Stadtratssitzung-2015-08-18

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Die ursprünglich für 11.08.2018 geplante Stadtratssitzung wurde von der Stadtverwaltung auf den 18.08.2015 verschoben.

Bauausschusssitzung am 18.08.2015

TAGESORDNUNG<ref>Quelle Tagesordnung: https://burgkunstadt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/cms1808201516341335743662/783/-/Bekanntmachung.html</ref>

zur: Sitzung des Bauausschusses

am: Dienstag, 18. August 2015 um 19:00 Uhr

im: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentlich:

01 Bauantrag auf Anbringung von 2 beleuchteten Werbeanlagen an der Hauswand auf dem Anwesen Steingraben 1, Grundstück Flst.Nr. 9 der Gemarkung Theisau (2015-0039

Sachverhalt

Nach Meinung der Verwaltung sind in Theisau schon übermäßig viele ungenehmigte Werbeschilder angebracht sind. Das Anbringen von 2 beleuchteten Werbeschildern würde das Ortsbild erheblich beeinträchtigen und die Sicherheit im Verkehr beeinträchtigen.

Diskussion

CFr: Herr F. wird mit dem Landratsamt abklären, wie mit den ungenehmigten Werbetafeln zu verfahren ist.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss beschließt, zu dem Bauantrag auf Anbringung von 2 beleuchteten Werbeanlagen in Theisau, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen da das Ortsbild hierdurch erheblich beeinträchtigt und auch die Sicherheit des Verkehrs gefährdet werden würde.

Beschluss

Mit einer Gegenstimme beschlossen (MD)

02 Bauantrag auf Hallenerweiterung durch Einhausung der best. Verladefläche auf dem Grundstück Flst.Nr. 208/9 der Gemarkung Weidnitz (Joseph-Weiermann-Str. 14) (2015-0041

Beschluss

Dem Antrag wird stattgegeben.

Einstimmig beschlossen

03 Bauvoranfrage auf Abklärung der Bebaubarkeit einer Teilfläche des Grundstückes Flst.Nr. 1670/4 der Gemarkung Burgkunstadt (Kaltenreuth 4) (2015-0042

Sachverhalt

Das Grundstück liegt im Außenbereich, öffentliche Belange werden beeinträchtigt werden. Denn das Vorhaben widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, Belangen des Naturschutzes. Außerdem ist das Anwesen an einem ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg, der in der Unterhaltslast der Stadt Burgkunstadt liegt. Wenn die Stadt Burgkunstadt bestätigt, dass die wegemäßige Erschließung gesichert ist, dann müsse der Weg auch später für PKW Verkehr, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge, Rettungsfahrzeuge etc. geeignet unterhalten werden. Außerdem fehlt die Straßenbeleuchtung. Die Verwaltung empfielt, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilenn.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.

Beschluss

Einstimmig beschlossen

04 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.07.2015

Einstimmig beschlossen


Stadtratssitzung am 18.08.2015

TAGESORDNUNG<ref>Quelle Tagesordnung: https://burgkunstadt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/cms1808201516341335743662/783/-/Bekanntmachung.html</ref>

zur: Sitzung des Stadtrates

am: Dienstag, 18. August 2015 um 20:15 Uhr

im: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentlich:

Anwesend: 14 Stadträte

Wegen der Terminverschiebung verhindert: MD, VF sowie 5 weitere Stadträte

Anträge zur Tagesordnung

TMü: Top 14 aus der Nichtöffentlichen Sitzung in die Öffentliche Sitzung verschieben.

Einstimmig beschlossen

02 Bekanntgaben

  • Verlesung eines Dankschreibens an die Bürgermeisterin und Stadtverwaltung, dass die Einfahrt an der Hainweiherer Straße gut gelungen ist.

