Ausschluss von Angeboten

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Ausgeschlossen werden nach VOL/A § 19 EG Abs. 3:

a) Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten,

b) Angebote, die nicht unterschrieben bzw. nicht elektronisch signiert sind,

c) Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,

d) Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen worden sind,

e) Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,

f) Angebote von Bietern, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben,

g) nicht zugelassene Nebenangebote sowie Nebenangebote, die die verlangten Mindestanforderungen nicht erfüllen.

Ausschlussgründe

Angebot, das nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthält

Angebot, das nicht unterschrieben bzw. nicht elektronisch signiert ist

Angebot, in dem Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind

Angebot, bei dem Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen worden sind

Nach VOL/A § 19 EG Abs. 3d werden Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen worden sind, ausgeschlossen. Beispiel: Bieter verwendet eigene AGB<ref>VK Südbayern, Beschluss vom 24.11.2015 - Z3-3-3194-1-51-09/15</ref>.

Angebot, das nicht form- oder fristgerecht eingegangen ist, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten=

Angebot von Bieter, der in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat

Nicht zugelassenes Nebenangebot sowie Nebenangebot, das die verlangten Mindestanforderungen nicht erfüllt

Normen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) Ausgabe 2009</ref>

  • VOL/A § 19 EG

Rechtsprechung

Oberlandesgerichte

Vergabekammern

Siehe auch

Fußnoten

<references/>