Niederschrift (Gemeinderat)

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Arten

Beschlussprotokoll

Ergebnisprotokoll

Wortlautprotokoll

Ablichtungen der Sitzungsniederschriften

Die Gemeinderatsmitglieder können jederzeit die Niederschrift einsehen und sich Abschriften der in öffentlicher Sitzung gefaßten Beschlüsse erteilen lassen (GO Art. 54 Abs. 2 Satz 2). Der einzelne Gemeindebürger hat nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs keinen Anspruch auf Erteilung von Ablichtungen der Sitzungsniederschriften.<ref>BayVGH, Urteil vom 04.03.2008 - 4 BV 07.1329 Absätze 18-23</ref>

Normen

Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)

Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt

Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Rechtsprechung

Publikationen

Fachbücher

  • Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 Seite 70 ff.

Niederschriften über öffentliche Sitzungen des Gemeinderats

Links

Siehe auch

Fußnoten

<references/>