03 Verteilung des Bescheides über die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes als Datei oder in Papierform an alle Stadträte Antrag des Bürgervereins e.V. vom 07.08.2015

Antrag des Bürgervereins vom 07.08.2015

Der Bürgerverein Burgkunstadt e.V. stellte am 07.08.2015 folgenden Antrag:

"Die Fraktion des Bürgervereins Burgkunstadt e.V. stellt für den öffentlichen Teil der Tagersordnung am 18.08.2015 folgende Anträge (einzeln abzustimmen):

  • Sämtlichen Stadträten ist eine Abschrift des in der Stadtratssitzung am 7.7.2015 verlesenen Genehmigungsschreibens des Landratsamts Lichtenfels zum Haushalt 2015 zu erteilen. Die Abschrift kann in Papierform oder digital erfolgen.
  • Das Genehmigungsschreiben des Landratsamts Lichtenfels zum Haushalt 2015 ist als Anlage zum Protokoll der Stadtratssitzung vom 7.7.2015 zu nehmen.

Begründung: Das Genehmigungsschreiben des Landratsamts Lichtenfels wurde in der Sitzung am 7.7.2015 vollständig verlesen. Es hat damit öffentlichen Charakter.

Mit Mail vom 9. Juli äußerte Stadtrat Thomas Müller, der zugleich Mitglied im Haushaltsausschuss ist, die Bitte, den Bescheid des Landratsamtes zu mailen.

Herr Müller erhielt daraufhin von der Bürgermeisterin am 14.07.2015 folgende ablehnende Antwort:

"Mit der vollumfänglichen Bekanntgabe des Genehmigungsbescheides ist jedoch dem Informationsanspruch des Stadtrates ausreichend Rechnung getragen worden."

Das Schreiben des Landratsamts Lichtenfels enthält über mehrere Seiten komplexe rechtliche Ausführungen und Haushaltsvorgaben, die auch für den Haushalt 2016 zu berücksichtigen sind. Ein einmaliges mündliches Vorlesen ist nicht geeignet, hochkomplexe rechtliche Ausführungen ausreichend zur Kenntnis zu bringen. Dies trifft auch auf da zu erwartende Argument zu, man könne das Schreiben ja im Rathaus einsehen. Die Arbeit und Auseinandersetzung mit den Inhalten dieses Schreibens muss im Rahmen der Vorbereitung der Haushaltssitzungen auch vom eigenen Schreibtisch aus möglich sein. Man muss hier möglicherweise markieren und exzerpieren. Der Hinweis, man könne das auch im Rathaus machen, wäre als Gängelei zu werten, zumal für berufstätige Stadtratsmitglieder, die ihre Stadtratsarbeit überwiegend außerhalb der üblichen Arbeitszeiten ehrenamtlich erbringen."

Sachverhalt

Der Bürgerverein beantragt, dass der in der Sitzung am 07.07.2015 verlesene Bescheid über die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes als Datei oder in Papierform an alle Stadtratsmitglieder verteilt wird. Da der Bescheid in der Sitzung am 07.07.2015 komplett verlesen wurde ist der Bitte des Landratsamtes, den Bescheid dem Stadtrat vollinhaltlich bekannt zu geben, in vollem Umfange entsprochen. Das Landratsamt hat dies per Mail vom 10.08.2015 bestätigt. Nach Auskunft des Landratsamtes Lichtenfels ist für die Umsetzung des o.g. Antrages ein Mehrheitsbeschluss des Stadtrates erforderlich.

Diskussion

HPM: Ich schlage einen Kompromiss vor: Das Schreiben kann an die Fraktionsvorsitzenden gehen.

WS: Wenn ich etwas wissen will, gehe ich hoch zur Stadtverwaltung. Ich als Fraktionsvorsitzender verzichte auf das Schreiben.

TMü: Zur Meidung von Missverständnissen wäre es gut, wenn das Schreiben für das laufende Jahr vorliegen würde. Dieser Bescheid ist immer wichtig. Hätte er letztes Jahr vorgelegen, hätten wir uns viele Streitereien sparen können.

