrigen Verwendung öffentlicher Mittel, Juristische Abhandlungen Band 31, Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3465027582 Seite 186 f.</ref>
- Ungenehmigte Kredite
- Personalpolitik
- Private Nutzung von Bauhofgeräten
- Bayerischer Rundfunk vom 04.06.2014: Wunsiedel pleite. Bürgermeister weist Untreue-Vorwürfe zurück
- Zu Über- und außerplanmäßigen Ausgaben siehe Gerhard Wolf, Die Strafbarkeit der rechtswidrigen Verwendung öffentlicher Mittel, Juristische Abhandlungen Band 31, Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3465027582 Seite 187 f.
- Beamtenrechtlich unzulässige Abgeltung von nicht genommenem Urlaub: br.de vom 15.04.2016 - Strafbefehl wegen Untreue - Randersackerer Bürgermeister lenkt ein
- Veräußerung von Immobilien
- Zur Strafbarkeit fehlerhafter Vergaben öffentlicher Aufträge siehe Gerhard Wolf, Die Strafbarkeit der rechtswidrigen Verwendung öffentlicher Mittel, Juristische Abhandlungen Band 31, Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3465027582 Seite 192 f.
- Herbeiführen eines rechtswidrigen Stadtratsbeschlusses: die eingetretene Vermögensgefährdung soll für eine Untreuestrafbarkeit ausreichend sein<ref>Gerhard Wolf, Die Strafbarkeit der rechtswidrigen Verwendung öffentlicher Mittel, Juristische Abhandlungen Band 31, Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3465027582 Seite 96</ref>
- Nichtbeanstandung eines strafrechtlich relevanten Stadtratsbeschlusses durch den Bürgermeister<ref>Meyer, Untreuehandlungen im Rahmen kommunaler Aufgabenerfüllung, KommJur 2010, 81, 84</ref>
- Opernbesuch auf Kosten der Stadt<ref>otz.de vom 25.11.2015 - 17:23 Uhr - Eisenberger Bürgermeister ab Anfang Dezember erneut vor Gericht: "Der Untreue-Prozess gegen Eisenbergs langjährigen Bürgermeister ... wird neu aufgerollt. Anfang Dezember muss sich der Kommunalpolitiker vor dem Landgericht Gera verantworten."</ref>
- Übernachtungskosten des Ehepartners auf Kosten der Stadt<ref>otz.de vom 25.11.2015 - 17:23 Uhr - Eisenberger Bürgermeister ab Anfang Dezember erneut vor Gericht: "Der Untreue-Prozess gegen Eisenbergs langjährigen Bürgermeister ... wird neu aufgerollt. Anfang Dezember muss sich der Kommunalpolitiker vor dem Landgericht Gera verantworten."</ref>
Normen
- GO Art. 38 Abs. 1
- GO Art. 59 Abs. 2
Rechtsprechung
Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
- BVerfG, Beschluss vom 01.11.2012 - 2 BvR 1235/11 Haushaltsuntreue
- BVerfG, Beschluss vom 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08 = NJW 2010, 3209 (Transparenz)
- BVerfG, Beschluss vom 10.03.2009 - 2 BvR 1980/07
- BVerfG, Beschluss vom 27.01.2004 - 2 BvR 1166/03
Bundesgerichtshof (BGH)
- BGH, Urteil vom 29.08.2008 - 2 StR 587/07 = NJW 2009, 89 Schwarze Kasse
- BGH, Urteil vom 29.08.2007 - 5 StR 103/07 = NStZ 2008, 87 Beratervertrag
- BGH, Urteil vom 13.02.2007 - 5 StR 400/06 = NStZ 2007, 579 Stellplatzablöse
- BGH, Urteil vom 25.04.2006 - 1 StR 539/05 = wistra 2006, 306 Pflichtwidrigkeit i.S. der Untreue
- BGH, Urteil vom 09.12.2004 - 4 StR 294/04 Gewährung einer Abfindung an einen städtischen Bediensteten durch den Oberbürgermeister
