Hochwasserschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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==[[Hochwasserrisiko]]==
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{{:Hochwasserrisiko}}
  
==Aktuelle Situation in Burgkunstadt==
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==Burgkunstadt==
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===[[Hochwasserrisiko in Burgkunstadt]]===
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{{:Hochwasserrisiko in Burgkunstadt}}
  
===Stadtrat===
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===[[Hochwasserschutz in Burgkunstadt]]===
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{{:Hochwasserschutz in Burgkunstadt}}
  
{{Vorlage:Stadtratsbeschluesse}}
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==[[Hochwasserrisikomanagement]]==
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===[[Länderübergreifender Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz]]===
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{{:Länderübergreifender Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz}}
  
* Stadtratssitzung vom 25.11.2014 Genehmigung Hochwasserschutzkonzept
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===[[Hochwasserrisikomanagement-Plan]]===
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{{:Hochwasserrisikomanagement-Plan}}
  
* Stadtratssitzung vom 07.12.2011
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===[[Hochwasserrisikomanagement-Plan Main]]===
 
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{{:Hochwasserrisikomanagement-Plan Main}}
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 07.12.2011 das [[Ingenieurbüro Miller]] mit der Erstellung eines Hochwasserschutzkonzeptes für die Innenstadt beauftragt.
 
 
 
===Europaweite Ausschreibung===
 
 
 
* 09.04.2016: Die Stadt Burgkunstadt hat die Ingenieurleistungen für den Hochwasserschutz [http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:122728-2016:TEXT:DE:HTML europaweit ausgeschrieben]
 
 
 
* 30.04.2016: [http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:150783-2016:TEXT:DE:HTML&src=0  Berichtigungen]
 
* 23.08.2016: [http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:296335-2016:TEXT:DE:HTML&src=0 Vergabe] an das [[Ingenieurbüro Miller]].
 
 
 
===Kein Schutz vor hundertjährigem Hochwasser===
 
 
 
Laut Stephan Endres vom [http://www.ibmiller.de/ Ingenieurbüro Miller] ist Burgkunstadt aktuell nicht vor einem hundertjährigen Hochwasser geschützt<ref>Quelle: Obermain Tagblatt vom 7.2.2013 - Seite 21</ref>.
 
 
 
===[[Hochwasserschutzkonzept]]===
 
 
 
====[[Stadtratssitzung-2015-11-10|Stadtratssitzung vom 10.11.2015]]====
 
 
 
====Stadtratssitzung vom 07.12.2011====
 
  
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 07.12.2011 das [http://www.ibmiller.de/ Ingenieurbüro Miller] mit der Erstellung eines Hochwasserschutzkonzeptes für die Innenstadt beauftragt. Folgende Aufgaben bzw. Probleme hat die Stadt Burgkunstadt im Rahmen des vom [http://www.ibmiller.de/ Ingenieurbüro Miller] erstellten Hochwasserschutzkonzepts zu lösen:
+
===[[Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept Burgkunstadt]]===
* Hanglagen
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{{:Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept Burgkunstadt}}
* dichte Bebauung
 
* Grundstücke für Baumaßnahmen zum Hochwasserschutz finden
 
  
Nach dem in der Stadtratssitzung vom 5.2.2013 vorgestellten Hochwasserschutzkonzept sollen
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==[[Pflichtaufgabe]]==
* sieben Regenrückhaltebecken (63000 Kubikmeter) am Gartenbach/Talleitenbach und
 
* drei Regenrückhaltebecken am Weihersbach entstehen.
 
* Ein Kanal soll vom Plan in zehn Metern Tiefe bis zu einem Regenüberlaufbecken unterhalb des Spielplatzes von Regens Wagner führen. Das Wasser soll dann in den [[Mühlbach]] und anschließend in den Main abfließen.
 
 
 
Die Stadt erhofft sich Zuschüsse in Höhe von 65% für ein durchgängiges Hochwasserschutzkonzept und wollte es Ende Februar 2013 dem Wasserwirtschaftsamt Kronach vorlegen. Angaben über Kosten wurden noch nicht gemacht<ref>Quelle: Obermain Tagblatt vom 7.2.2013 - Seite 21</ref>.
 
 
 
====Bürgerversammlung am 13.02.2014====
 
 
 
Dr. Marcus Dinglreiter stellte im Rahmen der [[Bürgerversammlung am 13.02.2014]] folgende Anfrage:
 
 
 
Hochwasserkonzept
 
 
 
* Gibt es zwischenzeitlich ein Gesamtkonzept für Burgkunstadt und die Ortsteile?
 
* Wie sieht dieses ggf. aus?
 
 
 
Bürgermeister Petterich nahm zum Stand des Hochwasserschutzkonzepts in der [[Bürgerversammlung am 13.02.2014]] wie folgt Stellung:
 
 
 
"Hochwasserkonzept
 
 
 
Der Stadtrat von Burgkunstadt hat in seiner Sitzung am 07.12.2011 das Ingenieurbüro Miller in Nürnberg mit der Erstellung eines Integra len Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzeptes für die Kernstadt beauftragt. Vorausgegangen war eine Ausschreibung unter drei lngenieurbüros, die derartige Leistungen anbieten.
 
 
 
Das Konzept wird vom Freistaat Bayern mit 75% der Planungskosten gefördert.
 
 
 
Das sehr umfangreiche und komplexe Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept soll bis Ende 2014 fertiggestellt werden.
 
 
 
Ob die vorgeschlagenen Maßnahmen sodann umgesetzt und gefördert werden können obliegt der Entscheidung des Wasserwirtschaftsamtes Kronach."
 