Beschlussvorschlag

Der rechtsaufsichtliche Genehmigungsbescheid als Datei oder in Papierform wird an alle Stadträte weitergeleitet. (sinngemäß)

Beschluss

Abgelehnt (mit 2 Gegenstimmen, AHa, TMü)

04 Einführung der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr rückwirkend zum 01.01.2015

Sachverhalt

In der Sitzung am 14.04.2015 fasste der Stadtrat den Beschluss, die gesplittete Abwasserbeseitigungsgebühr rückwirkend zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum Beschlussdatum (14.04.2015) einzuführen. Auf Rückfrage der Verwaltung an den Bayerischen Gemeindetag teilte Frau Dr. Thimet in ihrer Stellungnahme vom 30.06.2015 aus, dass sich die Einführung der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr zum 01.01.2015 anbietet. Der rückwirkende Erlass sei erforderlich, um den durch eine nichtige Satzung entstandenen "rechtsleeren Raum" zu überbrücken.

Diskussion

GKn: Für mich gibt das ein Bürokratiemonster, ich bin dagegen.

MHe: Ich bin gegen den rückwirkenden Beschluss. Die Bürger hätten schon ab Jahresbeginn Maßnahmen für Entsiegelung ihrer Grundstücke treffen können.

HE: Wenn wir nicht rückwirkend zum 01.01.2015 die gesplittete Abwassergebührensatzung erlassen, habe ich keine Rechtsgrundlage für die Abrechnung des Abwassers. Die Abrechnung nach dem Frischwassermaßstab ist rechtswidrig. Dr. Thimet hat klar ausgedrückt, dass die rückwirkende Einführung notwendig ist. Otto-Normalverbraucher wird keine Maßnahmen treffen und große Unternehmen versickern bei Neubauten sowieso. Ich empfehle dringend Dr. Thimet zu folgen. Ich habe Verständnis für alle Einwendungen. Aber ich möchte Sie bitten, den Beschlussvorlage zu folgen. Denn ich habe einen rechtsleeren Raum, der zu füllen ist. Es muss rückwirkend beschlossen werden, sonst kann ich nicht abrechnen.

HPM: Wenn wir z.B. zum 1.1.2016 geschließen, können Sie dann Abwassergebühren für 2015 abrechnen?

HE: Nein, ich habe keine Rechtsgrundlage. Die letzte Satzung, die sie beschlossen haben ist rechtswidrig.

MHo: Wir haben es bisher anders entschieden. Aber es ist nicht mehr möglich anders zu entscheiden. Wir müssen der Stadt Handlungsfreiheit geben.

Beschluss

Der Stadtrat beschliesst, die gesplittete Abwasserbeseitigungsgebühr rückwirkend zum 01.01.2015 einzuführen.

Die Kalkulation der gesplitteten Gebühr kann erst erfolgen, wenn die Berechnungsgrundlagen (Flächenkataster und Grundstücksabflussbeiwerte) ermittelt wurden.

Sobald die maßgeblichen Gebührensätze kalkuliert sind, ist die entsprechende Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGSEWS) rückwirkend zum 01.01.2015 zu beschliessen.

Mit 3 Gegenstimmen beschlossen (GK, MH, BV)

05 Beschlussfassung über die Vereinbarung zwischen der Stadt Burgkunstadt und der Teilnehmergemeinschaft Kirchlein II hinsichtlich der Dorferneuerung in Kirchlein

Sachverhalt

Die Teilnehmergemeinschaft Kirchlein hat der Stadt Burgkunstadt eine Vereinbarung über das Dorferneuerungsverfahren Kirchlein II zur Unterzeichnung übersandt. Die Vereinbarung bedarf der Zustimmung des Stadtrates. Von der im Vertrag aufgeführten Gesamtkostenbeteiligung der Stadt Burgkunstadt von insgesamt rund 44.000,00 Euro, sind bereits 15.000,00 Euro in den Haushalt 2015 eingestellt. In den Haushalt 2016 bis 2019 müssen pro Jahr 7.500,00 Euro eingestellt werden.

Diskussion

AHa: Bei der Begehung mit dem Haupt- und Finanzausschuss haben wir Kosten in Höhe von 15.000 € zugestimmt. Jetzt sind es 44.000 €. Wie kommt das?

GKn: Es braucht das Gesamtkonzept, deshalb sind es 44.000 € geworden.

WS: Über solch geringe Beträge brauchen wir nicht diskutieren.

