Stadtratssitzung-2016-07-05

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Bauausschuss

Sitzungstag: Dienstag, 05. Juli 2016

Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr

Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

01 Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Flst.Nr. 893/46 der Gemarkung Burgkunstadt (Prelles 15) (2016-0020)

02 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.06.2016

Stadtrat

Sitzungstag: Dienstag, 05. Juli 2016

Sitzungsbeginn: 19:15 Uhr

Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses

Fehlt: BeVo

Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

Antrag zur Tagesordnung

  • MaDi: (1) TOP 02 + 03 zusammen behandeln
  • MaDi: (2) Top 15 in die öffentliche Sitzung verlegen

Beschluss

  • (1) abgelehnt
  • (2) Abgelehnt 15 Ja 5 Nein

01 Bekanntgaben

02 Beauftragung eines Standortgutachtens; Bereich Seewiese

Schlagwörter

Heidrun Piwernetz, Dr. Günther Beckstein, Regierung von Oberfranken, ISEK

Karte

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Sachverhalt

  • 01.03.2016 Sitzung des Stadtrates: Gewerbegebiet Seewiese
  • geplante Umsiedlung Drogeriemarkt und Bekleidungsarkt
  • Kompensationsmaßnahmen für ISEK erforderlich, falls Stadt einer Umsiedlung zustimmt?
  • Zahlreiche Sitzungen mit Vertretern der Regierung von Oberfranken, Sitzungen mit der Eigemtümerin: keine einheitliche Lösung
  • Friedrich-Baur-Stiftung hat nun Ministerpräsidenten a.D. Herrn Dr. Günther Beckstein eingeschaltet.
  • 21.06.2016 Treffen mit Vertretern der Stadt Burgkunstadt und Vertretern der Friedrich-Baur-Stiftung bei Regierungspräsidentin Frau Heidrun Piwernetz, weitere Teilnehmer: Landrat Christian Meißner und Architekt W.-P. U.
  • Bei dieser Besprechung wurde der Stadt Burgkunstadt durch Regierungspräsidentin Piwernetz mitgeteilt, dass Kompensationsmaßnahmen nicht erforderlich sind. Fußläufige Anbindung an die Altstadt ist wichtig. Gegebenenfalls Verbesserungen notwendig.
  • Vordringlich: Förderfähiges Standortgutachten wegwn Auswirkungen der Gewerbeum- und –ansiedlungen bezogen auf die Innenstadt
  • Wenn keine Auswirkungen auf die Innenstadt, kann auf Fortschreibung ISEK verzichtet werden.
  • Friedrich-Baur GmbH sollte nicht förderfähige Kosten des Standortgutachtens sowie weitere nicht förderfähige Kosten der ISEK-Fortschreibung übernehmen.
  • Regierung von Oberfranken: Gutachten wird nur als Entscheidungsgrundlage für künftige Förderungen anerkannt, wenn Unabhängigkeit des Gutachters gewährleistet ist.
  • Kostenübernahme durch Dritte, die zudem vom Ergebnis des Gutachtens betroffen sind, wird daher grundsätzlich abgelehnt.

Diskussion

Stellungnahme des Bürgervereins (MaDi)

Eine gute politische Entscheidung hat nach Ansicht des Bürgervereins drei wesentliche Voraussetzungen:

1. Erstens muss das Verfahren korrekt sein. 2. Zweitens dürfen keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung bestehen. 3. Drittens muss die eigentliche politische Entscheidung ohne Hast, mit Augenmaß und gesundem Menschenverstand getroffen werden.

Verfahren

1. Akt

Vorliegend begann das Verfahren unserer Ansicht nach schon mit einem Rechtsverstoß. Die – nichtöffentliche - Stadtratssitzung vom 1.3.2016 stellte nach unserer Auffassung einen Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz der Bayerischen Gemeindeordnung dar. Eine ausreichende öffentliche Meinungsbildung wurde daher nicht ermöglicht.

Im Vorfeld haben die Regierung von Oberfranken und der Städteplaner Herr U. unter Gesichtspunkten vor allem der Integrierten Stadtenwicklung Stellungnahmen abgegeben.

Beide Stellungnahmen waren nach meiner Erinnerung ablehnenden Charakters.