 
 
===Kritik/Fragen===
 
 
 
* Haben die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre nicht gezeigt, dass der Maßstab des hundertjährigen Hochwassers durch die Klimaentwicklungen möglicherweise überholt ist und eher von sog. Extremhochwassern auszugehen ist? Wird dies nicht auch durch die Konzeption des  "Hochwasserrisikomanagement-Plans Main" bestätigt, der gerade auch Extremhochwasserereignisse einbezieht?
 
* Ab welchem Pegelstand ist anzunehmen, dass wesentliche Bereiche der Innenstadt überflutet werden und das Konzept der unterirdischen Wasserumleitung nicht mehr funktionieren wird? 
 
* Ist bei hundertjährigem Hochwasser und / oder extremen Hochwaserereignissen nicht nach den Angaben des Hochwasserrisikomanagement-Plans Main für Burgkunstadt anzunehmen, dass der Main bei einen Pegelstand Mainleus von mehr als 450cm Teile die Innenstadt im Bereich südlich des Plans (Bahnhofstraße) bis zum Plan überfluten wird? Welchen Nutzen soll in diesem Falle ein unterirdischer Kanal bringen, der Wasser über den Mühlbach in den Main leitet, das von dort wieder in die Innenstadt zurückläuft?
 
* Kann vor diesem Hintergrund die vom [http://www.ibmiller.de/ Ingenieurbüro Miller] vorgeschlagene Baumaßnahme wirklich als durchgängiges Konzept zum Schutz vor einem hundertjährigen Hochwasser bzw. Extremhochwasser verstanden werden?
 
* Wie hoch sind die Kosten der geplanten Baumaßnahme? Welche Kosten sind durch das Gutachten entstanden?
 
* Wie ist der aktuelle Stand?
 
* Durch einen fachkundigen Bürger wurde dem Bürgerverein die Information übermittelt, dass anstelle eines Regenüberlaufbeckens in der Unterstadt ein großer Auffangbehälter oben auf dem Berg wesentlich kostengünstiger zu realisieren sei. Mit Druckpumpen könne man das aufgefangene Wasser in den Main pumpen - Kostenaktor für den Auffangbehälter ca. 0,75 Mio. Euro, für die Druckleitung ca. 1,5 Mio. €, gesamt ca. 2,25 Mio. €. Dies wäre ein Bruchteil des von der Stadt derzeit angedachten Vorhabens
 
* Was ist mit der Beteiligung der Öffentlichkeit<ref>siehe auch {{Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz}}</ref>?
 
 
 
==Begriffe==
 
===Hochwasserrisiko===
 
Hochwasserrisiko ist die Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Hochwasserereignisses mit den möglichen nachteiligen Hochwasserfolgen für
 
*die menschliche [[Gesundheit]],
 
*die [[Umwelt]],
 
*das [[Kulturerbe]],
 
*wirtschaftliche Tätigkeiten und
 
*erhebliche Sachwerte.<ref>{{WHG 73}} Absatz 1 Satz 2</ref>
 
 
 
==Pflichtaufgabe==
 
 
Der [[Hochwasserschutz]] ist kommunale [[Pflichtaufgabe]] im [[eigener Wirkungskreis|eigenen Wirkungskreis]]<ref>http://www.lfu.bayern.de/umweltkommunal/gewaesserentwicklung/index.htm - abgerufen am 05.01.2015 um 12:10 Uhr; http://www.weser-kurier.de/region/syker-kurier_artikel,-Hochwasserschutz-und-Naturschutz-in-einem-_arid,854836.html abgerufen am 05.01.2015  um 12:13 Uhr; {{BayObLG 2Z RR 153/92}}; {{VG Frankfurt 3 E 4616/99}}</ref>.
 
Der [[Hochwasserschutz]] ist kommunale [[Pflichtaufgabe]] im [[eigener Wirkungskreis|eigenen Wirkungskreis]]<ref>http://www.lfu.bayern.de/umweltkommunal/gewaesserentwicklung/index.htm - abgerufen am 05.01.2015 um 12:10 Uhr; http://www.weser-kurier.de/region/syker-kurier_artikel,-Hochwasserschutz-und-Naturschutz-in-einem-_arid,854836.html abgerufen am 05.01.2015  um 12:13 Uhr; {{BayObLG 2Z RR 153/92}}; {{VG Frankfurt 3 E 4616/99}}</ref>.
  
 
==Öffentlichkeit==
 
==Öffentlichkeit==
Nach der {{Richtlinie 2007/60/EG}} Artikel 10 Absatz 1 ermöglichen die Mitgliedstaaten im Einklang mit den geltenden gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften  der Öffentlichkeit Zugang zu der ersten Bewertung des Hochwasserrisikos, zu den Hochwassergefahrenkarten, den Hochwasserrisikokarten und den Hochwasserrisikomanagementplänen.
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Nach der {{Richtlinie 2007/60/EG}} Artikel 10 Absatz 1 ermöglichen die Mitgliedstaaten im Einklang mit den geltenden gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften  der Öffentlichkeit Zugang zu der ersten Bewertung des [[Hochwasserrisiko|Hochwasserrisikos]], zu den [[Hochwassergefahrenkarte|Hochwassergefahrenkarten]], den [[Hochwasserrisikokarte|Hochwasserrisikokarten]] und den [[Hochwasserrisikomanagementplan|Hochwasserrisikomanagementplänen]].
 
