Architektenleistung
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Normen
Vergabeverordnung (VgV)
- VgV § 17 Verhandlungsverfahren
- VgV § 74 Verfahrensart: Architekten- und Ingenieurleistungen werden in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 oder im wettbewerblichen Dialog nach § 18 vergeben.
Rechtsprechung
Bundesgerichtshof (BGH)
- BGH, Urteil vom 02.05.1991 - I ZR 227/89: Eine öffentlichrechtliche Gebietskörperschaft (hier: eine Stadt) ist wettbewerbsrechtlich als Störer zur Unterlassung verpflichtet, wenn sie im Zusammenhang mit der Erschließung eines Baugebiets Honoraranfragen an Ingenieure richtet, die so abgefaßt sind, daß sie zu einer wettbewerbswidrigen Unterbietung der Mindestsätze der HOAI führen können.<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>
Oberlandesgerichte
- OLG Jena, Beschluss vom 08.04.2003 - 6 Verg 9/02: - Ausschluss bei Vorbefassung: "Ein Architekt der für die Vergabestelle im Vorfeld der Ausschreibung von Architektenleistungen Vorleistungen im Umfang der Leistungsphasen 1 und 2 im Sinne der HOAI erbringt, ist als Bewerber auszuschließen."<ref>Quelle: IBR 2003, 325</ref>
Publikationen
Fachaufsätze
Siehe auch
Fußnoten
<references/>