Lehrschwimmbecken

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Abgrenzung Pflichtaufgabe - freiwillige Aufgabe

Das Schulschwimmen gehört zum ordnungsgemäßen Unterricht und die Bereitstellung der Möglichkeit, Schwimmunterricht zu erteilen, zu den Pflichtaufgaben<ref> siehe http://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/nachrichtenportal/nachricht.jsp?nid=134004 abgerufen am 21.03.2014 15:55 Uhr</ref>. Die kostenlose Bereitstellung von Infrastruktur für Vereine u.ä. Nutzergruppen stellt allerdings keine Pflichtaufgabe dar<ref> siehe http://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/nachrichtenportal/nachricht.jsp?nid=134004 abgerufen am 21.03.2014 15:56 Uhr</ref>. Der Neubeu oder Umbau eines Lehrschwimmbeclens würde damit wohl insoweit zu den Pflichtaufgaben zählen, als der Bedarf für das Schulschwimmen nicht durch zumutbare organisatorische Maßnahmen durch umliegende Einrichtungen gedeckt werden kann<ref>siehe auch http://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/nachrichtenportal/nachricht.jsp?nid=134004 - abgerufen am 21.03.2014 16:02 Uhr</ref>.

Position des Bürgervereins im Wahlprogramm "Burgkunstadt 2020"

Die Mitgliederversammlung des Bürgervereins hat am 8.1.2014 folgende Position beschlossen:

Der Staat ist verpflichtet, unseren Kindern über den Schulunterricht Möglichkeiten anzubieten, schwimmen zu lernen. Seit Schließung des alten Lehrschwimmbeckens findet in Burgkunstadt kein regelmäßiger Schwimmunterricht für allgemeinbildende Schulen statt. Wir würdigen das Engagement der DLRG, diesem Missstand ein Ende zu setzen. Wir sind grundsätzlich für einen Neubau. Wir setzen uns für einen Neubau ein, wenn

  • das jetzige intransparente Verfahren beendet wird,
  • die Burgkunstadter Bürger in einem öffentlichen Verfahren Fragen, Kritik und Anregungen einbringen können, diese bei der weiteren Planung berücksichtigt werden und ein Neubau in Kenntnis aller Argumente und Informationen nach wie vor positiv zu bewerten ist,
  • auf der Grundlage eines unabhängigen Gutachtens durch einen anerkannten Sachverständigen die Planungen und Kalkulationen der DLRG nach wie vor positiv zu bewerten sind,
  • die in Aussicht gestellten Fördermittel und Beteiligungen weiterhin in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen.

Kosten

Investitionskosten

Kalkulation der DLRG

Die Bruttokosten für zwei 25-Meter-Becken belaufen sich nach Angaben der DLRG auf

Diese Kosten würden sich unter anderem durch ein geplantes Seminarzentrum der DLRG um

  • 552.000 Euro

verringern<ref>Quelle: Obermain Tagblatt vom 21.08.2013, Seite 20</ref>.

Bei einem Fördersatz von 70 Prozent würde nach Angaben der DLRG eine aufzubringende Summe der beteiligten Partner von rund

  • 1,474 Millionen Euro

bleiben<ref>Quellenangaben: Lehrschwimmbecken-Kalkulation der DLRG Seite 1; Obermain Tagblatt vom 21.08.2013, Seite 20</ref>.

Nicht berücksichtigt seien dabei die Möglichkeiten

  • einer geringeren Kreisumlage (500.000 Euro),
  • mögliche Einsparungen des Landkreises beim Bau der Sportanlagen sowie
  • die Synergieeffekte von Freibad und Schwimmhalle (290.000 Euro)<ref>Quelle: Obermain Tagblatt vom 21.08.2013, Seite 20</ref>.

Die Verwaltung stelle diesen Abzug jedoch nicht in Rechnung<ref>Quelle: Obermain Tagblatt vom 21.08.2013, Seite 20</ref>.

Die Berechnungen der Stadt Burgkunstadt (974.000 Euro) und der DLRG (559.000 Euro) unterscheiden sich nach Angaben der DLRG um rund 415.000 Euro<ref>Quelle: Obermain Tagblatt vom 21.08.2013, Seite 20</ref>.

Unterhalts- und Betriebskosten

Gegner eines Neubaus sehen in den Unterhalts- und Betriebskosten das Kernproblem. Die Frage eines Neubaus wird sich wohl an der Zuverlässigkeit der Prognosen der Unterhalts- und Betriebskosten für die nächsten 25 Jahre entscheiden.

