Kindertageseinrichtung: Unterschied zwischen den Versionen

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Kindertageseinrichtungen sind außerschulische Tageseinrichtungen zur regelmäßigen [[Bildung]], [[Erziehung]] und [[Kinderbetreuung|Betreuung von Kindern]]. Dies sind Kinder[[krippe]]n, [[Kindergarten|Kindergärten]], [[Hort]]e und Häuser für Kinder ({{BayKiBiG 12}}).
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Kindertageseinrichtungen sind außerschulische Tageseinrichtungen zur regelmäßigen [[Bildung]], [[Erziehung]] und [[Kinderbetreuung|Betreuung von Kindern]]. Dies sind Kinder[[krippe]]n, [[Kindergarten|Kindergärten]], [[Hort]]e und Häuser für Kinder ({{BayKiBiG 2}}).
  
 
==Normen==
 
==Normen==

Version vom 10. September 2014, 07:49 Uhr

Kindertageseinrichtungen sind außerschulische Tageseinrichtungen zur regelmäßigen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Dies sind Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder (BayKiBiG Art. 2).

Normen

Siehe auch