ThM: Anlässlich unseres Beschlusses sagte SD, dass über jedes Einzelprojekt sesparat abgestimmt werden soll.

SD: Ja es sind noch keine Baukosten enthalten. Es kamen zu den Planungskosten die Kosten für Vermessung und Baugrunduntersuchung hinzu.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die Vereinbarung zwischen der Stadt Burgkunstadt und der Teilnehmergemeinschaft Kirchlein II zu unterzeichnen.

Einstimmig beschlossen

06 Beschlussfassung über den Entwurf des Textteiles zum Flurbereinigungsplan Mainroth-Mainklein

Sachverhalt

Die Teilnehmergemeinschaft Mainroth / Mainklein hat den Flurbereinigungsplan aufstellt und die Ergebnisse des Verfahrens zusammenfasst. Die Festsetzungen hierzu sollen nicht ohne enge Abstimmung mit dem Stadtrat erfolgen und bedürfen der Zustimmung der Stadt. Die Unterlagen wurden übersandt mit der Bitte zu beschließen, dass die Stadt das Eigentum und die Baulast bzw. Unterhaltspflicht an den ausgebauten Wegen, den Flächen für den Naturschutz und die Landschaftspflege, den Gewässern und sonstigen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen übernimmt. Die Stadt übernimmt ebenfalls das Eigentum an den nicht ausgebauten Wegen.

Diskussion

GKn: Der Plan wurde in vielen Sitzungen ausgearbeitet. 3 Wege sollen aufgewertet werden: Wanderweg 7, Weg nach Mainklein, Radweg Lückenschluss an der Bahn entlang. Diese Wege sind zu erhalten, ich bitte die Verwaltung an den Landschaftspflegeverband und die Jagdgenossenschaft heranzutreten, um den Unterhalt zu gewährleisten. Ich möchte, dass diese 3 Wege die Zuschüsse der Stadt bekommen.

CFr: Gibt dies ein Präzedensfall?

GKn: Der Präzedesfall ist mit einer Vereinbarung mit dem Landschaftspflegeverband und der Jagdgenossenschaft zu vermeiden.

CFr: Die 3 Wege sind nicht Inhalt dieser Planung. Sie müssen später separat behandelt werden.

TMü : Führt die Zustimmung zum Flurbereinigungsplan zu Kosten für die Stadt Burgkunstadt ? in welcher Höhe ?

SD: Ja erhebliche Kosten, nicht kalkulierbar, vor allem Arbeiten für den Bauhof, wenn die Vereinbarung mit dem Landschaftspflegeverband und der Jagdgenossenschaft nicht zu Stande kommt.

TMü: Sind wir verpflichtet, diese Kosten zu tragen?

SD: Ja

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, den den Regelungen zuzustimmen.

Einstimmig beschlossen

07 Ausbau der Ortsstraße Kesselweg; Vergabe der Planungsleistungen

Sachverhalt

Die Ortsstraße Kesselweg befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Die Verwaltung hat das Planungsbüro Kellner gebeten, eine Kostenschätzung für den Ausbau der Ortsstraße Kesselweg zu erstellen und ein Honorarangebot für die Leistungsphasen 1 bis 3 vorzulegen. Das Büro Kellner schätzt die Ausbaukosten auf ca. 359.380 Euro brutto. Als Honorar wurden 21.500 Euro angeboten. Die Kosten sind im Haushalt 2015 enthalten und der Haupt- und Finanzausschuss hat die Dringlichkeit der Maßnahme in seiner Sitzung am 23.09.2014 anerkannt.

Diskussion

ThM: Für die Planung ist eine Inlinersanierung für den Kanal vorgesehen, sowie Leerrohre von Telekom / SÜC. Hat sich hier bereits etwas ergeben?

SD: Das wird im Rahmen der Planung geklärt, damit keine Vorab - Kosten entstehen.

JR: Eine hydraulische Berechnung des Kanals sollte erfolgen.

TMü: Wie ist es mit der Planung, ist ein Gehsteig vorgesehen oder nicht?

WS: Dies wird mit den Bürgern geklärt.