Gegenüberstellung der Kalkulationen

Kalkulation Ausgaben Einnahmen Saldo
Stadt Burgkunstadt 114.000,00 €<ref>Quelle: Lehrschwimmbecken-Kalkulation der DLRG Seite 5</ref> ggf. zzgl.

+ 98.000,00 € kalkulatorische Kosten<ref>Quelle: Lehrschwimmbecken-Kalkulation der DLRG Seite 5</ref>

86.940,00 €

(88.940,00 €)<ref>Quelle: Lehrschwimmbecken-Kalkulation der DLRG Seite 4</ref>

-24.000,00 €

-122.000,00 € (inkl. kalkulat. Kosten)

DLRG 110.147,00 €<ref>Quelle: Lehrschwimmbecken-Kalkulation der DLRG Seite 5</ref> 126.684,00 €<ref>Quelle: Lehrschwimmbecken-Kalkulation der DLRG Seite 4</ref> 16.637,00 €

Argumente

Freibad und Lehrschwimmbecken gemeinsam nutzen

Der Vorsitzende der DLRG Werner Schneider sieht hier "enorme Einsparmöglichkeiten"<ref>Quelle: Obermain Tagblatt vom 21.08.2013, Seite 20</ref> .

Anstehende Sanierung im Freibad

Nach Informationen des stellvertretenden Vorsitzender der DLRG Bernd Detsch bei einer Informationsveranstaltung der DLRG am 19.08.2013 stehen Kosten von etwa 200000 Euro für die Sanierung der Duschen und Umkleiden im Freibad an sowie 40.000 Euro für die Neuanschaffung der Solarheizanlage<ref>Quelle: Obermain Tagblatt vom 21.08.2013, Seite 20</ref>.

Ersparnis im Abwasserbereich des Freibads durch Nutzung der Wasseraufbereitung im Hallenbad

Nach Informationen des stellvertretenden Vorsitzender der DLRG Bernd Detsch bei einer Informationsveranstaltung der DLRG am 19.08.2013 sei bei einem Bau des Lehrschwimmbeckens mit einer Ersparnis im Abwasserbereich des Freibads durch Nutzung der Wasseraufbereitung im Hallenbad in Höhe von 50.000 Euro zu rechnen<ref>Quelle: Obermain Tagblatt vom 21.08.2013, Seite 20</ref>.

Häufig gestellte Fragen

Warum kann man das bestehende Freibad nicht überdachen?

Nach Ansicht der Befürworter eines Neubaus sprechen folgende Argumente gegen eine Überdachung des Freibades:

  • Keine Fördermittel durch den Freistaat Bayern
  • Das Freibad ist weder nach unten noch zur Seite gedämmt. Daher entstehen im Winter Wärme- bzw. Kältebrücken.
  • Die vorhandenen Umkleiden sind nicht beheizbar
  • Selbst wenn man die bestehenden Umkleiden beheizen würde, ist der Weg zum Becken im Winter problematisch
  • Fehlender Hubboden (für die Schwimmausbildung wesentlich)
  • Das Wasser kann mit einer Solaranlage im Winter nicht beheizt werden

Warum können die Kinder nicht in den angrenzenden Einrichtungen (z.B. Michelau, Küps oder Marktgraitz) schwimmen lernen?

Nach Informationen der Stadtkämmerin in den Stadtratssitzungen vom 07.10.2014 und vom 09.12.2014 bestehen ausreichend freie Kapazitäten im Hallenbad Michelau. Inwieweit eine regelmäßige der Schulpflicht unterliegende Schwimmausbildung dort organisatorisch umsetzbar ist und mit welchen Kosten diese verbunden wäre, wird noch geklärt.

Nach ebenfalls in der Stadtratssitzung vom 07.10.2014 mitgeteilten Informationen der Stadtverwaltung seien Alternativversuche der Nachbarkommune Altenkunstadt, den Grundschulkindern das Schwimmen in anderen kleineren Hallenbädern im Landkreis beizubringen, aus Unwirtschaftlichkeit und zu hohem Zeitaufwand gescheitert.

