Stadtratssitzung-2015-01-13
Bauausschussitzung
TAGESORDNUNG
01 Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhausneubaues mit Garage und Carport auf dem Grundstück Flst.Nr. 893/46 der Gemarkung Burgkunstadt (Prelles 15) (2014-0047)
einstimmig beschlossen
02 Bauantrag auf Errichtung eines Nebengebäudes auf dem Grundstück Flst.Nr. 1523/20 der Gemarkung Burgkunstadt (In der Au 16) (2014-0049)
einstimmig beschlossen
03 Bauantrag auf Errichtung von 115 Parkplätzen auf den Grundstücken Flst.Nrn. 708, 709 und 710 der Gemarkung Burgkunstadt (Nähe Straße Anger) (2014-0048)
einstimmig beschlossen
04 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.12.2014
einstimmig beschlossen
Stadtratssitzung
TAGESORDNUNG
zur: Sitzung des Stadtrates
am: Dienstag, 13. Januar 2015 um 19:30 Uhr
im: Sitzungssaal des Rathauses
Anwesend: 20 (+1)
Öffentlich:
01 Bekanntgaben
Bürgermeisterin Frieß verliest folgende Bekanntgaben:
- Die Bürgerversammlung findet am 5.2.2015 um 19:30 Uhr im Gasthof Drei Kronenburg und Stadt statt.
- Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 9.12.2014 den Hort in der Grundschule abgelehnt. Da hierüber öffentlich getagt wurde, sei in der örtlichen Presse über den Beschluss berichtet worden. Nunmehr liege eine Anfrage des Landratsamts Lichtenfels vor zur weiteren Bedarfsplanung. Es wurde eine Frist bis 30.1.2015 gesetzt zur Information über die Sicherstellung eines ausreichenden Betreuungsangebots.
02 Erschließungsträgerschaft für das Baugebiet Lerchenbühl BA III; Vorstellung des Konzeptes der Firma Bayerngrund<ref>Siehe auch Ausweisung neuer Baugebiete</ref>
Herr R. Von der Firma Bayerngrund stellt das Geschäftsmodell von Bayerngrund vor:
Gesellschafter<ref>Siehe auch http://www.bayerngrund.de/bg/ueberuns/gesellschafter.php Abgerufen am 14. Januar 2015 um 7:59 Uhr</ref>
- 25 % Freistaat Bayern
- 25 % Bayerische Ärzteversorgung (Anstalt des öffentlichen Rechts)
- 25 % Bayerische Landesbank (Anstalt des öffentlichen Rechts)
Kommunalbeirat
Der Kommunalbeirat setzt sich zusammen aus Vertretern folgender Institutionen<ref>Quelle:http://www.bayerngrund.de/bg/ueberuns/kommunalbeirat.php - Abgerufen am 14. Januar 2015 um 7:57 Uhr </ref>
- Bayerischer Gemeindetag
- Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern
- Sparkassenverband Bayern
- Bayerischer Landkreistag
- Bayerischer Städtetag
- Kreissparkasse Augsburg
Tätigkeiten
- Projektfinanzierung (GO Art. 72)
- Erschließungsträgerschaft (nach § 11 BauGB)
- Städtebauliches Projektmanagement
- kommunales Bürgerbeteiligungsmodell
- Investorenauswahlverfahren
Träger der Erschließung
Träger der Erschließung kann entweder die Kommune sein (BauGB § 127 ff. oder ein Dritter (§ 11 BauGB.
Soweit die Bayerngrund als Dritter im Sinne des § 11 BauGB auftritt, gestalten sich die Vertragsbeziehungen wie folgt:
Die Finanzierung erfolgt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung der Bayerngrund. Man hat die freie Wahl des Ausschreibungsverfahrens.
Auf Nachfrage von WS:
Grundstücks-Eigentumsverhältnisse können sein:
- private Eigentümer
- ein Teil der Grundstücke gehört der Gemeinde
- alle Grundstücke gehören der Gemeinde
Die Bayerngrund nimmt einen Kredit bei der Sparkasse auf.