Wir haben Frau S. von der Regierung von Oberfranken so verstanden, dass die Bebauungsplanänderung nicht den Zielen des ISEK entspreche. Es wurde vor einem Wegfall der Städtebauförderung gewarnt. Eine Fortschreibung des ISEK wurde nach unserer Wahrnehmung als erforderlich angesehen. Die Fortschreibung des ISEK wurde nicht als Kleinigkeit dargestellt, sondern wir haben die Regierung von Oberfranken so verstanden, dass die Umschreibung oder Neuschreibung des ISEK mindestens ein Jahr dauern würde und mit Kompensationsmaßnahmen möglicherweise in Millionenhöhe (Brücke oder Unterführung zur Innenstadtanbindung) zu rechnen wäre.

Nach Ansicht des Städteplaners Herrn U. würde auch ein neuer Planer für ein Einzelhandelskonzept erforderlich. Er werde als Planer diesen Auftrag nicht übernehmen. Dies wird sicher andere Gründe haben als den Grund, dass sein bisheriges Konzept in Frage gestellt würde.

In der Süddeutschen Zeitung vom 26. Juni 2016 war gerade zu lesen, dass der Einzelhandel aus den deutschen Innenstädten verschwindet, weil die Deutschen zunehmend im Internet einkaufen. Andere Städte setzen auf digitale Gründerzentren. Burgkunstadt soll also seine Stadtentwicklung auf einem Einzelhandelskonzept aufbauen?

Auch Herr U. ließ nach unserer Wahrnehmung keinen Zweifel darüber aufkommen, was er von dem Plan hielt. Eine Bebauungsplanänderung kann man nicht mehr stoppen, sobald der Eigentümer ein Baurecht hat. Die Wegzugsandrohung der Betriebe in der Au, sagte Herr U. nach meiner Erinnerung, sei nach seiner Erfahrung ein Nebenkriegsschauplatz und man sollte das nicht allzu ernst nehmen. Letztlich haben wir die Aussage von Herrn U. als Warnung interpretiert, dass mit dieser Bebauungsplanänderung sowohl die Ziele des ISEK unterlaufen würden als auch das Gewerbegebiet in der Au binnen absehbarer Zeit mehr oder weniger ausbluten würde. Herr U. warnte in diesem Zusammenhang meiner Erinnerung nach auch vor Folgekosten.

2. Akt

Nun erfahren wir also, dass sich am 21. Juni in der Regierung von Oberfranken eine Art Krisenstab konstituiert hat. An dem Krisenstab nahmen immerhin der ehemalige bayerische Ministerpräsident Dr. Günther Beckstein, die Regierungspräsidentin Frau Piwernetz, der Landrat Meißner und verschiedene andere bedeutende Vertreter teil.

Die Regierung von Oberfranken vertritt also nun plötzlich die Auffassung, wenn ich das richtig verstehe, dass das doch eigentlich alles eine gar nicht so schlechte Idee sei.

Es spielt bei der wundersamen Läuterung der Regierung sicher keinerlei Rolle, dass die neue Regierungspräsidenten die frühere persönliche Referentin des damaligen Innenministers Dr. Günther Beckstein (CSU) im Innenministerium war. Wir gehen unvoreingenommen davon aus, dass die Regierungspräsidentin es einfach besser kann als die bisher mit der Sache befassten Beamten der Regierung. Sonst wäre sie ja wahrscheinlich nicht Präsidentin geworden.

Auch das mit den Kosten war für die Stadt Burgkunstadt äußerst komfortabel angedacht. Der Stadt sollten nach unserer usprünglichen Sitzungsvorlage für das Standortgutachten und die ISEK-Fortschreibung keinerlei Kosten entstehen. Der Nutznießer der Bebauungsplanänderung hätte alles bezahlen sollen. Immerhin: hier kam nun nachträglich die Meldung, dass die Regierung auf Objektivität und Unabhängigkeit des Gutachters bestehen müsse. Die Stadt müsse die nicht förderfähigen Kosten des Gutachtens also doch lieber selbst tragen.

Das übliche Verfahren einer Bebauungsplanänderung läuft nach meinen Recherchen so ab, dass der Stadtrat öffentlich über eine Bebauungsplanänderung berät. Dann trifft der Stadtrat einen Beschluss, auf dessen Basis ein Planentwurf erstellt wird.

Vorliegend gab es bis dato weder eine öffentliche Auseinandersetzung mit dem Thema noch einen entsprechenden Stadtratsbeschluss. Es liegt aber immerhin schon ein Planentwurf vor. Auf unsere Frage an die Stadtverwaltung, wer denn diesen in Auftrag gegeben und bezahlt habe, bekamen wir zur Antwort, dass dies seitens des Eigentümers der von der Bebauungsplanänderung profitierenden Fläche erfolgte. Dieser hat also den Architekten schon mit der Planänderung beauftragt und bezahlt.