{{#widget:Iframe |url=https://mapsengine.google.com/map/embed?mid=zyu3kCVM_JWg.kLIAz8J3F-GE |width=640 |height=480 |border=0 }}

Sollte die Entfernung gegen einen Schwimmunterricht etwa in Küps sprechen, wo ist der Unterscheid, wenn ein Weismainer Kind bei einem Neubau nach Burgkunstadt fahren muss?

Warum können die Kinder nicht im Freibad im Sommer schwimmen lernen?

Im Freibad können die Kinder der weiterführenden Schulen im Sommer schwimmen trainieren und Schwimmunterreicht erhalten. Die Kinder im Grundschulalter sind aufgrund ihrer Körpergröße zu klein. Das Freibad Kunomare verfügt über keinen Hubboden, so dass die Grundschulkinder dort nicht stehen können.

Kann man den Kindern nicht einen Schwimmkurs bezahlen?

Ein bezahlter Schwimmkurs würde wohl lediglich auf freiwilliger Basis funktionieren. Es dürfte aber als Konsens unter allen Beteiligten gelten, dass allen Schülern das Schwimmen beizubringen ist. Deshalb wird dies nur über der Schulpflicht unterliegenden Schwimmunterricht möglich sein. Hauptsächlich davon betroffen sind die Grundschulen.

Wieviele Kinder nehmen den Schwimmunterricht voraussichtlich pro Jahr in Anspruch?

Wenn es um die Pflicht zum Schwimmen lernen geht, sind wohl ganz überwiegend, wenn nicht ausschließlich die Grundschulen betroffen, wenngleich auch die weiterführenden Schulen Schwimmunterricht anzubieten haben. Diese können ihren Schwimmunterreicht ggf. jedoch auch im Freibad im Sommer abhalten. Ein Lehrschwimmbecken mit Hubboden benötigen also wohl so gut wie ausschließlich die Grundschulen. Für Burgkunstadt liegen folgende Schülerzahlprognosen vor:

  • 2014/2015: 39
  • 2015/2016: 49
  • 2016/2017: 42
  • 2017/2018: 46
  • 2018/2019: 45
  • 2019/2010: 34

Das Freibad war 2013 von Überschwemmungen durch Hochwasser betroffen. Würde das Hochwasserrisiko nicht auch einen Neubau betreffen?

Sollte man die Kosten-Nutzen-Frage stellen?

Wie soll das vorgeschlagene PPP-Modell funktionieren?

Können die üblichen Nachteile von PPP-Modellen hier ausgeschlossen werden?

Spricht etwas gegen den geplanten Standort neben dem Freibad?

Es gibt an diesem Standort wohl Probleme mit der Gründung. Dies wurde in der Stadtratssitzung vom 07.10.2014 thematisiert. Der Gartenbach wird als Verrohrung unter dem Freibadgelände durchgeführt. Aufgrund starker Setzungen sind bereits erhebliche Mängel am Kassen- und Umkleidegebäude aufgetreten. Für Hochbaumaßnahmen, die auf dem Freibadgelände vorgesehen sind, müssen daher unbedingt spezielle Baugrunduntersuchungen durchgeführt werden, um bereits im Vorfeld eine wirtschaftliche Planung der angedachten Baumaßnahme überprüfen zu können.<ref>Quelle: Stadtratssitzung vom 07.10.2014</ref>

Chronologie<ref>Quellen:Obermain Tagblatt vom 21.08.2013, Seite 20; Obermain Tagblatt vom 26.08.2013, Seite 18</ref>