 
==Hochwasserrisikomanagement-Plan==
 
 
 
===Planerische Ziele<ref>{{ISBN 9783639478471}} Seite 14</ref>===
 
====Vor Hochwasser====
 
* Vermeidung neuer Risiken
 
* Verringerung vorhandener Risiken
 
====Während Hochwasser====
 
* Verringerung/Vermeidung negativer Folgen
 
====Nach Hochwasser====
 
* Verringerung negativer Folgen
 
 
 
===Zu beteiligende Interessen<ref>{{ISBN 9783639478471}} Seite 15</ref>===
 
* Wasserwirtschaft
 
* Naturschutz
 
* Land- und Forstwirtschaft
 
* Versicherungswirtschaft
 
* Betroffene
 
* Gefahrenabwehr/Katastrophenschutz
 
* Kommunale Planung
 
* Raumordnung
 
* Nachbarkommunen (ggf. [[Hochwasserpartnerschaft]]en)
 
 
 
===[[Hochwasserrisikomanagement-Plan Main]]===
 
Mit dem [http://www.hopla-main.de "Hochwasserrisikomanagement-Plan Main"] liegt nun für Bayern der erste Plan gemäß der neuen [http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:288:0027:0034:de:PDF EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie] (EG-HWRM-RL) vor. Der Plan geht über das seit 2001 laufende "Aktionsprogramm 2020" zum Schutz vor 100-jährigen Hochwasserereignissen hinaus, indem Maßnahmen aufzeigt werden, die jenseits dieses sog. "Bemessungshochwassers" erforderlich sind. Hier finden Sie den [http://www.hwrmp-main.de/viewer.htm?themeid=0;keyfield=gem_id;infolayerid=1;buffer=-1;keyvalue=478111 direkten Link zum Gebiet Alten- und Burgkunstadts]. Der Plan gibt Handlungshinweise zur Vorsorge (Vermeidung neuer Risiken, Reduktion bestehender Risiken), zur Bewältigung (Reduktion nachteiliger Folgen während eines Hochwassers) und zur Nachsorge. Damit bildet er eine wichtige Hilfe für die Wahl und Planung geeigneter Hochwasserschutzmaßnahmen auf den verschiedensten Ebenen von der grenzüberschreitenden Flussgebiets- bis zur kommunalen Ebene.<ref>Quelle: Regierung von Oberfranken - Pressemitteilung-Nr.: 186/10 vom 14.12.2010</ref>
 
 
 
Die europäische Hochwassermanagement-Richtlinie fordert von allen europäischen Staaten, bis spätestens Dezember 2015 für die Gewässer mit relevanten Hochwasserrisiken Gefahren- und Risikokarten zu erstellen, und in einem Managementplan aufzuzeigen, mit welchen Maßnahmen künftig dem Hochwasserrisiko begegnet werden soll. Die Karten und Pläne werden künftig im 6-Jahres-Rhythmus überarbeitet und aktualisiert.<ref>Quelle: Regierung von Oberfranken - Pressemitteilung-Nr.: 191/10 vom 21.12.2010</ref>
 
  
 
==Problembereiche==
 
==Problembereiche==
* Bau in die Au<ref>vgl. {{ISBN 9783639478471}}, Seite 1</ref>
+
* [[Bau in die Au]]<ref>vgl. {{ISBN 9783639478471}}, Seite 1</ref>
* menschliche Nutzung der Landschaft<ref>{{ISBN 9783639478471}}, Seite 1</ref>
+
* [[menschliche Nutzung der Landschaft]]<ref>{{ISBN 9783639478471}}, Seite 1</ref>
* Versiegelungsgrad<ref>{{ISBN 9783639478471}}, Seite 1</ref>
+
* [[Versiegelungsgrad]]<ref>{{ISBN 9783639478471}}, Seite 1</ref>
* Art der Landschaftsbewirtschaftung<ref>{{ISBN 9783639478471}}, Seite 1</ref>
+
* [[Art der Landschaftsbewirtschaftung]]<ref>{{ISBN 9783639478471}}, Seite 1</ref>
* Gewässergestaltung<ref>{{ISBN 9783639478471}}, Seite 1</ref>
+
* [[Gewässergestaltung]]<ref>{{ISBN 9783639478471}}, Seite 1</ref>
 
 
==Werkzeuge==
 
Folgende Werkzeuge stehen für Hochwasserschutzmaßnahmen grundsätzlich zur Verfügung:
 
* [[Bauleitplanung]]
 
* [[Vorkaufsrecht]]
 
* [[Enteignung]]
 
* [[Stadtumbau]]
 
* [[Kommunale Zusammenarbeit]] (Stichwort Hochwasserpartnerschaften<ref>{{ISBN 9783639478471}}, Seite 1</ref>)
 
* [[Wasserwehr]]: Nach {{BayWG 50}} Absatz 2 haben Gemeinden, die erfahrungsgemäß von Überschwemmungen oder Muren bedroht sind, dafür zu sorgen, dass ein Wach- und Hilfsdienst für Wassergefahr ([[Wasserwehr]], Dammwehr, Murenabwehr) eingerichtet wird; sie haben die dafür erforderlichen Hilfsmittel (Abs. 1 Satz 2) bereitzuhalten.
 
