Stadtratssitzung-2015-01-13-TOP-02 Erschließungsträgerschaft für das Baugebiet Lerchenbühl BA III; Vorstellung des Konzeptes der Firma Bayerngrund

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Projekt Projekt::Lerchenbühl
Stichwort Stichwort::Erschließungsträgerschaft
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2015-01-13
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschluss::Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung von der Firma Bayerngrund ein konkretes Angebot für die Erschließungsträgerschaft des Baugebietes Lerchenbühl BA III bzw. eines Teiles des Baugebietes einzuholen. Es ist auch mindestens ein weiteres Angebot eines Mitbewerbers einzuholen.]]
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Abstimmungsergebnis: 20/1 (MD)
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::(Begründung: da das Angebot nichts kostet)
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::

Herr R. von der Firma Bayerngrund stellt das Geschäftsmodell von Bayerngrund vor:

Gesellschafter<ref>Siehe auch http://www.bayerngrund.de/bg/ueberuns/gesellschafter.php Abgerufen am 14. Januar 2015 um 7:59 Uhr</ref>
  • 25 % Freistaat Bayern
  • 25 % Bayerische Ärzteversorgung (Anstalt des öffentlichen Rechts)
  • 25 % Bayerische Landesbank (Anstalt des öffentlichen Rechts)
Kommunalbeirat

Der Kommunalbeirat setzt sich zusammen aus Vertretern folgender Institutionen<ref>Quelle:http://www.bayerngrund.de/bg/ueberuns/kommunalbeirat.php - Abgerufen am 14. Januar 2015 um 7:57 Uhr </ref>

  • Bayerischer Gemeindetag
  • Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern
  • Sparkassenverband Bayern
  • Bayerischer Landkreistag
  • Bayerischer Städtetag
  • Kreissparkasse Augsburg
Tätigkeiten
Träger der Erschließung

Träger der Erschließung kann entweder die Kommune sein (BauGB § 127 ff. oder ein Dritter (§ 11 BauGB.

Soweit die Bayerngrund als Dritter im Sinne des § 11 BauGB auftritt, gestalten sich die Vertragsbeziehungen wie folgt:

Bayerngrund.png

Die Finanzierung erfolgt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung der Bayerngrund. Man hat die freie Wahl des Ausschreibungsverfahrens.

Auf Nachfrage von WS:

Grundstücks-Eigentumsverhältnisse können sein:

  • private Eigentümer
  • ein Teil der Grundstücke gehört der Gemeinde
  • alle Grundstücke gehören der Gemeinde

Die Bayerngrund nimmt einen Kredit bei der Sparkasse auf.

Bei der Erschließung bleiben die jeweiligen Eigentumsverhältnisse bestehen.

Die Kosten können komplett umgelegt werden. Die Bayerngrund tritt in Vorleistung.

Berechnungsbeispiel
  • Bauleitplanung 36.700 €
  • Straßenerschließung 701.000 €
  • Fußwege 26.000 €
  • Wasser/Abwasser (KAG) 653.900 € (Herstellungsbeitrag)
  • Kinderspielplatz 56.500 €
  • Lärmschutz 156.800 €
  • Finanzierungskosten 112.000 €
  • ökologischer Ausgleich 53.000 €

SD: die Kommune kann sich den 10%igen Eigenanteil sparen und die nicht umlagefähigen Kosten.

Diskussion
  • Auf Nachfrage von TM: Die Eigentümer tragen das Vermarktungsrisiko. Die Grundstücke erfahren durch die Erschließung eine Wertsteigerung. Es müssen alle mitmachen. Wenn die privaten Grundstückseigentümer nicht mitmachen, wird nicht erschlossen.
  • Auf Nachfrage von GK: Das Angebot erfolgt auf Quadratmeter-Basis oder pauschal.
  • AH: es müsste erst die Vermarktungsfähigkeit geklärt werden.
    • Hr. R.: dazu brauche ich erst die Kostenschätzung
  • MHo: der voll erschlossene Quadratmeter kostet ca. 90 €
  • MD: Ich bin der Meinung, dass die Stadt zunächst ihren Flächennutzungsplan korrigieren muss. Dieser beruht auf völlig falschen Annahmen über die Bevölkerungsentwicklung. Im Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2006 ist ein Zuwachs der Bevölkerung für die Laufzeit des Flächennutzungsplans auf 7350 Einwohner vorgesehen. Üblicherweise beträgt die Laufzeit eines Flächennutzungsplans ca. 15 Jahre. Im Jahr 2021 müssen wir jedoch realistisch mit weniger als 6000 Einwohnern rechnen. Aufgrund der Annahmen im Flächennutzungsplans wurde ein Bedarf an neuen Baugebieten von 15 ha im Flächennutzungsplan angebeben. Ausgewiesen wurden dann tatsächlich 17 ha neue Baugebiete. Wir benötigen statt neuer Baugebiete eine Verdichtung der Bevölkerung im Stadtzentrum. Jeder zusätzliche Bauplatz, den wir ausweisen, wird zu weiteren Leerständen im Stadtzentrum führen. Wir müssen statt der Ausweisung neuer Baugebiete das Stadtzentrum attraktiver machen. Ich spreche mich auch hinsichtlich der Psychologie gegen die Einholung eines Angebots aus. Man befindet sich dann möglicherweise im 'commitment' und trifft eine Entscheidung, die der Situation der Stadt nicht angemessen ist.
  • Auf Nachfrage von AH: das Angebot kostet nichts.
  • Auf Nachfrage von WS: die Rechtsaufsicht kann den Vertrag nur genehmigen, wenn die Wahrscheinlichkeit da ist, dass die Grundstücke auch verkauft werden. Der Aufwand entsteht bei dem Dritten.
  • AH: im Baugebiet Lerchenbühl I und II sind 25 Grundstücke unbebaut.
  • MHo: wir haben keine Erfahrung mit Erschließungsträgerschaft. Frage an HE, wie sie das Vorhaben beurteilt.
  • HE: will sich öffentlich nicht umfassend dazu äußern. Alles hat zwei Seiten.