- BGH, Urteil vom 08.05.2003 - 4 StR 550/02 = NStZ 2003, 540; wistra 2003, 379; Aufnahme von Krediten außerhalb des Haushalts; Verjährungsbeginn bei Realisierung der Vermögensgefährdung
- BGH, Urteil vom 17.04.2002 - 2 StR 531/01 Pflichtwidrige Verfügung über Haushaltsmittel
- BGH, Urteil vom 06.12.2001 - 1 StR 215/01 Sponsoring
- BGH, Urteil vom 04.11.1997 - 1 StR 273/97 Haushaltsüberschreitung, Haushaltsuntreue, Bugwellen-Fall
- BGH, Urteil vom 21.07.1989 - 2 StR 214/89 Untreue durch Unterlassen
- BGH, Beschluss vom 20.01.1984 - 3 StR 520/83 = wistra 1984, 109
- BGH, Urteil vom 28.01.1983 - 1 StR 820/81
- BGH, Urteil vom 02.04.1963 - 1 StR 66/63 = BGHSt 18, 312 - Anwendbarkeit des StGB § 266 auf Beamte
Oberlandesgerichte
- BayObLG, Beschluss vom 18.02.1988 - RReg. 1 St 309/87 = JR 1989, 299 (Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung)
- OLG Dresden, Beschluss vom 05.02.2008, 1 Ws 284/07 und 1 WS 285/07
Landgerichte (LG)
- LG Görlitz, Beschluss vom 10.09.2009 - 8 KLs 350 Js 11316/06 (nicht veröffentlicht)<ref>zitiert nach Hinrichs, Zur Untreuestrafbarkeit gemeindlicher Vertreter ISBN 9783830060901, S. 117 ff.</ref>
- LG Bonn, Beschluss vom 28.02.2001 - 27 AR 2/01 Entgegennahme von anonym verbuchten Spenden
Amtsgerichte (AG)
- AG Augsburg, Strafbefehl vom 10.07.2009 - 21 Cs 101 Js 105260/07 (nicht veröffentlicht)<ref>zitiert nach Hinrichs, Zur Untreuestrafbarkeit gemeindlicher Vertreter ISBN 9783830060901, S. 123 ff.</ref>
- AG Saarbrücken, Urteil vom 15.05.2002 - 9-6/01 4 Js 689/99 (nicht veröffentlicht)<ref>zitiert nach Hinrichs, Zur Untreuestrafbarkeit gemeindlicher Vertreter ISBN 9783830060901, S. 138 ff.</ref> (Entgegennahme unentgeltlicher Leistungen eines städtischen Betriebes beim Bau des Privathauses)<ref>zitiert nach Hinrichs, Zur Untreuestrafbarkeit gemeindlicher Vertreter ISBN 9783830060901, S. 138</ref>
- AG Kempten, Urteil vom 29.07.1987<ref>nach Nettesheim, Können sich Gemeinderäte der "Untreue" schuldig machen?, BayVBl 1989, 161-165</ref>
Publikationen
Dissertationen
Fachbücher
- Bund der Steuerzahler, Die Amtsuntreue: die Bestrafung der öffentlichen Verschwendung und der Mißwirtschaft mit Steuergeldern ; ein Diskussionsbeitrag
- Hinrichs, Zur Untreuestrafbarkeit gemeindlicher Vertreter ISBN 9783830060901
- Philipp Werner, Der Gefährdungsschaden als Nachteil im Sinne des Untreuetatbestandes, Verlag Dr. Kovac 2011 ISBN 9783830056737
- Gerhard Wolf, Die Strafbarkeit der rechtswidrigen Verwendung öffentlicher Mittel, Juristische Abhandlungen Band 31, Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3465027582
Handbücher
- Achenbach/Ransiek, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, Verlag C.F. Müller, Heidelberg, 3. Aufl. 2011, ISBN 9783811437210
Presseberichte
- br.de vom 29.04.2016 - Streit um Kurbeiträge - Bad Wörishofer Bürgermeister contra Stadtrat:
- "Bad Wörishofen streitet über die Fremdenverkehrsabgabe von der Therme an die Stadt. Bürgermeister Gruschka weigert sich, die vom Stadtrat beschlossenen Bescheide zu unterschreiben."