Bei der Erschließung bleiben die jeweiligen Eigentumsverhältnisse bestehen.
Die Kosten können komplett umgelegt werden. Die Bayerngrund tritt in Vorleistung.
Berechnungsbeispiel
- Bauleitplanung 36.700 €
- Straßenerschließung 701.000 €
- Fußwege 26.000 €
- Wasser/Abwasser (KAG) 653.900 € (Herstellungsbeitrag)
- Kinderspielplatz 56.500 €
- Lärmschutz 156.800 €
- Finanzierungskosten 112.000 €
- ökologischer Ausgleich 53.000 €
SD: die Kommune kann sich dem 10%igen Eigenanteil sparen und die nicht umlagefähigen Kosten.
Diskussion
- Auf Nachfrage von TM: Die Eigentümer tragen das Vermarktungsrisiko. Die Grundstücke erfahren durch die Erschließung eine Wertsteigerung. Es müssen alle mitmachen. Wenn die privaten Grundstückseigentümer nicht mitmachen, wird nicht erschlossen.
- Auf Nachfrage von GK: Das Angebot erfolgt auf Quadratmeter-Basis oder pauschal.
- AH: es müsste erst die Vermarktungsfähigkeit geklärt werden.
- Hr. R.: dazu brauche ich erst die Kostenschätzung
- MHo: der voll erschlossene Quadratmeter kostet ca. 90 €
- MD: Ich bin der Meinung, dass die Stadt zunächst ihren Flächennutzungsplan korrigieren muss. Dieser beruht auf völlig falschen Annahmen über die Bevölkerungsentwicklung. Im Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2006 ist ein Zuwachs der Bevölkerung für die Laufzeit des Flächennutzungsplans auf 7350 Einwohner vorgesehen. Üblicherweise beträgt die Laufzeit eines Flächennutzungsplans ca. 15 Jahre. Im Jahr 2021 müssen wir jedoch realistisch mit weniger als 6000 Einwohnern rechnen. Aufgrund der Annahmen im Flächennutzungsplans wurde ein Bedarf an neuen Baugebieten von 15 ha im Flächennutzungsplan angebeben. Ausgewiesen wurden dann tatsächlich 17 ha neue Baugebiete. Wir benötigen statt neuer Baugebiete eine Verdichtung der Bevölkerung im Stadtzentrum. Jeder zusätzliche Bauplatz, den wir ausweisen, wird zu weiteren Leerständen im Stadtzentrum führen. Wir müssen statt der Ausweisung neuer Baugebiete das Stadtzentrum attraktiver machen. Ich spreche mich auch hinsichtlich der Psychologie gegen die Einholung eines Angebots aus. Man befindet sich dann möglicherweise im 'commitment' und trifft eine Entscheidung, die der Situation der Stadt nicht angemessen ist.
- Auf Nachfrage von AH: das Angebot kostet nichts.
- Auf Nachfrage von WS: die Rechtsaufsicht kann den Vertrag nur genehmigen, wenn die Wahrscheinlichkeit da ist, dass die Grundstücke auch verkauft werden. Der Aufwand entsteht bei dem dritten.
- AH: im Baugebiet Lerchenbühl I und II sind 25 Grundstücke unbebaut.
- MHo: wir haben keine Erfahrung mit Erschließungsträgerschaft. Frage an HE, wie sie das Vorhaben beurteilt.
- HE: will sich öffentlich nicht umfassend dazu äußern. Alles hat zwei Seiten.
Beschluss
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung von der Firma Bayerngrund ein konkretes Angebot für die Erschließungsträgerschaft des Baugebietes Lerchenbühl BA III bzw. eines Teiles des Baugebietes einzuholen. Es ist auch mindestens ein weiteres Angebot eines Mitbewerbers einzuholen.