2004

  • (Herbst 2004): Entwurf eines Notarvertrages im Zusammenhang mit Übernahme der weiterführenden Schulen durch den Landkreis: Landrat Leutner verweist in einer Sitzung der CSU-Kreistagsfraktion auf den ersten Entwurf eines Notarvertrages, in der der Stadt Burgkunstadt die Option eingeräumt gewesen sei, das Lehrschwimmbecken über den 1. Januar 2005 hinaus im eigenen Namen und auf eigene·Rechnung weiter zu betreiben. Der Landkreis Lichtenfels hätte in diesem Fall für seine weiterführenden Schulen das Hallenbad nach Stundenplan angemietet, das heißt, Gebühren für die belegten Schwimmstunden bezahlt.
  • (08.11.2004): Der Stadtrat Burgkunstadt beschließt in nichtöffentlicher Sitzung die Schließung des Hallenbades zum 31.12.2004<ref>Quelle: Obermain Tagblatt vom 4./5.12.2004, Seite 25</ref>
  • (11.11.2004): Gespräch im Landratsamt Lichtenfels zwischen Landrat Leutner, Erstem Bürgermeister Heinz Petterich, dem Zweiten und der Dritten Bürgermeisterin, den Fraktionsvorsitzenden des Stadtrates sowie dem Geschäftsführenden Beamten und der Stadtkämmerin (alle Burgkunstadt): Hierbei kommt nach Darstellung von Landrat Leutner nochmals der Vertragsentwurf mit der vorgesehenen Option für die Stadt Burgkunstadt zur Sprache. Petterich habe erklärt, dass der Stadtrat von Burgkunstadt mit großer Mehrheit beschlossen habe, dass der Betrieb des Lehrschwimmbeckens zum 31. Dezember 2004 eingestellt werde. Diese Entscheidung hätten die Vertreter des Landkreises und letztlich auch der Kreisausschuss (Sitzung 29. November) zur Kenntnis genommen. <ref>Quelle: Obermain-Tagblatt·Samstag/Sonntag, 11./12. Dezember 2004</ref>
  • (29.11.2004): Kreisausschuss nimmt Entscheidung der Stadt Burgkunstadt zur Kenntnis<ref>Quelle: Obermain-Tagblatt·Samstag/Sonntag, 11./12. Dezember 2004</ref>
  • (04.12.2004): Obermain Tagblatt vom 04./05.12.2004: "Unterschriftenaktion gegen Schließung des Hallenbads"
  • (06.12.2004): Leserbrief von Wasserwacht / DLRG im Obermain Tagblatt vom 06.12.2004. "Bald eine Region von Nichtschwimmern"
  • (11.12.2004): Die CSU-Kreistagsfraktion weist Kritik von Bürgern und Vereinen wegen der bevorstehenden Schließung des Burgkunstadter Hallenbades zurück. Der Landkreis bzw. die Landkreisverwaltung seien der falsche Ansprechpartner, die Entscheidung habe der Burgkunstadter Stadtrat getroffen.<ref>Quelle: Obermain Tagblatt vom 11./12.12.2004</ref>
  • (30.12.2004): Obermain Tagblatt: Hallenbad darf nicht einfach baden gehen: 1800 Unterschriften für Erhalt des Lehrschwimmbeckens - Förderverein für kommunale Zusammenarbeit legt Konzept vor<ref>Quelle: Obermain Tagblatt vom 30.12.2004, Seite 3</ref>

2005

  • (04.01.2005): Gespräch zwischen den Bürgermeistern der drei Kommunen, dem Verein zur Förderung und Verbesserung der kommunalen Zusammenarbeit, den Schulleitern, der DLRG, der Wasserwacht und Landrat Reinhard Leutner<ref>Quelle: Obermain Tagblatt vom 30.12.2004, Seite 3</ref>
  • (05.01.2005: Einladung an Stadtrat von Burgkunstadt zu einer Informations- und Ausspracherunde<ref>Quelle: Obermain Tagblatt vom 30.12.2004, Seite 3</ref>
  • (11.01.2005): Stadtratssitzung in Burgkunstadt mit Tagesordnungspunkt "Entscheidung zur Anmietung des Lehrschwimmbeckens"
  • (02.03.2005): Obermain Tagblatt: Schließung wäre ein Schildbürgerstreich - SPD-Kreisvorstand: Hallenbad betreiben, so lange es funktioniert - Rückbau nicht teurer; Alexander Ring, Schwimmmeister in Burgkunstadt erklärt, das 36 Jahre alte Bad funktioniere. Betriebskosten bis April 2005 werden von einem privaten Sponsor getragen<ref>Quelle: Obermain Tatgblatt vom 02.03.2005</ref>
  • (03.03.2005): Obermain Tagblatt: Karl-Theodor zu Gurtenberg berichtet bei einem Besuch am 02.03.2005 in Altenkunstadt, er habe sich über die Förderungsmöglichkeiten für den Bau eines neuen Schulschwimmbeckens bei der Regierung von Oberfranken erkundigt. Voraussetzung seien 60 Schwimmklassen<ref>Obermain Tagblatt vom 03.03.2005, Seite 25</ref>
  • (10.10.2005) Die DLRG Burgkunstadt stellt den Antrag auf Anpachtung der Schwimmhalle beim Träger, dem Landkreis Lichtenfels<ref>Quelle: Obermain Tagblatt vom 31.10.2005</ref>
  • (27.10.2005) Landrat Leutner und 1. Vorsitzender der DLRG Burgkunstadt Werner Schneider unterzeichnen den Pachtvertrag<ref>Quelle: Obermain Tagblatt vom 31.10.2005</ref>
  • (31.10.2005): Bericht im Obermain Tagblatt: "Rettungsgesellschaft rettet Hallenbad"