 
 
==Maßnahmen==
 
 
 
===Allgemein===
 
 
 
* Flächenvorsorge
 
** Festlegung von kontrollierten Überschwemmungsgebieten
 
** Ausweisung von Hochwassergefahren sowie Berücksichtigung in den Festsetzungen und Erläuterungen der [[Bauleitplanung]]<ref>{{ISBN 9783639478471}} Seite 19 m.w.N.</ref>
 
 
 
* Natürlicher Wasserrückhalt<ref>{{ISBN 9783639478471}} Seite 19 m.w.N.</ref>
 
** Bremsen der Wassermassen vor der Stadt<ref>{{ISBN 9783639478471}}, Seite 1</ref> (z.B. [[Regenüberlaufbecken]], [[Regenrückhaltebecken]])
 
** Auenentwicklung<ref>{{ISBN 9783639478471}} Seite 21 m.w.N.</ref>
 
 
 
* [[Renaturierung]]<ref>{{ISBN 9783639478471}} Seite 21 ff. m.w.N.</ref>
 
  
* Technischer Hochwasserschutz<ref>{{ISBN 9783639478471}} Seite 24 ff. m.w.N.</ref>
+
==[[Werkzeuge für Hochwasserschutzmaßnahmen]]==
** Mobile Elemente
+
{{:Werkzeuge für Hochwasserschutzmaßnahmen}}
* [[Bauvorsorge]]<ref>{{ISBN 9783639478471}} Seite 26 m.w.N.</ref>
 
* [[Risikovorsorge]]<ref>{{ISBN 9783639478471}} Seite 29 f. m.w.N.</ref>
 
* [[Informationsvorsorge]]<ref>{{ISBN 9783639478471}} Seite 32 f. m.w.N.</ref>
 
* [[Gefahrenabwehr]]<ref>{{ISBN 9783639478471}} Seite 33 f. m.w.N.</ref>
 
** [[Katastrophenschutz]]
 
*** [[Alarm- und Einsatzplanung]]
 
*** Übungen
 
  
* [[Bauleitplanung]]
+
==[[Hochwasserschutzmaßnahmen]]==
** [[Flächennutzungsplan]]
+
{{:Hochwasserschutzmaßnahmen}}
  
===Bürgerverein===
+
==Bürgerverein==
 
* Einbeziehung der Bürger in die aktuellen Planungen fordern, siehe Grundsätze der {{Richtlinie 2007/60/EG}} Art. 10 Abs. 1 (ggf. auch mit Hilfe eines [[Bürgerhaushalt]]s)
 
* Einbeziehung der Bürger in die aktuellen Planungen fordern, siehe Grundsätze der {{Richtlinie 2007/60/EG}} Art. 10 Abs. 1 (ggf. auch mit Hilfe eines [[Bürgerhaushalt]]s)
 
* Aufklärung der Bevölkerung
 
* Aufklärung der Bevölkerung
 
* Verhaltensvorsorge<ref>{{ISBN 9783639478471}} Seite 30 ff. m.w.N.</ref>: Nach {{WHG 5}} Abs. 2 ist  jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.
 
* Verhaltensvorsorge<ref>{{ISBN 9783639478471}} Seite 30 ff. m.w.N.</ref>: Nach {{WHG 5}} Abs. 2 ist  jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.
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 +
==Zehn Goldene Regeln zum Hochwasserschutz==
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#Kein Bau in die Au.
 +
#IuK-Warnsystem
 +
#[[Senioreneinsatz]]
 +
#Übungen mit Bevölkerung
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#1 Woche Autarkie pro Kopf
 +
#Ausbildung
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#Wasserwehr
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#...
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#...
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#...
  
 
==Normen==
 
==Normen==
 
 
===EU-Recht===
 
===EU-Recht===
 
* {{Richtlinie 2007/60/EG}} (Europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie)
 
* {{Richtlinie 2007/60/EG}} (Europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie)
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===Bundesrecht===
 
===Bundesrecht===
 
 
===={{AO}}====
 
===={{AO}}====
 
 
* {{AO 52}} Nr. 8
 
* {{AO 52}} Nr. 8
  
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* {{BauGB 8}}
 
* {{BauGB 8}}
 
* {{BauGB 9}}
 
* {{BauGB 9}}
 +
* {{BauGB 35}} Abs. 3 Satz 1 Nr. 6: Eine [[Beeinträchtigung öffentlicher Belange]] liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben ... 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirtschaft oder den Hochwasserschutz gefährdet, ...
  
 
====[[Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz]]====
 
====[[Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz]]====
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===={{WHG}}====
 
===={{WHG}}====
* {{WHG 5}} Allgemeine Sorgfaltspflichten
+
'''Abschnitt 6 - Hochwasserschutz (§§ 72 - 81)'''
 +
* {{WHG 5}} Abs. 2 (Allgemeine Sorgfaltspflichten): Jede Person, die durch [[Hochwasser]] betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.
 +
* {{WHG 6}} Abs. 1 Nr. 6: Die Gewässer sind nachhaltig zu bewirtschaften, insbesondere mit dem Ziel, ... 6. an oberirdischen Gewässern so weit wie möglich natürliche und schadlose Abflussverhältnisse zu gewährleisten und insbesondere durch Rückhaltung des Wassers in der Fläche der Entstehung von nachteiligen Hochwasserfolgen vorzubeugen,
 +
* {{WHG 72}} [[Hochwasser]]: Hochwasser ist eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser. Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen.
 
* {{WHG 73}} Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete
 
* {{WHG 73}} Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete
 
* {{WHG 74}} Gefahrenkarten und Risikokarten
 
* {{WHG 74}} Gefahrenkarten und Risikokarten
 
* {{WHG 75}} Risikomanagementpläne
 
* {{WHG 75}} Risikomanagementpläne
 +
* {{WHG 76}} [[Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern]]
 +
* {{WHG 77}} Rückhalteflächen, Bevorratung
 +
* {{WHG 78}} Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
 +
* {{WHG 78a}} Sonstige Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
 +
* {{WHG 78b}} Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten
 +
* {{WHG 78c}} Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten
 +
* {{WHG 78d}} Hochwasserentstehungsgebiete
 +
* {{WHG 79}} Information und aktive Beteiligung
 +
* {{WHG 80}} Koordinierung
 +
* {{WHG 81}} Vermittlung durch die Bundesregierung
  