- Der neue Bürgermeister von Bad Wörishofen macht es richtig: "Wer Fremdenverkehrsbeiträge nicht satzungsgemäß geltend mache, setze sich dem strafrechtlichen Risiko aus, wegen Untreue verurteilt zu werden, findet Gruschka. Im Abgabenrecht dürften weder Vergleiche noch sonstige Vereinbarungen getroffen werden, die letztlich auf einen Erlass hinauslaufen."
- allgaeuhit.de vom 29.04.2016: "Die Berechnung und die Festsetzung der Fremdenverkehrsbeiträge muss die Stadtverwaltung nach ihrer Satzung und der Rechtsprechung vornehmen. Die Stadtverwaltung und der Stadtrat haben hinsichtlich der Höhe der Beiträge keinen Entscheidungsspielraum und sind an den Gleichheitssatz gebunden. Es besteht eine Vermögensbetreuungspflicht die Beiträge geltend zu machen, insbesondere im Hinblick auf die derzeitige Haushaltssituation. Werden Fremdenverkehrsbeiträge nicht satzungsgemäß erhoben, entsteht der Stadt ein Schaden. Ob eine mündliche Zusage des Bürgermeisters S. erfolgte, Fremdenverkehrsbeiträge nicht zu verlangen, ist unbeachtlich, denn die Zusage wäre mangels Schriftform unwirksam. Zudem rechtfertigen wirtschaftliche Erwägungen wie z.B. Betriebe anzusiedeln, Arbeitsplätze zu schaffen oder zu erhalten oder in Aussicht gestellte Investitionen keinen Beitragserlass!"
- SZ Online vom 24. April 2015, 18:59 Uhr - Bad Wörishofen: Verdacht der Untreue gegen Ex-Bürgermeister - "Während der Amtszeit von ... (CSU) hat er als Bürgermeister gleich vier Unternehmen eine Reduzierung des Fremdenverkehrsbeitrages eingeräumt."
- br.de vom 15.04.2016 - Strafbefehl wegen Untreue - Randersackerer Bürgermeister lenkt ein: "...der suspendierte Bürgermeister von Randersacker, hat nun doch einen Strafbefehl wegen Untreue akzeptiert. Er zog seinen Einspruch gegen das Strafmaß von zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung in einer Verhandlung am Amtsgericht Würzburg zurück." ...Der Bürgermeister, der vor seiner Amtszeit immerhin 10 Jahre beim Verfassungsschutz und 3 Jahre bei der Kripo war, "ist wegen Untreue verurteilt, weil er sich auf eigene Anordnung widerrechtlich insgesamt 100 nicht genommene Urlaubstage mit rund 25.000 Euro hat auszahlen lassen. Das ist beamtenrechtlich jedoch nicht zulässig. Vor dem Hintergrund seiner langjährigen Berufserfahrung als Beamter wollten Richter und Staatsanwältin dem suspendierten Rathauschef nicht abnehmen, nicht zu wissen, dass nicht genommene Urlaubstage bei Beamten nicht ausbezahlt werden können."
- sz.de vom 4. Dezember 2015, 11:21 Uhr - Oberpfalz - Bürgermeister deckt Finanzskandal auf - und wird dafür angefeindet: "Der Vorgänger von ... hatte offenbar während seiner Amtszeit Geld veruntreut. Doch viele Bürger in Wenzenbach wollen dessen Andenken nicht beschmutzen und feinden jetzt Koch dafür an, dass er den Skandal aufarbeitet."
- fr-online.de vom 25.11.2015 - Landgericht Kassel: Ex-Bürgermeister beteuert seine Unschuld: "Der CDU-Politiker ... soll in seiner Zeit als Bürgermeister der nordhessischen Kreisstadt Homberg/Efze Fördermittel zweckentfremdet haben. Er muss sich jetzt vor dem Landgericht Kassel wegen Untreue im Amt verantworten."