2006

  • (12.08.2006) Leserbrief von Bürgermeister Petterich in Abstimmung mit weiteren Mandatsträgern im Obermain Tagblatt: "Die Stadt finanziert das Lehrschwimmbecken mit"

2007

2008

  • (07.03.2008) Bericht im Obermain Tagblatt: "Vision vom Neubau eines Lehrschwimmbads - Konzept für kommunale Zusammenarbeit beim Schwimmunterricht - Hoher Zuschuss von der Regierung"<ref>Obermain Tagblatt vom 07.03.2008</ref>
  • Studie aus dem Jahr 2008 (Dipl.Ing. und Architekt Lutz, Ingolstadt) über die Errichtung eines Hallenlehrschwimmbeckens mit 2 Schwimmeinheiten (25-Meter-Becken)

2009

2010

2011

  • Studie aus dem Jahr 2010 (Architekt Lauer, Lichtenfels) über die Errichtung eines Hallenlehrschwimmbeckens mit 2 Schwimmeinheiten (25-Meter-Becken)
  • (09.06.2011): Schreiben der Regierung von Oberfranken "hinsichtlich der Überprüfung des schulischen Hallenbadbedarfes. Bei der ermittelten Sportklassenzahl könnte der Bedarf an einem Neubau einer Doppelübungsstätte schulaufsichtlich genehmigt werden, was wiederum Voraussetzung für eine Förderung aus Schulbaumitteln wäre. Eine schulaufsichtliche Genehmigung ist mit dieser Aussage allerdings noch nicht verbunden. Sie kann erst erteilt werden, wenn feststeht, an welchem Standort das Bad erbaut werden soll und wer die Bauherrschaft übernehmen wird."<ref>Quelle: Protokoll der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Altenkunstadt vom 05.07.2011</ref>
  • (05.07.2011): Sitzung des Gemeinderats Altenkunstadt - Aus dem Protokoll: "Der Vorsitzende gibt eine E-Mail des Burgkunstadter Bürgermeisters Heinz Petterich vom 17.06.2011 zur Kenntnis. Darin teilt er mit, dass die Stadt Burgkunstadt noch keine belastbaren Zahlen seitens der DLRG vorliegen hat, welchen Beitrag die DLRG zu den Betriebskosten leisten kann. Demgegenüber stehen anderslautende Aussagen des Vereins. Zweiter Bürgermeister Hümmer gibt zudem bekannt, dass am Mittwoch, 27.07.2011, 14.00 Uhr ein Gespräch mit den Bürgermeistern und Fraktionsvorsitzenden im Sitzungssaal des Rathauses Burgkunstadt zum Thema Lehrschwimmbecken stattfindet. Zur Kenntnis gegeben wird weiterhin das Schreiben der Regierung von Oberfranken vom 09.06.2011 hinsichtlich der Überprüfung des schulischen Hallenbadbedarfes. Bei der ermittelten Sportklassenzahl könnte der Bedarf an einem Neubau einer Doppelübungsstätte schulaufsichtlich genehmigt werden, was wiederum Voraussetzung für eine Förderung aus Schulbaumitteln wäre. Eine schulaufsichtliche Genehmigung ist mit dieser Aussage allerdings noch nicht verbunden. Sie kann erst erteilt werden, wenn feststeht, an welchem Standort das Bad erbaut werden soll und wer die Bauherrschaft übernehmen wird. Die Einbeziehung der Mittelschule Altenkunstadt steht zudem noch unter dem Vorbehalt, dass der Schulverband Altenkunstadt einen Beschluss fasst, dass auch die Mittelschule Altenkunstadt ihren lehrplanmäßigen Schwimmunterricht dauerhaft in dem neu geplanten Lehrschwimmbecken abdecken wird. Es entwickelt sich anschließend eine lebhafte Diskussion. Dabei wird die Meinung vertreten, dass die grundsätzlichen Entscheidungen zeitnah getroffen werden müssen, sei es seitens der Kommunen als auch von der Mittelschule bzw. vom Schulverbund. Teilweise wird der Verwaltung und dem Ersten Bürgermeister eine Hinhaltetaktik vorgeworfen, um das Lehrschwimmbecken zu verzögern bzw. zu verhindern. Von anderer Seite wird dagegen gehalten, dass über den Standort und Betreiber noch keine Einigung erzielt wurde. Außerdem fehlen nach wie vor belastbare Zahlen durch die DLRG, dem der Verein jedoch widerspricht. Hinsichtlich der Einbeziehung der Mittelschule Altenkunstadt soll eine Sitzung des Schulverbundes stattfinden und klare Aussagen getroffen werden. Nach Mitteilung der Verwaltung haben bereits Sitzungen des Schulverbundes unter dem Vorsitz von Schulleiter Heinbuch stattgefunden, wobei das Thema Lehrschwimmbecken noch kein Thema war."<ref>Quelle: Protokoll der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Altenkunstadt vom 05.07.2011</ref>
  • (27.07.2011): 14.00 Uhr Termin für ein Gespräch mit den Bürgermeistern und Fraktionsvorsitzenden im Sitzungssaal des Rathauses Burgkunstadt zum Thema Lehrschwimmbecken<ref>Quelle: Protokoll der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Altenkunstadt vom 05.07.2011</ref>