 
===Landesrecht (Bayern)===
 
===Landesrecht (Bayern)===
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* {{BayWG 46}} Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern
 
* {{BayWG 46}} Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern
 
* {{BayWG 47}} Vorläufige Sicherung
 
* {{BayWG 47}} Vorläufige Sicherung
* {{BayWG 48}} Hochwassernachrichtendienst
+
* {{BayWG 48}} [[Hochwassernachrichtendienst]]
 
* {{BayWG 49}} Verpflichtungen der Anlieger und der Unternehmer von Wasserbenutzungsanlagen
 
* {{BayWG 49}} Verpflichtungen der Anlieger und der Unternehmer von Wasserbenutzungsanlagen
 
* {{BayWG 50}} Verpflichtungen der Gemeinden
 
* {{BayWG 50}} Verpflichtungen der Gemeinden
 +
 +
===={{LEP}}====
 +
7.2.5 [[Hochwasserschutz]]
 +
(G)  Die Risiken durch [[Hochwasser]] sollen soweit als möglich verringert werden. Hierzu sollen
 +
* die natürliche Rückhalte- und Speicherfähigkeit der Landschaft erhalten und verbessert,
 +
* Rückhalteräume an Gewässern freigehalten sowie
 +
* Siedlungen vor einem [[Hundertjähriges Hochwasser|hundertjährlichen Hochwasser]] geschützt
 +
werden.
 +
 +
===={{RZWas}}====
 +
 +
====UMS====
 +
*  Anlage 2 zum UMS vom 05.08.2009 AZ.: 56b-U4454.5 – 2007 / 1-9
  
 
==Rechtsprechung==
 
==Rechtsprechung==
 +
==={{BGH}}===
 
* {{BGH III ZR 137/07}}
 
* {{BGH III ZR 137/07}}
 +
 +
===Oberlandesgerichte===
 
* {{OLG München 1 U 2138/03}} [[Amtshaftung]] wegen unterlassenem Hochwasserschutz
 
* {{OLG München 1 U 2138/03}} [[Amtshaftung]] wegen unterlassenem Hochwasserschutz
 
* {{BayObLG 2Z RR 153/92}} Hochwasserschutz als kommunale [[Pflichtaufgabe]]
 
* {{BayObLG 2Z RR 153/92}} Hochwasserschutz als kommunale [[Pflichtaufgabe]]
 +
 +
===Oberverwaltungsgerichte===
 
* {{OVG Niedersachsen 1 L 2995/98}}
 
* {{OVG Niedersachsen 1 L 2995/98}}
 
* {{OVG Rheinland-Pfalz 10 C 10230/90}} (Amtlicher Leitsatz: Ist ein [[Bebauungsplan]] für ein Gebiet, aufzustellen, welches bereits mehrfach von Überschwemmungen betroffen war, so muss der Rat Erkundigungen darüber einholen, in welcher Häufigkeit mit Überschwemmungen zu erwarten sind und welche Hochwasserstände voraussichtlich erreicht werden. Wird dies unterlassen, so verstößt die Ausweisung eines Wohngebiets gegen die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse und die Sicherheit der Wohnbevölkerung. Dies gilt auch für die Gebiete außerhalb der Planung, für die sich die Überschwemmungsgefahr erhöht.)
 
* {{OVG Rheinland-Pfalz 10 C 10230/90}} (Amtlicher Leitsatz: Ist ein [[Bebauungsplan]] für ein Gebiet, aufzustellen, welches bereits mehrfach von Überschwemmungen betroffen war, so muss der Rat Erkundigungen darüber einholen, in welcher Häufigkeit mit Überschwemmungen zu erwarten sind und welche Hochwasserstände voraussichtlich erreicht werden. Wird dies unterlassen, so verstößt die Ausweisung eines Wohngebiets gegen die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse und die Sicherheit der Wohnbevölkerung. Dies gilt auch für die Gebiete außerhalb der Planung, für die sich die Überschwemmungsgefahr erhöht.)
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===Verwaltungsgerichte===
 
* {{VG Frankfurt 3 E 4616/99}} Hochwasserschutz als kommunale [[Pflichtaufgabe]]
 
* {{VG Frankfurt 3 E 4616/99}} Hochwasserschutz als kommunale [[Pflichtaufgabe]]
 
==Weiterführende Informationen==
 
 
* [https://idw-online.de/de/news654539 Hochwasserschutz leicht gemacht - Dipl.-Ing. Mario Steinebach Pressestelle Technische Universität Chemnitz]: "Wissenschaftler der TU Chemnitz haben ein temporäres Systems zum Schutz gegen Hochwasser entwickelt – Herzstück ist eine textile Membran, die das Wasser aufhält und die wirkenden Kräfte ableitet."
 
*http://www.hopla-main.de
 
*[http://www.geodaten.bayern.de/bayernviewer-flood/flood/index.cgi?user=expert&rw=4446330.0&hw=5555930.0&layers=tk50,hq10,hq100,hq1000,hnd&step=4.0 Überschwemmungsgebiet Burgkunstadt "Seltenes Ereignis"]
 
*[http://www.geodaten.bayern.de/bayernviewer-flood/flood/index.cgi?user=expert&amp;rw=4452330.0&amp;hw=5555020.0&amp;layers=tk50,hnd,hq10,hq100,ereignis&amp;step=32.0 Überschwemmungsgebiete Altenkunstadt - Burgkunstadt - Weismain]
 
*http://www.lfu.bayern.de/wasser/fachinformationen/hw_risikomanagement_plaene/index.htm
 
* [http://www.hwrmp-main.de/download/beiblaetter/Beiblatt_Burgkunstadt.pdf Hochwasserrisikomanagementplan-Main Beiblatt Burgkunstadt]
 
*[http://www.lfu.bayern.de/wasser/fachinformationen/hw_ue_gebiete/informationsdienst/index.htm Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete]
 
*[http://www.dwa.de Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.]
 