Das Ergebnis des Standortgutachtens will man natürlich auch nicht erst einmal abwarten, sondern gleich den Beschluss über die Bebauungsplanänderung fassen.

Rechtmäßigkeit

Damit kommen wir direkt zu zwei sich aufdrängenden Fragen der Rechtmäßigkeit.

Die 1. Frage lautet: Könnte es sich hier um eine sogenannte Gefälligkeitsplanung handeln?

Eine solche Gefälligkeitsplanung kann vorliegen, wenn nur ein einziger Grundstückseigentümer von einer Bebauungsplanänderung profitiert und die Bebauungsplanänderung städtebaulich nicht wirklich erforderlich ist.

Die 2. Frage lautet: Können sich haftungsrechtliche Konsequenzen aus einer Beschlussfassung über eine Bebauungsplanänderung ergeben?

Die Ausgangsmeinung der Regierung und die Meinung des Städteplaners könnte man nach unserer Wahrnehmung durchaus so verstehen, dass die Bebauungsplanänderung nicht nur nicht erforderlich, sondern aus städteplanerischer Sicht sogar erst einmal kontraproduktiv wäre.

Mit einer Bebauungsplanänderung wird der jetzige Eigentümer vermutlich mit einem Schlag um eine große Summe Geld reicher. Begründung: Er erzielt nicht mehr keine oder niedrigere Mietpreise für aktuell leerstehende Lagerflächen, sondern höhere Mietpreise für vermietete Ladenflächen.

Haben wir es richtig verstanden, dass das, was der profitierende Eigentümer dazu gewinnt, teilweise den gewerblichen Vermietern im Gewerbegebiet In der Au weggenommen wird? Diese haben schon einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, im Gewerbegebiet Seewiese sollen diese Flächen aber erst geschaffen werden.

Es muss daher die Frage erlaubt sein, ob mit einem entsprechenden Beschluss in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der gewerblichen Vermieter in der Au eingegriffen wird? Handelt es sich ggf. sogar um eine unzulässige Maßnahme der Einzelwirtschaftsförderung? Die Stadt darf keine direkte Wirtschaftsförderung betreiben, sondern nur mittelbare Wirtschaftsförderung, die grundsätzlich allen Gewerbetreibenden im Stadtgebiet zugute kommen kann.

Könnte der Umstand, dass das Standortgutachten ursprünglich von Privat finanziert werden sollte, der Architekt vom Eigentümer der überplanten Flächen bezahlt wird und die ISEK-Fortschreibung vom Eigentümer finanziert werden soll, Zweifel an der Sachgerechtigkeit der Entscheidung aufkommen lassen?

Ein Amtsträger, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten (dies kann auch die Stadt selbst sein) fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, macht sich unter bestimmten Umständen strafbar.

Ich bin kein Kommunalrechts- oder Strafrechtsexperte. Meine juristischen Fähigkeiten reichen aber hier so weit, dass ich Risiken erkennen kann. Auf diese Risiken muss ich als Rechtsanwalt nach der Gemeindeordnung hinweisen. Dies habe ich hiermit getan. Mein Rat ist: klären Sie diese Fragen durch erfahrene Fachanwälte vor einer Entscheidung und nicht erst, wenn es zu spät ist.

Niemand kann die Stadt zu einer Bebauungsplanänderung zwingen. Solange die Stadt keinen Beschluss fasst, kann sie auch nicht haften. Haftungsrisiken entstehen meiner Meinung aber mit der Beschlussfassung. Es sollte also mit ruhiger Hand und Augenmaß vorab eine rechtssichere Klärung dieser offenen Fragen angestrebt werden.

Politische Entscheidung

Die Stadt arbeitet seit mehr als 4 Jahren an dem ISEK. Sie hat Bürger in eine Lenkungsgruppe berufen, es fanden öffentliche Veranstaltungen und zahlreiche Stadtratssitzungen zum ISEK statt. Auch wenn die Bürgerbeteiligung besser hätte sein können, sind wir doch unseren Bürgern gerade wegen dieser langen Vorgeschichte ein ordentliches Verfahren schuldig. Mindestens die Lenkungsgruppe sollte hier vor einer Beschlussfassung einbezogen werden. Wir sollten gut prüfen, ob und inwieweit vier Jahre Arbeit in Frage gestellt werden. Wir sollten den beteiligten Bürgern vermitteln, dass wir Ihre Arbeit wertschätzen. Wir sollten das Risiko des öffentlichen Eindrucks überhasteter Entscheidungen vermeiden.