2012

  • (21.11.2012): Schreiben des Landrats: Landrat Christian Meißner weist die Bürgermeister aller 3 Kommunen am Obermain mit Schreiben vom 21.11.2012 auf die zum 01.10.2013 laufende Antragsfrist für Fördermittel hin und fordert eine Entscheidung bis Ende Juli 2013, da auch der Kreisausschuss im September 2013 noch einen entsprechenden Beschluss fassen müsse<ref>Quelle: Obermain Tagblatt vom 26.08.2013, Seite 18</ref>.
  • Die Kathi-Baur-Sporthalle und das darunter liegende Lehrschwimmbecken werden abgerissen, um Platz für einen Erweiterungsbau der Realschule zu schaffen.<ref>Quelle: Jahresbericht der Stadt Burgkunstadt 2012, S. 32</ref>

2013

  • (17.05.2013): Gespräch im Landratsamt Lichtenfels: Im Landratsamt Lichtenfels findet ein Gespräch der Bürgermeister mit Staatssekretär Eck statt. Dort wird seitens des Staatssekretärs der Wunsch geäußert, dass Bürgermeister Petterich die Federführung in den weiteren Schritten übernehmen solle und die im Protokoll festgelegten Punkte abarbeite<ref>Quelle: Obermain Tagblatt vom 26.08.2013, Seite 18</ref>.
  • (31.05.2013): Schreiben des Landrats: Mit Schreiben vom 31.05.2013 weist der Landrat nochmals auf die Beschlussfassung bis Ende Juli hin<ref>Quelle: Obermain Tagblatt vom 26.08.2013, Seite 18</ref>.
  • (20.08.2013): Informationsveranstaltung der DLRG: Die DLRG lädt alle Entscheidungsträger der Stadt Burgkunstadt am 20. August zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung in das Freibad ein. Nur 2 von 20 Stadträten folgen der Einladung.
  • (21.08.2013): Nichtöffentliche Stadtratssitzung: Der Stadtrat berät in nichtöffentlicher Sitzung über das Lehrschwimmbecken. Marcus Dinglreiter vertreitt die Ansicht, dass darin ein Verstoß gefgen die gesetzlichen Vorschriften über die Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen nach GO Art. 52 zu sehen ist.
  • (KW 24/2013): Gespräch der DLRG mit dem Landrat: In einem Gespräch der DLRG mit dem Landrat in der KW24/2013 wird der Sachverhalt um zu bachtende Fristen für die Beantragung von Fördermitteln nochmals im Detail besprochen. Landrat Christian Meißner fordert wiederum Eile in der Angelegenheit und stellt klar, "dass die Projekte “Obermainhalle“ und „Außensportanlage„ in jedem Fall bis Oktober 2013 beantragt" würden<ref>Quelle: Obermain Tagblatt vom 26.08.2013, Seite 18</ref>. Ohne positive Beschlüsse zum Lehrschwimmbecken würden dann große Teile der Zuschüsse des Landkreises und die ggf. die Entsendung der Sportklassen verfallen<ref>Quelle: Obermain Tagblatt vom 26.08.2013, Seite 18</ref>.