- otz.de vom 25.11.2015 - 17:23 Uhr - Eisenberger Bürgermeister ab Anfang Dezember erneut vor Gericht: "Der Untreue-Prozess gegen Eisenbergs langjährigen Bürgermeister ... wird neu aufgerollt. Anfang Dezember muss sich der Kommunalpolitiker vor dem Landgericht Gera verantworten."
- infranken.de vom 24.06.2015 - 114.000 Euro in Scheßlitz veruntreut
- Obermain Tagblatt Online vom 21.05.2015 - HOF/ZAPFENDORF Bewährungsstrafe nach Geständnis Ex-Bürgermeister verurteilt – "280 000 Euro der Kommune veruntreut und ins Ausland geschafft"
- BR-Online vom 20.05.2015 - Ärger um Urlaubstage - Randersackerer Bürgermeister von Amt enthoben - "Der Bürgermeister von Randersacker soll unrechtmäßig Urlaubsgeld in Anspruch genommen haben. Das könnte ihn jetzt seinen Posten kosten: Die Landesanwaltschaft hat ihn bis auf Weiteres suspendiert, die Staatsanwaltschaft ermittelt."
- SZ Online vom 24. April 2015, 18:59 Uhr - Bad Wörishofen: Verdacht der Untreue gegen Ex-Bürgermeister - "Während der Amtszeit von ... (CSU) hat er als Bürgermeister gleich vier Unternehmen eine Reduzierung des Fremdenverkehrsbeitrages eingeräumt."
- Thüringische Landeszeitung Online vom 27.12.2014 - 08:45 Uhr - Rückblick 2014: Eisenberger Bürgermeister Lippert vor Gericht. Befugnisse überschritten und Pflichten verletzt
- echo-online.de vom 03.12.2014 - Geldstrafe für brisante Infos – Ermittlungen gegen Altbürgermeister
- BR-Online vom 03.12.2014 - Verdacht auf Untreue Bürgermeister von Zapfendorf festgenommen Untreue wegen Anspruchsverlusten?
- nachrichtenamort.de - Staatsanwalt ermittelt gegen Zapfendorfer Bürgermeister - Veröffentlicht am 2. Dezember 2014 von Johannes Michel
- Obermain Tagblatt Online vom 02.12.2014 - Ermittlungen gegen Rathauschef - Verdacht der Untreue Staatsanwalt eingeschaltet
- wochenblatt.de vom 26.11.2014 - Landkreis Regensburg: Ex-Bürgermeister und Chef-Beamter sollen 150.000 Euro veruntreut haben
- 29.09.2014 Küpser Bürgermeister Disziplinarverfahren eingestellt
- SZ Online vom 3. Juni 2014 10:49 - Bürgermeister von Wunsiedel Das Denkmal Beck wackelt
- Barbara Keck, Art. 69 BayGO Vorläufige Haushaltsführung – von der Ausnahme zur Regel? (Dissertation)
- MZ Online vom 19.09.2013 17:03 Uhr Staatsanwalt ermittelt im Rathaus - Akten ... beschlagnahmt
- WAZ Online vom 07.05.2010 | 17:18 Uhr, Mülheimer zeigt die Stadtpolitik wegen Untreue an: Die Staatsanwaltschaft Duisburg lehnte Ermittlungen ab, "da zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat nicht vorliegen. Ein etwaiger politischer Missbrauch der auf Wahl beruhenden verfassungsmäßigen Rechtsetzungsmacht erfüllt nicht den Straftatbestand der Untreue." <ref>Quelle: http://www.derwesten.de/staedte/muelheim/muelheimer-zeigt-die-stadtpolitik-wegen-untreue-an-id3502911.html#plx281342630 - abgerufen am 04.11.2014 um 17:51 Uhgr</ref>
- Berliner Zeitung Online vom 13.01.2005 - Streit um Zahlungen an die Messe GmbH: Gutachten stellen Verstoß gegen Haushaltsrecht fest - W. weist Untreue-Vorwurf zurück Stellungnahme des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes im Berliner Abgeordnetenhaus