 
==Zehn Goldene Regeln zum Hochwasserschutz==
 
 
#Kein Bau in die Au.
 
#IuK-Warnsystem
 
#Senioreneinsatz
 
#Übungen mit Bevölkerung
 
#1 Woche Autarkie pro Kopf
 
#Ausbildung
 
#Wasserwehr
 
#...
 
#...
 
#...
 
  
 
==Publikationen==
 
==Publikationen==
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===Broschüren===
 
===Broschüren===
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* [https://www.fib-bund.de/Inhalt/Themen/Hochwasser/ Hochwasserschutzfibel – Objektschutz und bauliche Vorsorge]
 
* [https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Publikationen/Bauen/Starkregenvorsorge-im-Staedtebau_und_in_der_Bauleitplanung.pdf Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg: Starkregenvorsorge im Städtebau und in der Bauleitplanung – Informationen für Gemeinderatsmitglieder, Planerinnen und Planer sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger, Stuttgart 2018]
 
* [https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Publikationen/Bauen/Starkregenvorsorge-im-Staedtebau_und_in_der_Bauleitplanung.pdf Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg: Starkregenvorsorge im Städtebau und in der Bauleitplanung – Informationen für Gemeinderatsmitglieder, Planerinnen und Planer sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger, Stuttgart 2018]
  
 
===Positionspapiere===
 
===Positionspapiere===
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* [https://de.dwa.de/files/_media/content/01_DIE%20DWA/Politikinformationen/Positionspapiere/Positionspapier_Hochwasser_2018_netz.pdf Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall: DWA- Positionen – Hochwasser und Sturzfluten; Hennef 2018]
  
* [https://de.dwa.de/files/_media/content/01_DIE%20DWA/Politikinformationen/Positionspapiere/Positionspapier_Hochwasser_2018_netz.pdf Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall: DWA- Positionen – Hochwasser und Sturzfluten; Hennef 2018]
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===Podcasts===
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* [https://www.br.de/mediathek/podcast/radiowissen/hochwasserschutz-ideen-fuer-die-zukunft/894533 radioWissen: Hochwasserschutz - Ideen für die Zukunft]: "Hochwasserkatastrophen sind hierzulande immer häufiger. Ideen sind gefragt. Zum Beispiel mobile Schutzwände, die nur bei steigendem Wasserstand in Aktion treten. Aber auch vernünftige Raumplanung."
  
 
==Links==
 
==Links==
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** [http://lawa.de/documents/Handlung_5cc.pdf Handlungsempfehlung zur Erstellung von Hochwasseraktionsplänen]  
 
** [http://lawa.de/documents/Handlung_5cc.pdf Handlungsempfehlung zur Erstellung von Hochwasseraktionsplänen]  
 
** [http://lawa.de/Publikationen-Veroeffentlichungen-nach-Sachgebieten-Hochwasser-und-Niedrigwasser.html Übersicht weiterer Veröffentlichungen zu Hochwasser und Niedrigwasser]
 
** [http://lawa.de/Publikationen-Veroeffentlichungen-nach-Sachgebieten-Hochwasser-und-Niedrigwasser.html Übersicht weiterer Veröffentlichungen zu Hochwasser und Niedrigwasser]
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* [https://idw-online.de/de/news654539 Hochwasserschutz leicht gemacht - Dipl.-Ing. Mario Steinebach Pressestelle Technische Universität Chemnitz]: "Wissenschaftler der TU Chemnitz haben ein temporäres Systems zum Schutz gegen Hochwasser entwickelt – Herzstück ist eine textile Membran, die das Wasser aufhält und die wirkenden Kräfte ableitet."
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*http://www.hopla-main.de
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*[http://www.geodaten.bayern.de/bayernviewer-flood/flood/index.cgi?user=expert&rw=4446330.0&hw=5555930.0&layers=tk50,hq10,hq100,hq1000,hnd&step=4.0 Überschwemmungsgebiet Burgkunstadt "Seltenes Ereignis"]
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*[http://www.geodaten.bayern.de/bayernviewer-flood/flood/index.cgi?user=expert&amp;rw=4452330.0&amp;hw=5555020.0&amp;layers=tk50,hnd,hq10,hq100,ereignis&amp;step=32.0 Überschwemmungsgebiete Altenkunstadt - Burgkunstadt - Weismain]
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*http://www.lfu.bayern.de/wasser/fachinformationen/hw_risikomanagement_plaene/index.htm
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* [http://www.hwrmp-main.de/download/beiblaetter/Beiblatt_Burgkunstadt.pdf Hochwasserrisikomanagementplan-Main Beiblatt Burgkunstadt]
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*[http://www.lfu.bayern.de/wasser/fachinformationen/hw_ue_gebiete/informationsdienst/index.htm Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete]
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*[http://www.dwa.de Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.]
  
 
==Siehe auch==
 
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==Fußnoten==
 
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Aktuelle Version vom 25. September 2020, 11:03 Uhr

Hochwasserrisiko

Hochwasserrisiko ist die Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Hochwasserereignisses mit den möglichen nachteiligen Hochwasserfolgen für

Burgkunstadt

Hochwasserrisiko in Burgkunstadt

Die Stadt Burgkunstadt ist mit zwei grundsätzlichen Hochwasserrisiken konfrontiert:

m unter Wasser setzen. Das öffentlich kommunizierte Schadensrisiko würde in einem solchen Fall bis zu 16 Millionen € betragen.

