Bürgermeister

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Zuständigkeit des ersten Bürgermeisters

Aufgaben

Pflichten

Der Bürgermeister hat

Besoldung

Der erste Bürgermeister der Stadt Burgkunstadt ist nach Anlage 1 des Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) in Besoldungsgruppe A16 eingesuft (5.000 bis 10.000 Einwohner).

Stellvertretung

Rechtsprechung

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH)

Publikationen

Normen

  • GO Art. 37 Zuständigkeit des ersten Bürgermeisters

Siehe auch

Fußnoten

<references />