2014

  • 10.03.2014: Zunächst sollte die Weiterleitung des Förderantrags für die Renovierung der Obermainhalle vom Landkreis Lichtenfels an die Regierung von Oberfranken von der Entscheidung über den Bau eines Lehrschwimmbeckens abhängig gemacht werden.<ref>Quelle: Obermain Tagblatt vom 11.03.2014, Seite 3</ref>. Landrat Christian Meißner äußerte in der Kreisausschusssitzung am 10.03.2014, man müsse die Sanierung angehen und brauche ein Gesamtkonzept. Darum müsste man die Frage nach dem Lehrschwimmbecken hinten anstellen.<ref>Quelle: Obermain Tagblatt vom 11.03.2014, Seite 3</ref>.
  • Ende Septmber/Anfang Oktober setzt das Landratsamt der Stadt Burgkunstadt eine Frist, sich bis 31.12.2014 zu äußern, ob ein Lehrschwimmbecken erreichtet werde.
  • 07.10.2014: Das Thema wird in der Stadtratsssitzung Burgkunstadt und der Gemeinderatssitzung Altenkunstadt behandelt.
    • Angebot Krieger in Höhe von rund 41.000 EUR brutto für die Ausarbeitung einer entsprechenden Machbarkeitsstudie mit Wirtschaftlichkeitsprognose für ein Cabriobad (abgelehnt)

Fördermittel

Förderbetrag

Nach der Kalkulation der DLRG Burgkunstadt betragen die Fördermittel € 2.509.990,00 € (bei einem Fördersatz von 70% aus 3.585.700,00 €).<ref>Quelle: [http://burgkunstadt.dlrg.de/no_cache/startseite.html?cid=508816&did=523008&sechash=4c064451 Lehrschwimmbecken-Kalkulation der DLRG Seite 1</ref>

Fristen

Fördermittel

Nach einem Leserbrief des DLRG-Vorstands vom 26.08.2013<ref>Quelle: Obermain Tagblatt vom 26.08.2013, Seite 18</ref> müssen Förderanträge für Schulprojekte für das Folgejahr bis 01. Oktober bei der Regierung von Oberfranken vorliegen. Wenn der Stadtrat im September 2013 nicht entscheiden würde, seien mehr als 3 Millionen Euro Fördermittel verloren. In Burgkunstadt seien davon die geplanten Außensportanlagen der weiterführenden Schulen, die Sanierung der Obermainhalle und der Neubau des Lehrschwimmbeckens betroffen. Alle drei Projekte seien unmittelbar miteinander verbunden, da sich z.B. die Größe der Außensportanlage nach dem Vorhandensein eines Lehrschwimmbeckens richte<ref>Quelle: Obermain Tagblatt vom 26.08.2013, Seite 18</ref>. Auch Staatssekretär Gerhard Eck könne seine zugesagte Förderung nur in diesem Zeitrahmen aufrechterhalten<ref>Quelle: Obermain Tagblatt vom 26.08.2013, Seite 18</ref>.

Landkreis Lichtenfels

Der Landkreis Lichtenfels erwartet von den Kommunen Altenkunstadt und Burgkunstadt ein Entscheidung bis Ende 2014, da hiervon Planungen der Schulsportanlagen abhängen würden<ref>Obermain Tagblatt vom 13.10.2014 - ... Neues Hallenbad: Ja oder Nein?; Obermain Tagblatt vom 10.09.2014 - Lehrschwimmbecken: Landrat fordert Entscheidung - Zuschuss und Nutzung durch weiterführende Schulen nur bei Zusage bis Jahresende</ref>.

Quellen

Kalkulation der DLRG

Protokolle

Publikationen

Lokalpresse

2014

2013

2011

2004

  • Obermain Tagblatt vom 30.12.2004, Seite 3: Hallenbad darf nicht einfach baden gehen - 1800 Unterschriften für Erhalt des Lehrschwimmbeckens - Förderverein für kommunale Zusammenarbeit legt Konzept vor
  • Obermain Tagblatt vom 11./12.12.2004: CSU-Kreistagsfraktion: Falscher Ansprechpartner
  • Leserbrief von Wasserwacht / DLRG im Obermain Tagblatt vom 06.12.2004
  • Obermain Tagblatt vom 4./5.12.2004, Seite 25
  • Obermain Tagblatt vom 30.11.2004, Seite 3

Blogs

Siehe auch

Fußnoten

<references />