Geheimhaltungspflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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Gesetzlich vorgeschrieben ist die Geheimhaltung insbesondere  
 
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Geheimhaltung insbesondere  
 
* nach {{AO 30}} für Steuer-, Beitrags- und Gebührenangelegenheiten
 
* nach {{AO 30}} für Steuer-, Beitrags- und Gebührenangelegenheiten
* nach GO ... für Verhandlungen in nichtöffentlicher Sitzung und
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* Angelegenheiten, die dem [[Datenschutz]] unterliegen ({{BDSG 5}}).  
* Angelegenheiten, die dem [[Datenschutz]] unterliegen.  
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==Abgrenzung==
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* [[Amtsverschwiegenheit]]
  
 
==Normen==
 
==Normen==
* {{GO 56a]]
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==={{GG}}===
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* {{GG 10}} Abs. 1 und {{PostG 39}} - [[Postgeheimnis]]
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===Bundesgesetze===
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* {{AO 30}} [[Steuergeheimnis]]
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* {{StGB 353b}} Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht
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* {{StGB 355}} Verletzung des Steuergeheimnisses
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* {{BDSG 5}} [[Datengeheimnis]]
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* {{SGB I 35}} [[Sozialgeheimnis]]
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* {{GewO 139b}} Abs. 1 Satz 3
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===Landesrecht Bayern===
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* {{GO 20}} Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht
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* {{GO 56a}} Geheimhaltung
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==Rechtsprechung==
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* {{VG Regensburg RO 3 K 14.383}} - [[Rüge]] bzw. Missbilligung gegenüber einem Stadtratsmitglied durch Stadtrat bzw. Stadt wegen Verstoßes gegen die [[Verschwiegenheitspflicht]]; Organkompetenz für eine Abänderung/Erweiterung des Vorwurfs im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Umfang der [[Geheimhaltung]]sbedürftigkeit von Tatsachen
  
 
==Publikationen==
 
==Publikationen==
 
* [http://www.presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=49&Itemid=33 Dr. Josef Ziegler, Würzburg, Information und Geheimhaltung. Anspruch von Ratsmitgliedern und Öffentlichkeit gegenüber Bürgermeister und Verwaltung] - Schriftliche Fassung des Vortrages auf der Veranstaltung des Kommunalwissenschaftlichen Forschungszentrums Würzburg vom 25. Oktober 2004. Der Autor ist Vorstand der Bayerischen Verwaltungsschule, München.
 
* [http://www.presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=49&Itemid=33 Dr. Josef Ziegler, Würzburg, Information und Geheimhaltung. Anspruch von Ratsmitgliedern und Öffentlichkeit gegenüber Bürgermeister und Verwaltung] - Schriftliche Fassung des Vortrages auf der Veranstaltung des Kommunalwissenschaftlichen Forschungszentrums Würzburg vom 25. Oktober 2004. Der Autor ist Vorstand der Bayerischen Verwaltungsschule, München.
 
* [http://www.gemeindetag-bw.de/php/downloads/bwgz_2009_12/bwgz_2009_12_artikel4.pdf Rechte und Pflichten der Gemeinderatsmitglieder, BWGZ 12/2009, S. 460 ff.]
 
* [http://www.gemeindetag-bw.de/php/downloads/bwgz_2009_12/bwgz_2009_12_artikel4.pdf Rechte und Pflichten der Gemeinderatsmitglieder, BWGZ 12/2009, S. 460 ff.]
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* Knirsch, [[Information]] und [[Geheimhaltung]] im Kommunalrecht, 1987, S. 31.
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
* [[Öffentlichkeit (Stadtratssitzung)]]
 
* [[Öffentlichkeit (Stadtratssitzung)]]
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* [[Verschwiegenheitspflicht]]

Aktuelle Version vom 11. Oktober 2015, 11:00 Uhr

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Geheimhaltung insbesondere

Abgrenzung

Normen

Grundgesetz (GG)

Bundesgesetze

Landesrecht Bayern

Rechtsprechung

Publikationen

Siehe auch