Stadtratssitzung-2015-11-10

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Bauausschuss

Sitzungstag: Dienstag, 10. November 2015

Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr

Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

01 Bauantrag auf Nutzungsänderung einer ehem. Gastwirtschaft in eine Wohnung auf dem Anwesen Weinbergweg 1 (Grundstück Flst.Nrn. 384 u. 384/2 der Gemarkung Burgkunstadt) (2015-0051)

02 Bauantrag auf Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Flst.Nr. 138 der Gemarkung Gärtenroth (Taubengasse 20) (2015-0050)

03 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.10.2015

Stadtrat

Sitzungstag: Dienstag, 10. November 2015

Sitzungsbeginn: 19:15 Uhr

Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

01 Bekanntgaben

02 Schwerlasttransport von Windkraftanlagen über städtische Wege

03 Antrag der Fraktion des Bürgervereins Burgkunstadt; Haushaltskonsolidierung

Antrag des Bürgervereins: Haushaltskonsolidierung: Senkung der Pro-Kopf-Verschuldung auf Landesdurchschnitt

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat fasst den Grundsatzbeschluss, dass innerhalb von 25 Jahren die Pro-Kopf-Verschuldung in der Stadt Burgkunstadt auf die durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung der kreisangehörigen Gemeinden im Freistaat Bayern (Stand 2015) zu senken ist. Die Kämmerei wird gebeten, ein der Zielvorgabe entsprechendes Konzept zu erarbeiten und die weiteren Haushaltsplanungen an der Zielvorgabe zu orientieren.

Begründung

Wir tragen als Kommune nicht nur Verantwortung für die jetzige Generation, sondern wir tragen insbesondere auch Verantwortung dafür, dass kommende Generationen in unserer Stadt mindestens die gleichen Handlungsspielräume haben wie wir. Eine maßvolle Rückführung der kommunalen Schulden sichert den Gestaltungsspielraum der Stadt in der Zukunft. Sie schränkt zwar den gegenwärtigen Entscheidungsspielraum der Kommune ein, kommt jedoch dem langfristigen Erhalt unserer Handlungsmöglichkeiten zugute und dient damit auch der Gewährleistung unseres in Art. 28 Abs. 2 GG garantierten Selbstverwaltungsrechts. Die Beschränkung der Zielsetzung auf die Erreichung der Pro-Kopf-Durchschnittsverschuldung im Freistaat sowie die Erstreckung der Maßnahmen auf 25 Jahre ermöglicht eine Haushaltssanierung, ohne uns “kaputt zu sparen”. Generationengerechtigkeit gehört zur Grundverantwortung des sozialen Miteinanders. Sie darf nicht nur Lippenbekenntnis sein, sondern soll ein Stück gelebte Solidarität unter den Menschen in unserer Stadt sein. Gerade in unserer demographisch schwierigen Situation halten wir es für wichtig, dass die ältere Generation ein Zeichen setzt, dass kommende Generationen darauf vertrauen dürfen, dass ihnen einst ein geordnetes Gemeinwesen, zudem auch geordnete Finanzen gehören, übergeben wird. In diesem Zusammenhang wird es von besonderer Bedeutung sein, unseren Bürgern und den in Burgkunstadt ansässigen Institutionen und Unternehmen zu vermitteln, dass wir diese große Aufgabe nur gemeinsam schultern können und auf die Solidarität aller hier lebenden Menschen und ansässigen Institutionen bzw. Unternehmen angewiesen sind. Zu dieser Kommunikationsaufgabe gehört auch die Vermittlung der Information, dass es bestimmte Bereiche geben wird, bei denen wir ausdrücklich nicht sparen werden. Dazu gehört für uns zum Beispiel das Thema Bildung, aber auch etwa alle Maßnahmen der Jugendförderung in Vereinen. Soweit haushaltsrechtlich möglich, sollten wir auch nicht an der mittelbaren Wirtschaftsförderung sparen, da sie erst eine positive Einnahmenentwicklung ermöglicht bzw. sichert. Eine entsprechende Prioritätenliste, wofür wir in Zukunft vorrangig Geld ausgeben wollen und wofür nicht, könnte im Rahmen der im Januar stattfindenden Klausurtagung erarbeitet werden. Wichtig ist die Vermittlung der Botschaft an unsere Bürger, dass wir uns nicht kaputt sparen werden; wir sollten nicht an Stellen sparen, die für die Zukunftsentwicklung unserer Stadt mindestens genauso bedeutsam sind, wie eine Rückführung der Schulden.

Weitere Informationen

Der maßgebliche Zielwert der Verschuldung pro Einwohner zum 31.12.2014/1.1.12015 (kreisangehörige Gemeinden in Bayern) beträgt 700 € pro Einwohner<ref>Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik - https://www.statistik.bayern.de/medien/statistik/haushaltesteuern/tab3_2014_20150602.pdf - abgerufen am 06.11.2015 um 14:56 Uhr</ref>.

04 Antrag der Fraktion des Bürgervereins Burgkunstadt; Hochwasserschutzkonzept

05 Fortsetzung der Vorberatungen zum Haushalt 2016

06 Bestellung stellvertretende Kassenverwalterin

07 Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Bamberg über eine Kanalsanierung mittels Inlinerverfahren in der B 289, OD Weidnitz

08 Änderung des Schulsprengels der ehemaligen Mittelschule Burgkunstadt; Auflösung des Mittelschulverbundes Obermain

09 Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes Durchführung des VOF-Verfahrens

10 Nachtrag zur Erbbaurechtsbestellung mit der Dorfgemeinschaft Mainroth

11 Rechtliche Änderung bei Wasserzählern

12 Entwicklung eines gemeinsamen Tourismuskonzeptes für die Kommunen Altenkunstadt, Burgkunstadt und Weismain

  • Änderung der Tagesordnung: Der frühere nichtöffentliche Top 15, Entwicklung eines gemeinsamen Tourismuskonzept…“, wird nun öffentlich als Top 12 behandelt.

13 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

14 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.10.2015

15 Anfragen

Publikationen

Fußnoten

<references/>