Beschlussantrag

Der Bürgerverein stellt daher den Antrag,

die Tagesordnungspunkte 2 und 3 zu vertagen und die hier aufgeworfenen Rechtsfragen vorab durch ausgewiesene Fachanwälte prüfen zu lassen. Wenn die Fragen geklärt sind und sich als eindeutig risikofrei erwiesen haben, ist unter Anhörung der Lenkungsgruppe erst über die Einholung eines Standortsgutachtens zu beraten, dann ggf. das Ergebnis des Standortgutachtens abzuwarten. Dieses unter Einbeziehung der Lenkungsgruppe im Stadtrat zu behandeln. Erst dann ist ein Beschluss zu fassen, ob man den Bebauungsplan ändern will oder nicht.

Das Thema ist zur politischen Entscheidung nicht entscheidungsreif. Wir beantragen namentliche Abstimmung und Protokollierung.

Weitere Stellungnahmen

GüKn: Möchte Standortgutachten beschließen und die Bebauungsplanänderung verschieben.

SvDi: Bebauungsplanändung hat längere Vorlaufzeit, wird erst mit Bebauungsplanänderungssatzung beschlossen.

UlMü: Einiges aus dem Vortrag von MaDi poitiv , habe mir das auch gedacht. Das ganze hat eine politische Dimension. Werden als Stadtrat von einzelnem Unternehmen in die Enge gewickt. Städteplaner U. hat sich verwahrt, weil es sich gegen ISEK richtet. Pekunäres Interesse eines Einzelunternehmers.

ThMü: In das Standortgutachten "In der Au" mit einbeziehen.

SvDi: Gutachten soll Auswirkungen auf die Altstadt beurteilen. "In der Au" liegt nicht in der Altstadt

PeMa: Sehe die Probleme nicht, Märkte verlagern sich nur von einem Standort an den anderen.

ChFr: Alles tun, um unsere Geschäfte zu halten, damit sie sich hier wohlfühlen.

KaWe: Kein solches Bild von der Regierung in der Öffentlichkeit aufbauen. Wir wissen nicht, wie die Regierung zu ihren Entscheidungen kommt. Es wird Leerstände nach sich ziehen. Struktur wird sich ändern , das bruacht Zeit. Wir sollten den Mut haben das zu machen.

Beschluss

MaDi: Vertagung TOP 2 + 3 und die hier aufgeworfenen Rechtsfragen vorab durch ausgewiesene Fachanwälte prüfen zu lassen. Wenn die Fragen geklärt sind und sich als eindeutig risikofrei erwiesen haben, ist unter Anhörung der Lenkungsgruppe erst über die Einholung eines Standortsgutachtens zu beraten, dann ggf. das Ergebnis des Standortgutachtens abzuwarten. Dieses unter Einbeziehung der Lenkungsgruppe im Stadtrat zu behandeln. Erst dann ist ein Beschluss zu fassen, ob man den Bebauungsplan ändern will oder nicht.

  • Abgelehnt: 14 Ja / 6 Nein (MaDi, ThMü, AlHa, VrFl, UlMü, UlKo)

Beschluss

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung ein Standortgutachten für den Bereich Seewiese in Auftrag zu geben. Da die Kosten des Gutachtens kein Dritter übernehmen darf, erübrigt sich ein Vertragsschluss mit der Friedrich-Baur-Stiftung. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Regierung von Oberfranken.

  • Angenommen 14 Ja / 6 Nein (MaDi, ThMü, AlHa, VrFl, UlMü, UlKo)

03 3. Änderung des Bebauungsplanes Seewiese; Änderungsbeschluss; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Karte

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Sachverhalt

Um- und Ansiedlung von Gewerbebetrieben in leerstehende Räumlichkeiten der ehem. Schuhfabrik Obermain (jetzt Friedrich-Baur-GmbH. Bestehender Bebauungsplan Seewiese ist zu erweitern.

Die Verwaltung empfiehlt, Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes der Baur-Stiftung aufzuerlegen.

Diskussion

ThMü: Gutachten abwarten, denn die Abwägung der Vor- und Nachteile durch den Stadtrat ist notwendig.

