Wirtschaftsförderung: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 15: | Zeile 15: | ||
===Direkte Wirtschaftsförderung=== | ===Direkte Wirtschaftsförderung=== | ||
− | Direkte Wirtschaftsförderung bezieht sich auf einen einzelnen Betrieb und stellt grundsätzlich keine gemeindliche Aufgabe dar<ref>[http://www.bkpv.de/ver/html/gb2007/dobler_07.htm#_ednref5 Dobler, EU-Beihilfe und kommunale Wirtschaftsförderung - erläutert an Fällen aus der kommunalen Praxis] - abgerufen am 8.10.2014 um 21:13 Uhr</ref>. Beispiele: | + | Direkte Wirtschaftsförderung bezieht sich auf einen einzelnen Betrieb und stellt grundsätzlich keine gemeindliche Aufgabe dar<ref>{{BayVerfGH Vf. 2-VI-06}}; [http://www.bkpv.de/ver/html/gb2007/dobler_07.htm#_ednref5 Dobler, EU-Beihilfe und kommunale Wirtschaftsförderung - erläutert an Fällen aus der kommunalen Praxis] - abgerufen am 8.10.2014 um 21:13 Uhr</ref>. Beispiele: |
* [[Investitionszuschuss]] | * [[Investitionszuschuss]] | ||
* [[Erlass (Abgaben)|Beitragserlass]] | * [[Erlass (Abgaben)|Beitragserlass]] |
Version vom 9. Oktober 2014, 09:26 Uhr
Die indirekte Wirtschaftsförderung ist als gemeindliche Aufgabe anerkannt<ref>Prandl/Zimmermann/Büchner, Kommunalrecht in Bayern, Stand Oktober 2007, Erl. 1 letzter Absatz zu Art. 57 GO; Hölzl/Hien/Huber, Gemeindeordnung mit Verwaltungsgemeinschaftsordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung, Stand Oktober 2007, Erl. 16 zu Art. 57 GO; Schulz/Wachsmuth/Zwick u. a., Kommunalverfassungsrecht Bayern, Stand Juli 2007, Erl. 2 zu Art. 57 GO, zitiert nach Dobler, EU-Beihilfe und kommunale Wirtschaftsförderung - erläutert an Fällen aus der kommunalen Praxis - abgerufen am 8.10.2014 um 21:13 Uhr</ref>.
Arten
Man unterscheidet zwischen indirekter und direkter Wirtschaftsförderung:
Indirekte Wirtschaftsförderung
Indirekte Wirtschaftsförderung bezieht sich auf "Maßnahmen, die nicht unmittelbar in den Wirtschaftsprozess eingreifen"<ref>Dobler, EU-Beihilfe und kommunale Wirtschaftsförderung - erläutert an Fällen aus der kommunalen Praxis - abgerufen am 8.10.2014 um 21:13 Uhr</ref>.
Beispiele<ref>nach Dobler, EU-Beihilfe und kommunale Wirtschaftsförderung - erläutert an Fällen aus der kommunalen Praxis - abgerufen am 8.10.2014 um 21:13 Uhr</ref>:
- Schaffung günstiger Rahmenbedingungen
- in der Stadtplanung,
- in der lokalen Infrastruktur
- bei den Hebesätzen
- Schaffung von von Industrie- und Gewerbeflächen, u. a.
Direkte Wirtschaftsförderung
Direkte Wirtschaftsförderung bezieht sich auf einen einzelnen Betrieb und stellt grundsätzlich keine gemeindliche Aufgabe dar<ref>BayVerfGH, Urteil vom 23.01.2007 - Vf. 42-VI-06; Dobler, EU-Beihilfe und kommunale Wirtschaftsförderung - erläutert an Fällen aus der kommunalen Praxis - abgerufen am 8.10.2014 um 21:13 Uhr</ref>. Beispiele:
- Investitionszuschuss
- Beitragserlass
- Abgabe von Grundstücken unter dem Verkehrswert
Siehe auch
Fußnoten
<references />