- DIE ZEIT Online vom 11. Mai 2012 17:38 Uhr, Kapitalmarkt - Das Kölner Spiel ist aus
- Sächsische Zeitung vom 16.01.2010, S. 8 ("Bürgermeister stolpert über Steine")<ref>zitiert nach Hinrichs, Zur Untreuestrafbarkeit gemeindlicher Vertreter ISBN 9783830060901, S. 138 ff.</ref>
Online-Publikationen
Beiträge in Fachzeitschriften
- Allgaier, Untreuehandlungen eines Bürgermeisters, DÖD 2003, 121-126
- Klaus Bieneck, Die Rechtsprechung des BGH zur Haushaltsuntreue, wistra 1998, 249-251
- Folker Bittmann, Das BGH-Urteil im sog "Bugwellenprozeß" - das Ende der "Haushaltsuntreue"?, NStZ 1998, 495-497
- Hans Dahs/Bernd Müssig, Strafbarkeit kommunaler Mandatsträger als Amtsträger? | NStZ 2006, 191-196
- Dirk Fabricius, Strafbarkeit der Untreue im Öffentlichen Dienst, NStZ 1993, 414-419
- Georg-Friedrich Güntge, Untreueverhalten durch Unterlassen, wistra 1996, 84-89
- Jan Helmrich/Lutz Eidam, Untreue durch Verzicht auf Schadensersatzforderungen gegen (ehemalige) Führungskräfte einer Aktiengesellschaft, ZIP 2011, 257
- RA Dr. Kurt Kiethe, Die Grenzen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Bürgermeistern - Zugleich Besprechung von BGH, Urteil v. 9.12.2004 - 4 StR 294/04", original erschienen in: NStZ 2005 Heft 10, 529 - 534 (Zusammenfassung von RA Dr. Franz-Peter Kreutzkamp)
- Kuhn, Indemnität für ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder? BayVbl. 1989, 169
- Christian Alexander Mayer und Dr. Martin Schorn, Strafrechtliche Risiken des unwirksamen öffentlich-rechtlichen Vertrags, KommJur 2015, 86
- Dr. Gert Meyer, Untreuehandlungen im Rahmen kommunaler Aufgabenerfüllung, KommJur 2010 Heft 3, 81
- Nettesheim, Können sich Gemeinderäte der "Untreue" schuldig machen?, BayVBl 1989, 161-165
- Neye, Die “Verschwendung” öffentlicher Mittel als strafbare Untreue, NStZ 1981, 369
- Markus Rübenstahl/Klaus Wasserburg, Haushaltsuntreue bei Gewährung von Subventionen, NStZ 2004, 521-528
- Günther Schultz, Amtsuntreue, MDR 1981, 372-373
- Schünemann, Haushaltsuntreue als dogmatisches und kriminalpolitisches Problem, StV 2003, 463-471
- Seebode, Zur Frage der Strafbarkeit eines bayerischen Bürgermeisters wegen Untreue, wenn er - ohne direkte Mitwirkung an dem zuvor gefaßten Gemeinderatsbeschluß - die Überweisung einer besoldungsrechtlich unzulässigen Abgeltung auf sein Konto duldet, JR 1989, 301-303
- Weber, Können sich Gemeinderatsmitglieder durch ihre Mitwirkung an Abstimmungen der Untreue (§ 266 StGB) schuldig machen?, BayVBl 1989, 166-169
Zitate
- "Der vorsätzliche Verstoß gegen ein Haushaltsgesetz ist eine tatbestandsmäßige, rechtswidrige und schuldhafte, folglich strafbare Untreue."<ref>s. Gerhard Wolf, Die Strafbarkeit der rechtswidrigen Verwendung öffentlicher Mittel, Klostermann Verlag 1998 ISBN 9783465027584, Seite 156, bezieht sich wohl hier auf Haushaltsgesetze des Bundes oder der Länder</ref>
Siehe auch
- Haftung
- Schwarze Kasse
- Amtsuntreue
- Sparsamkeit
- Wirtschaftlichkeit
- Betrug
- Bugwellen-Fall
- Vorläufige Haushaltsführung
- Garantenstellung von Sonderverantwortlichen
- Unterlassen
Fußnoten
<references />