Sicherheitswache: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(5 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 3: Zeile 3:
 
* {{BayFwG 4}} Abs. 2 Satz 1
 
* {{BayFwG 4}} Abs. 2 Satz 1
 
* {{BayFwG 11}} Abs. 2 Satz 1
 
* {{BayFwG 11}} Abs. 2 Satz 1
 +
* {{AVBayFwG 11}} Abs. 5: Für die Teilnahme an [[Brandwache]]n und Sicherheitswachen erhalten Feuerwehrleute, wenn nicht der Lohn fortzuzahlen oder Verdienstausfall zu erstatten ist, eine Entschädigung von 12,20 € je Stunde.
 +
 +
==Rechtsprechung==
 +
* {{BayVGH 164 IV 76}}
  
 
==Publikationen==
 
==Publikationen==

Aktuelle Version vom 12. Juni 2015, 16:14 Uhr

Normen

  • BayFwG Art. 4 Abs. 2 Satz 1
  • BayFwG Art. 11 Abs. 2 Satz 1
  • AVBayFwG § 11 Abs. 5: Für die Teilnahme an Brandwachen und Sicherheitswachen erhalten Feuerwehrleute, wenn nicht der Lohn fortzuzahlen oder Verdienstausfall zu erstatten ist, eine Entschädigung von 12,20 € je Stunde.

Rechtsprechung

Publikationen

Siehe auch

Fußnoten

<references/>