Abstimmungsergebnis: 20/1 (MD)
(Begründung: da das Angebot nichts kostet)
03 Sportlerehrung 2014
Einstimmig beschlossen (21/0)
04 Neubau eines Lehrschwimmbeckens
Sachverhalt
Der Neubau eines Lehrschwimmbeckens mit zwei Schwimmeinheiten wurde vom Gemeinderat Altenkunstadt am 15.12.2014 behandelt.
In öffentlicher Sitzung wurde mit Stimmenmehrheit (13:7) folgender Beschluss gefasst:
"Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der Stadt Burgkunstadt einen Förderantrag für den Neubau eines Lehrschwimmbeckens (2 Schwimmeinheiten) zu stellen."
Diskussion
Allgemein
- WS: Der Stadtrat hat bereits 2013 schon mal den Beschluss gefasst. Ein erneuter Beschluss ist nicht erforderlich.
- HE: den Förderantrag kann ich erst stellen, wenn ich eine förderfähigen Planung vorliegen habe. Dies beinhaltet die Leistungsphasen I-III bzw. IV. Dem muss ein VOF-Verfahren vorausgehen. Ohne das kann ich keine Förderanträge bei der Regierung stellen.
- WS: wir haben den Beschluss schon gefasst. Die Verwaltung soll diesen jetzt umsetzen.
- GK: der erste Schritt ist der Förderantrag.
- HE: Nein. Dies ist der dritte Schritt vor dem ersten. Der erste Schritt ist das VF-Verfahren. Der zweite Schritt ist die Beauftragung des Büros mit den Planungsphasen. Der Standort muss hierzu feststehen. Der dritte Schritt ist dann die Stellung eines Förderantrags.
- HPM: wenn ein Beschluss da ist, müsste die Verwaltung eigentlich die Voraussetzungen schaffen.
- UM: ich rechne für die Leistungsphasen I-III mit Planungskosten allein von 175.000-225.000 €.
- HPM: dann muss man eben die 200.000 € ausgeben.
- HE: man müsste zunächst Rücksprache mit dem Landratsamt halten über die haushaltsrechtliche Zulässigkeit.
- MD: Ich halte eine Beschlussfassung zum Einen heute für nicht möglich, da uns zu dem Tagesordnungsprunkt nicht mitgeteilt wurde, dass die Stellung des Förderantrag mit Kosten verbunden ist. Dies hätte in den Sitzungsunterlagen mitgeteilt werden müssen. Desweiteren kann sich auch das Landratsamt nicht über bayerische Gesetze hinwegsetzen. Das Landratsamt kann dem aktuell meiner Ansicht nach unter keinem Gesichtspunkt zustimmen. Zunächst benötigen wir einen genehmigten und bekannt gemachten Haushalt. Auch die übrige haushaltsrechtliche Zulässigkeit müsste geprüft werden. Der Bürgerverein wird sich hier konstruktiv einbringen. Der erste Schritt ist jedoch, dass wir die haushaltsrechtliche Zulässigkeit etwaiger Verpflichtungen oder Ausgaben sicherstellen. Im Haushalt 2015 müssten mindestens die entsprechenden Beträge ausgewiesen sein. (Siehe auch Stellungnahme des Bürgervereins unten)
- CF: das ist so nicht richtig. Ich kann Ihnen das auch noch in der Sitzung mitteilen.
Die Stellungnahme der Fraktion des Bürgervereins<ref>Dies ist eine vorbereitete Stellungnahme, die nicht wörtlich verlesen wurde, sondern lediglich in ihren Grundzügen in freier Rede mitgeteilt wurde. Es kann daher sein, dass in der Stadtratssitzung nicht alle hier wiedergegebenen Inhalte zum Vortrag kamen. Es gilt das gesprochene Wort.</ref>
Dies ist eine vorbereitete Stellungnahme, die nicht wörtlich verlesen wurde, sondern lediglich in ihren Grundzügen in freier Rede mitgeteilt wurde. Es kann daher sein, dass in der Stadtratssitzung nicht alle hier wiedergegebenen Inhalte zum Vortrag kamen. Es gilt das gesprochene Wort.