Hochwasserschutz in Burgkunstadt

Laut Aussage eines Ingenieurs vom Ingenieurbüro Miller aus dem Jahr 2013 ist Burgkunstadt nicht vor einem hundertjährigen Hochwasser geschützt<ref>Quelle: Obermain Tagblatt vom 7.2.2013 - Seite 21</ref>. Für Burgkunstadt wurde daher für Gewässer dritter Ordnung ein Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept Burgkunstadt erarbeitet, das in der Umsetzung ist.

Für den Main als Gewässer erster Ordnung gibt es den Hochwasserrisikomanagement-Plan Main.

Hochwasserrisikomanagement

Länderübergreifender Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann nach ROG § 17 Abs. 2 Satz 1 im Einvernehmen mit den fachlich betroffenen Bundesministerien länderübergreifende Raumordnungspläne für den Hochwasserschutz sowie zu Standortkonzepten für Häfen und Flughäfen als Grundlage für ihre verkehrliche Anbindung im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung als Rechtsverordnung aufstellen. Ein erster Entwurf eines länderübergreifenden Raumordnungsplans für den Hochwasserschutz soll im Herbst 2020 vorliegen, 2021 soll der Raumordnungsplan fertig sein. Die Öffentlichkeit wird an der Erstellung beteiligt.<ref>Quelle: https://www.vhw.de/nachricht/laenderuebergreifende-raumordnung-fuer-den-hochwasserschutz-geplant/ - abgerufen am 31.05,2020 um 16:22 Uhr</ref>

Hochwasserrisikomanagement-Plan

"Ein Hochwasserrisikomanagement-Plan ist ein übergeordneter Plan auf strategischer Ebene, der verschiedene Arten von Maßnahmen umfasst. Neben gesetzlich verpflichtenden Maßnahmen enthält er auch freiwillige Maßnahmen, die in den sechs Jahren nach Fertigstellung des Hochwasserrisikomanagement-Plans umgesetzt werden sollen. Die bislang erfolgreiche Arbeit von Kommunen, Behörden und vielen weiteren Verantwortlichen wird dadurch in die Hochwasserrisikomanagement-Planung integriert."<ref>Quelle:https://www.lfu.bayern.de/wasser/hw_risikomanagement_umsetzung/hwrm_plaene/index.htm - abgerufen am 31.05.2020 um 16:40 Uhr</ref>

Hochwasserrisikomanagement-Plan Main

Mit dem "Hochwasserrisikomanagement-Plan Main" liegt für Bayern der erste Plan gemäß der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EG-HWRM-RL) vor. Der Plan geht über das seit 2001 laufende "Aktionsprogramm 2020" zum Schutz vor 100-jährigen Hochwasserereignissen hinaus, indem Maßnahmen aufzeigt werden, die jenseits dieses sog. "Bemessungshochwassers" erforderlich sind. Hier der direkte Link zum Gebiet Alten- und Burgkunstadts. Der Plan gibt Handlungshinweise zur Vorsorge (Vermeidung neuer Risiken, Reduktion bestehender Risiken), zur Bewältigung (Reduktion nachteiliger Folgen während eines Hochwassers) und zur Nachsorge. Damit bildet er eine wichtige Hilfe für die Wahl und Planung geeigneter Hochwasserschutzmaßnahmen auf den verschiedensten Ebenen von der grenzüberschreitenden Flussgebiets- bis zur kommunalen Ebene.<ref>Quelle: Regierung von Oberfranken - Pressemitteilung-Nr.: 186/10 vom 14.12.2010</ref>

Die europäische Hochwassermanagement-Richtlinie fordert von allen europäischen Staaten, bis spätestens Dezember 2015 für die Gewässer mit relevanten Hochwasserrisiken Gefahren- und Risikokarten zu erstellen, und in einem Managementplan aufzuzeigen, mit welchen Maßnahmen künftig dem Hochwasserrisiko begegnet werden soll. Die Karten und Pläne werden im 6-Jahres-Rhythmus überarbeitet und aktualisiert.<ref>Quelle: Regierung von Oberfranken - Pressemitteilung-Nr.: 191/10 vom 21.12.2010</ref>

Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept Burgkunstadt

Für Gewässer dritter Ordnung gibt es in Bugkunstadt ein kommunales Hochwasserschutzkonzept.

Pflichtaufgabe

Der Hochwasserschutz ist kommunale Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis<ref>http://www.lfu.bayern.de/umweltkommunal/gewaesserentwicklung/index.htm - abgerufen am 05.01.2015 um 12:10 Uhr; http://www.weser-kurier.de/region/syker-kurier_artikel,-Hochwasserschutz-und-Naturschutz-in-einem-_arid,854836.html abgerufen am 05.01.2015 um 12:13 Uhr; BayObLG, Urteil vom 23.11.1993 - 2Z RR 153/92; VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 10.05.2002 - 3 E 4616/99</ref>.

Öffentlichkeit

Nach der Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie) Artikel 10 Absatz 1 ermöglichen die Mitgliedstaaten im Einklang mit den geltenden gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften der Öffentlichkeit Zugang zu der ersten Bewertung des Hochwasserrisikos, zu den Hochwassergefahrenkarten, den Hochwasserrisikokarten und den Hochwasserrisikomanagementplänen.