SD: Es gibt Vorschriften für Straßengestaltung

TMü: Die Ausbaukosten für den Kesselweg waren bereits im Haushaltsplan 2015 enthalten, wurden aber vom LA als nicht unbedingt notwendig gestrichen, da die Maßnahme das Kreditvolumen über die Leistungsfähigkeit der Stadt erhöht hätte. Dies kann auch 2016 wieder passieren. Ist es sinnvoll trotzdem die Pläne zu veranlassen.

HE : ist sinnvoll, wenn wir genügend Geld haben, können wir dann sofort mit der Ausschreibung beginnen

TMü: Muss dies im nächsten Jahr sein.

HE: Nein, die Planungsgrundlagen ändern sich so schnell nicht.

Beschluss

Der Stadtrat beauftragt das Planungsbüro Kellner aus Bad Staffelstein mit den Leistungsphasen 1-3 für den Ausbau der Ortsstraße Kesselweg

Einstimmiger Beschluss

08 Abwasserwirtschaft Kunstadt GmbH (AWK) Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2014

Projekt Projekt::Abwasserwirtschaft Kunstadt GmbH
Stichwort Stichwort::Jahresabschluss
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2015-08-18
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::2015/08/18
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Der Jahresabschluss wird bestätigt. Den Geschäftsführern wird Entlastung erteilt. Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 wird Herr Robert Gack gewählt.
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Einstimmiger Beschluss
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::Frist versäumt
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::2016/06/30
Wiedervorlage Wiedervorlage::2016/05/31
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::Stadtratssitzung-2016-09-13-TOP-03-Abwasserwirtschaft Kunstadt GmbH (AWK); Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2015‎‎
Erledigt Erledigt::Ja
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Robert Gack, Lichtenfels, hat den Jahresabschluss 2014 mit einer Bilanzsumme von 346.328,81 EUR geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Einwänden geführt. Es sind keine Risiken erkennbar. Ein Gewinn von 1.528,40 EUR wird auf die neue Rechnung vorgetragen.


Diskussion

14 Verkauf von Bauplätzen

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass die Stadtverwaltung die stadteigenen Bauplätze ohne Zustimmung des Stadtrates verkaufen darf.

Einstimmig beschlossen

09 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

Der Stadtrat befasste sich mit Personalangelegenheiten

10 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.07.2015/14.07.2015

Mit 1 Gegenstimme genehmigt (TMü)


11 Anfragen

Mainroth

GKn: Die Dorferneuerung in Mainroth ist noch nicht abgeschlossen. Wir sollten die Neugestaltung des Kirchplatzes und des Brauhauses nochmals aufgreifen.

CFr: Es ist nicht einfach weil es seit Jahren ruht. Wir müssen überprüfen, ob das Programm nochmals aufgerufen werden kann.

WSi: Wir haben in Mainroth 2 leerstehende Schulhäuser, wir sollten das neuere Schulhaus verkaufen und die Restnutzung ins Brauhaus verlegen.

Jugendtreff

HPM: Was ist Stand Jugendtreff?

HE: Am Status Quo hat sich nichts geändert. Das BRK muss ein Konzept vorliegen. Die Räume sind in Altenkunstadt. Wir warten ab.

MHe: Wir sollten eine Frist setzen.

Wege Gärtenroth

Ba: Gräben und Wege, die früher gemäht wurden, werden nicht mehr gemäht.

SD: Die Stadt näht Gräben und Wege für die sie zuständig ist. Das sind ausgebaute Wege, für nicht ausgebaute Wege ist die Stadt nicht zuständig.

Anschaffung eines gemeinsamen PC-Servers mit Aku und Weismain

MHe: Es gibt Förderung.

SD: Die Gespräche laufen.

Sitzungsverschiebung

TMü: Warum wurde die Sitzung verschoben? Es fehlen viele Stadträte.

CF: Terminprobleme bei mir.


Quelle Tagesordnung: https://burgkunstadt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/cms1808201516341335743662/783/-/Bekanntmachung.html

Alle Beiträge wurden sinngemäß wiedergegeben.

Publikationen

Lokalpresse

Fußnoten

<references/>