Angebot, bei dem Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen worden sind
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Nach VOL/A § 19 EG Abs. 3d werden Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen worden sind, ausgeschlossen. Beispiel: Bieter verwendet eigene AGB<ref>VK Südbayern, Beschluss vom 24.11.2015 - Z3-3-3194-1-51-09/15</ref>.
Rechtsprechung
Vergabekammern
Siehe auch
Fußnoten
<references/>