SvDi: Wenn das Gutachten negative Auswirkungen auf die Altstadt hat, müssen wir ISEK fortschreiben. ISEK führt dazu das die Verlagerung möglich ist. Der Stadtrat kann das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans jederzeit stoppen.

Beschluss

Erst das Gutachten erstellen und dann die Änderung des Bebauungsplans beauftragen

  • Abgelehnt 10 Ja / 10 Nein (MaDi, ThMü, AlHa, VrFl, UlMü, UlKo, GüKn, MaHo, MaHe, AcRu)

Der Stadtrat beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Seewiese. Der zu überplanende Bereich betrifft die Grundstücke Flst.Nrn. 740/10, 740/11 und 859/Teilfläche der Gemarkung Burgkunstadt. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 29.06.2016 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (Beschleunigtes Verfahren) durchzuführen. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen. Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes sind der Baur-Stiftung mittels eines entsprechenden Kostenübernahmevertrages aufzuerlegen.

  • Angenommen 11 Ja / 9 Nein (MaDi, ThMü, AlHa, VrFl, UlMü, GüKn, MaHo, MaHe, AcRu)

04 Mitgliedschaft als Institution in der "Seniorengemeinschaft für den Landkreis Lichtenfels e.V."

Sachverhalt

Die Vorsitzenden der „Seniorengemeinschaft für den Landkreis Lichtenfels e. V.“ stellen Antrag, dass die Gemeinden dieser Institution beitreten. Verein ist tätig im Bereich der Seniorenhilfe, der Unterstützung von Personen, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Jährliche Mitgliedsbeitrag: 50 Euro für Institutionen.

Stadt Burgkunstadt hat 2015 und Anfang 2016 ihre Vereinsmitgliedschaften merklich reduziert.

Diskussion

MaDi: Wir bräuchten Richtlinien, damit klar ist wo wir beitreten.

InKo: Mitgliedschaft nur, wenn sich Bürger der Stadt beteiligen.

ChFr: Mitgliedschaft in Vereinen, die für die Stadt einen Nutzen haben. Wir können die Sache beobachten und Anfang nächsten Jahres wieder aufgreifen.

Beschluss

Beobachten und Anfang des nächsten Jahres wieder aufgreifen

  • Angenommen 14 Ja / 6 Nein

05 Kommunale Träger der Sparkasse Coburg-Lichtenfels Spendenvorschläge der Stadt Burgkunstadt

Sachverhalt

2016 stehen aus dem Spendentopf der Sparkasse Coburg-Lichtenfels wieder 8.300 EUR zzgl. 200 EUR Übertrag aus dem Jahr 2015 zur Förderung nichtkommunaler Aufgaben/Projekte/Veranstaltungen zur Verfügung.

Derzeit liegen 4 Anträge vor:

1. Freiwillige Feuerwehr Burgkunstadt – Attraktivierung des „Tages der Kinder“ im Rahmen der Jugendarbeit und Nachwuchswerbung

Die Freiwillige Feuerwehr Burgkunstadt möchte sich im Rahmen der Jugendarbeit und Nachwuchswerbung zum „Tag der Kinder“ eine besondere Attraktion anbieten – Bullriding. Kosten rund 845 EUR.

2. Evangelischer Kindergarten Burgkunstadt – Beschaffung von Außenspielgeräten

Der Evangelische Kindergarten beantragte bereits 2015 einen Zuschuss in Höhe von 2.500 EUR für die Erneuerung und Ergänzung von Außenspielgeräten. Spendentopf 2015 war bereits ausgeschöpft war.

3. Jugendarbeit der katholischen Pfarrei Mainroth

Beamer, 3D-Blu-Ray-Player, Großleinwand und 3D-Brillen konnten angeschafft werden. Es wird nur noch eine entsprechende Lizenz benötigt. Kosten für 12 Monaten: 155 EUR.

4. Katholischer Kindergarten Burgkunstadt

Aufgrund gravierender Sicherheitsmängel musste der Kletterturm gesperrt werden, müsste dringend ersetzt werden. Kosten ca. 5.000 EUR.