Problembereiche

  • Bau in die Au<ref>vgl. Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471, Seite 1</ref>
  • menschliche Nutzung der Landschaft<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471, Seite 1</ref>
  • Versiegelungsgrad<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471, Seite 1</ref>
  • Art der Landschaftsbewirtschaftung<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471, Seite 1</ref>
  • Gewässergestaltung<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471, Seite 1</ref>

Werkzeuge für Hochwasserschutzmaßnahmen

Folgende Werkzeuge stehen für Hochwasserschutzmaßnahmen grundsätzlich zur Verfügung:

  • Bauleitplanung
  • Vorkaufsrecht
  • Enteignung
  • Stadtumbau
  • Kommunale Zusammenarbeit (Stichwort Hochwasserpartnerschaften<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471, Seite 1</ref>)
  • Wasserwehr: Nach BayWG Art. 50 Absatz 2 haben Gemeinden, die erfahrungsgemäß von Überschwemmungen oder Muren bedroht sind, dafür zu sorgen, dass ein Wach- und Hilfsdienst für Wassergefahr (Wasserwehr, Dammwehr, Murenabwehr) eingerichtet wird; sie haben die dafür erforderlichen Hilfsmittel (Abs. 1 Satz 2) bereitzuhalten.

Hochwasserschutzmaßnahmen

Allgemeine Hochwasserschutzmaßnahmen sind

  • Natürlicher Wasserrückhalt<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471 Seite 19 m.w.N.</ref>
    • Bremsen der Wassermassen vor der Stadt<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471, Seite 1</ref> (z.B. Regenüberlaufbecken, Regenrückhaltebecken)
    • Auenentwicklung<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471 Seite 21 m.w.N.</ref>
  • Renaturierung<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471 Seite 21 ff. m.w.N.</ref>
  • Technischer Hochwasserschutz<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471 Seite 24 ff. m.w.N.</ref>
    • Mobile Elemente
  • Bauvorsorge<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471 Seite 26 m.w.N.</ref>
  • Risikovorsorge<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471 Seite 29 f. m.w.N.</ref>
  • Informationsvorsorge<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471 Seite 32 f. m.w.N.</ref>
  • Gefahrenabwehr<ref>Koschinski, Bauleitplanung zur Hochwasservorsorge: Umsetzung der Vorgaben eines Hochwasserrisikomanagementplans, AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2013, ISBN 9783639478471 Seite 33 f. m.w.N.</ref>
  • Bauleitplanung

Bürgerverein

Zehn Goldene Regeln zum Hochwasserschutz

  1. Kein Bau in die Au.
  2. IuK-Warnsystem
  3. Senioreneinsatz
  4. Übungen mit Bevölkerung
  5. 1 Woche Autarkie pro Kopf
  6. Ausbildung
  7. Wasserwehr
  8. ...
  9. ...
  10. ...

Normen

EU-Recht

Bundesrecht

Abgabenordnung (AO)

Baugesetzbuch (BauGB)

Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Abschnitt 6 - Hochwasserschutz (§§ 72 - 81)

  • WHG § 5 Abs. 2 (Allgemeine Sorgfaltspflichten): Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.
  • WHG § 6 Abs. 1 Nr. 6: Die Gewässer sind nachhaltig zu bewirtschaften, insbesondere mit dem Ziel, ... 6. an oberirdischen Gewässern so weit wie möglich natürliche und schadlose Abflussverhältnisse zu gewährleisten und insbesondere durch Rückhaltung des Wassers in der Fläche der Entstehung von nachteiligen Hochwasserfolgen vorzubeugen,
  • WHG § 72 Hochwasser: Hochwasser ist eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser. Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen.
  • WHG § 73 Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete
  • WHG § 74 Gefahrenkarten und Risikokarten
  • WHG § 75 Risikomanagementpläne
  • WHG § 76 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern
  • WHG § 77 Rückhalteflächen, Bevorratung
  • WHG § 78 Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
  • WHG § 78a Sonstige Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
  • WHG § 78b Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten
  • WHG § 78c Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten
  • WHG § 78d Hochwasserentstehungsgebiete
  • WHG § 79 Information und aktive Beteiligung
  • WHG § 80 Koordinierung
  • WHG § 81 Vermittlung durch die Bundesregierung

Landesrecht (Bayern)

Bayerisches Wassergesetz (BayWG)

Abschnitt 6. Schutz vor Hochwasser und Dürre, Wasser- und Eisgefahr

Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)

7.2.5 Hochwasserschutz (G) Die Risiken durch Hochwasser sollen soweit als möglich verringert werden. Hierzu sollen

  • die natürliche Rückhalte- und Speicherfähigkeit der Landschaft erhalten und verbessert,
  • Rückhalteräume an Gewässern freigehalten sowie
  • Siedlungen vor einem hundertjährlichen Hochwasser geschützt

werden.

Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021)

UMS

  • Anlage 2 zum UMS vom 05.08.2009 AZ.: 56b-U4454.5 – 2007 / 1-9

Rechtsprechung

Bundesgerichtshof (BGH)

Oberlandesgerichte

Oberverwaltungsgerichte

  • OVG Niedersachsen, Urteil vom 04.05.2000 - 1 L 2995/98
  • OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.10.1990 - 10 C 10230/90 (Amtlicher Leitsatz: Ist ein Bebauungsplan für ein Gebiet, aufzustellen, welches bereits mehrfach von Überschwemmungen betroffen war, so muss der Rat Erkundigungen darüber einholen, in welcher Häufigkeit mit Überschwemmungen zu erwarten sind und welche Hochwasserstände voraussichtlich erreicht werden. Wird dies unterlassen, so verstößt die Ausweisung eines Wohngebiets gegen die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse und die Sicherheit der Wohnbevölkerung. Dies gilt auch für die Gebiete außerhalb der Planung, für die sich die Überschwemmungsgefahr erhöht.)

Verwaltungsgerichte

Publikationen

Fachbücher

Fachartikel

Ratgeber

Broschüren

Positionspapiere

Podcasts

Links

Siehe auch

Fußnoten

<references/>