Maßnahmen der Unterhaltung eines Gewässers, soweit hierbei keine chemischen Mittel verwendet werden
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Keine Gewässerbenutzung sind nach WHG § 9 Abs. 3 Satz 2 Maßnahmen der Unterhaltung eines Gewässers, soweit hierbei keine chemischen Mittel verwendet werden.
Normen
- WHG § 9 Abs. 3 Satz 2