Kampfhund

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Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist; das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr kann durch Verordnung Rassen, Kreuzungen und sonstige Gruppen von Hunden bestimmen, für welche die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet wird. (LStVG Art. 37 Abs. 1 Satz 2)

Unternehmen in Burgkunstadt

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Normen

Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG

Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit

Ortsrecht Burgkunstadt

Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde (Hundehaltungsverordnung – HHV) vom 09.04.1998

Hundesteuersatzung der Stadt Burgkunstadt vom 07.06.2006

Rechtsprechung

Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

Siehe auch