Der Bürgerverein hat sich in seinem Wahlprogramm grundsätzlich für den Bau eines Lehrschwimmbeckens ausgesprochen. Dem lagen jedoch Annahmen zugrunde, die sich im Nachhinein als falsch herausgestellt haben, so etwa die Annahme, eine Überdachung des jetzigen Freibads und damit eine Erhöhung der Auslastung durch Betrieb nur eines Bades sei möglich. Ferner die Annahme, es würden keine umliegenden Kapazitäten zur Verfügung stehen. Da ausreichende Kapazitäten in Marktgraitz und Michelau nun doch zur Verfügung stehen, wandelt sich nach unserer Auffassung der Charakter des Projekts von einer Pflichtaufgabe zu einer freiwilligen Aufgabe.
Die Fraktion des Bürgervereins wäre bereit, einem Lehrschwimmbecken zuzustimmen, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt werden:
(1) Das aktuell vorliegende Konzept muss dahingehend verbessert werden, dass Freibad und Lehrschwimmbecken als Einheit behandelt werden. Sollten die versprochenen Synergien aus dem Bau des Lehrschwimmbeckens bezüglich des Freibads nicht eintreten, muss vorab entschieden werden, ob man sich zwei defizitäre Schwimmeinrichtungen 260.000,- € + mindestens 100.000,- €) leisten kann. Die bisherige Weigerung von Altenkunstadt, eine Kombination aus Freibad und Lehrschwimmbecken in einem Zweckverband zuzulassen, ist mit Altenkunstadt nochmals zu verhandeln, auch was eine weitergehende Konzeption und Nutzung des Blockheizkraftwerks angeht. Die möglichen Synergien können auch im Verteilungsschlüssel berücksichtigt werden, so dass Altenkunstadt aus diesem Konzept kein Schaden entstehen muss.
(2) Das Vorhaben muss haushaltsrechtlich zulässig sein. Nach aktuellen Maßstäben sehen wir dies nicht gegeben. Im Rahmen der seit 1.1.2015 wieder bestehenden vorläufigen Haushaltsführung sind weder Verpflichtungen noch Ausgaben für neue Aufgaben zulässig. Die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Burgkunstadt ist auch bei Vorliegen eines genehmigten Haushalts wohl nicht gewährleistet. Unser Schuldendienst beträgt ca. 1,35 Mio. Euro im Jahr. Wir finanzieren unseren Schuldendienst mittlerweile durch Aufnahme neuer Kredite. Wir befinden uns in einer Schuldenspirale, einem Teufelskreis, und wir müssen diese Situation als dramatisch mit unbedingtem Handlungsbedarf anerkennen (siehe Bescheid vom Landratsamt zum Haushalt 2014: “Soweit noch freiwillige Leistungen gewährt werden, sind diese abzubauen.”). Wir müssen daher zunächst dafür sorgen, dass der Bau eines Lehrschwimmbeckens in zulässiger Weise beschlossen werden kann.
(3) Die jährliche Belastung für den Haushalt der Stadt Burgkunstadt darf nicht wesentlich mehr als ca. 100.000,- € betragen, die durch Einsparungen gegenfinanziert werden müssen.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der Gemeinde Altenkunstadt einen Förderantrag für den Neubau eines Lehrschwimmbeckens (2 Schwimmeinheiten) zu stellen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, mit dem Landratsamt Lichtenfels die haushaltsrechtliche Zulässigkeit abzuklären. Sollte das Landratsamt die haushaltsrechtliche Zulässigkeit bestätigen, wird die Verwaltung beauftragt, ein Ausschreibungsverfahren nach VOF Leistungsphasen 1-3 als Grundlage einer Förderantragstellung durchzuführen. (sinngemäß) (14/8)
05 Künftige Entwicklung der Mittelschule Burgkunstadt
06 Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK); Vorstellung der bisherigen Planung und Billigungsbeschluss
07 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO
08 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.11.2014 und 09.12.2014
09 Anfragen
Fußnoten
<references />