Diskussion

GüKn: Bodenmatten für die Gymnastikgruppe / Turnverein

HeEb: Turnverein soll Antrag für 2017 stellen

MaDi: Mir ist das Gebaren unter Compliance - Gesichtspunkten suspekt. Stimme deshalb dagegen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, der Sparkasse Coburg-Lichtenfels folgende Anträge mit der Bitte um Berücksichtigung vorzuschlagen: 1.Freiwillige Feuerwehr Burgkunstadt – Attraktivierung des Kindertages durch Bullriding 2.Katholische Pfarrei Mainroth – 3D-Lizenz für Jugendarbeit 3.Katholische Kindergarten – Ersatzbeschaffung Außenspielgerät 4.Evangelischer Kindergarten – Erneuerung und Ergänzung von Außenspielgeräten

  • Beschlossen 19 Ja / 1 Nein (MaDi)

Siehe auch

06 Umsetzung der Feuerwehrbedarfsplanung der Stadt Burgkuntadt - Beschaffung von Wärmebildkameras für die Freiwilligen Feuerwehren Gärtenroth und Mainroth

Sachverhalt

Umsetzung der Feuerwehrbedarfsplanung, Beschaffung von Wärmebildkameras für die Freiwilligen Feuerwehren Gärtenroth und Mainroth Wärmebildkameras werden noch bis 31.12.2016 über ein Sonderprogramm gefördert mit 2.750 EUR. Kosten der WBK: 4.165 EUR.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt im Rahmen der Umsetzung der Feuerwehrbedarfsplanung die Beschaffung von zwei Wärmebildkameras für die Freiwilligen Feuerwehren Gärtenroth und Mainroth. Der Auftrag für die Wärmebildkameras Flir K 45 geht zum Angebotspreis von 4.165 EUR pro Kamera an die Firma Ace-Tec.

  • Einstimmig beschlossen

07 Umsetzung der Feuerwehrbedarfsplanung - Erneuerung der Schlauchaufhängeanlage im FFW-Haus Burgkunstadt

Sachverhalt

Vorhandene Schlauchaufhängevorrichtung aus dem Jahr 1980 entspricht nicht mehr den geltenden Sicherheitsstandards. Vier Angebote wurden angefragt. Firma Prey hat mit 26.033,63 EUR das günstigste Angebot vorgelegt.

Beschluss

Der Stadtrat beschliesst, die Firma Prey aus Kiel mit der Lieferung und Installation einer Schlauchaufhängevorrichtung für das Feuerwehrhaus Burgkunstadt entsprechend dem Angebot Nr. 109736 vom 14.06.2016 zum Angebotspreis von 26.033,63 EUR zu beauftragen.

  • Einstimmig beschlossen

08 WLAN und TP-Vernetzung in der Grundschule Burgkunstadt

Sachverhalt

Notwendigkeit der Ausstattung der Grundschule Burgkunstadt mit WLAN und TP-Vernetzung. Drei Angebote wurden eingeholt: Die Firma Compu-House hat mit 17.069,49 EUR das günstigste Angebot abgegeben.

Diskussion

AlHa: Internetleistung soll verbessert werden.

HeEb: Klären mit Herrn J. von der Verwaltung.

Beschluss

Der Stadtrat beschliesst, die notwendigen Netzwerkleistungen entsprechend dem Angebot vom 21.06.2016 zum Angebotspreis von 17.069,49 EUR an die Firma Compu-House in Weismain zu vergeben.

  • Einstimmig beschlossen

09 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

  • Stadtrat befasste sich mit Grundstücksangelegenheiten

10 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.06.2016

  • Einstimmig beschlossen

11 Anfragen

PeMa: Die Bescheide zum Kesselweg sind raus, gibt es viele Widersprüche?

ChFr: Ja

SvDi: Argumente wurden vorgebracht, die mit der Sache nichts zu tun haben.

ThMü: Die Leute haben sich vorgestellt, dass es weniger kostet.

Publikationen

Lokalpresse

  • obermain.de vom 8.4.2016 - Die Stiftung und die Region im Blick: "Mehr als ein Nachlassverwalter: Bernhard Betz hat an der Spitze der Friedrich-Baur-GmbH viel bewegt" ... "Wichtig ist ihm vor allem der Ausbau des Einkaufszentrums in der Seewiese, wo bisher Edeka und Aldi ansässig sind, zu einem Fachmarktzentrum mit vier weiteren Märkten. Dazu soll die Halle zwischen dem Ärztehaus und den Märkten umgebaut werden. Neben dem Umzug von zwei Märkten, die bisher in der Auwiese ansässig sind, ist die Neuansiedlung eines Schuhfachmarkts und eines Bekleidungsmarktes mit hochwertigeren Textilien vorgesehen."

Fußnoten

<references/>