Stadtratssitzung-2014-11-04
Anwesend: 19 Entschuldigt: 1
Bauausschuss
TAGESORDNUNG<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
zur: Sitzung des Bauausschusses am: Dienstag, 4. November 2014 um 19:00 Uhr im: Sitzungssaal des Rathauses
Öffentlich:
01 Bauantrag auf Neubau eines Büro- und Ausstellungsgebäudes auf dem Grundstück Flst.Nr. 1523/8 der Gemarkung Burgkunstadt (In der Au 25a) (2014-0037)
einstimmig beschlossen
02 Bauantrag auf Änderung der best. Flachdächer in ein flach geneigtes Walmdach bzw. Satteldach sowie Errichtung von drei Dachgauben auf dem Grundstück Flst.Nr. 393 der Gemarkung Burgkunstadt (Plan 1) (2014-0036)
einstimmig beschlossen
03 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.10.2014
einstimmig beschlossen
Stadtratssitzung am 04.11.2014, 19:15 Uhr
TAGESORDNUNG<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
zur: Sitzung des Stadtrates
am: Dienstag, 4. November 2014 um 19:15 Uhr
im: Sitzungssaal des Rathauses
Öffentlich:
TM Stellt zwei Anträge auf Änderung der Tagesordnung<ref>s.a. Öffentlichkeit (Stadtrat)</ref>:
- TOP 11 + 12 der nicht-öffentlichen Sitzung sollen im öffentlichen Teil nach TOP 02 behandelt werden
- TOP 13 muss zwingend in die öffentliche Sitzung. Es handelt sich um Gebühren. Er ist vor TOP 05 zu behandeln.
GK für CSU: TOP 11 + 12 Sind nicht öffentlich, weil es sich um Auftragsvergaben handelt. Top 13 muss öffentlich behandelt werden.
Abstimmungsergebnis:
- TOP 11 + 12 (4:16) abgelehnt
- TOP 13 (20:0 einstimmig angenommen)
01 Bekanntgaben
Bürgermeisterin Frieß verliest eine Stellungnahme der Stadt Burgkundstadt zum Leserbrief von Filips Callens im Obermain Tagblatt vom 4.11.2014.
- Die Baumaßnahme Ebneth/Hainweiher sei im Jahr 2012/2013 durchgeführt worden.
- Nach dem 1.1.2010 hat die IG Abwasser noch suggeriert, es sei eine nochmalige Gebührenerhöhung zu besorgen.
- Die IG Abwasser habe sich nicht ausreichend mit dem Problem der Oberflächenwasser auseinandergesetzt. Die Stadtburg und Stadt hätte eine Oberflächenentwässerung bauen müssen.
- Die Kosten des Anschlusses der Ortsteile Ebneth/Heinweiher an die städtische Kläranlage betrugen 1.550.000 €.
- Davon waren 415.000 € staatliche Zuwendungen
- Herstellungsbeiträge für den Kanal 300.000 €
- 835.000 € flossen in die Kalkulation der Kanalgebühren und nicht wie von der IG Abwasser behauptet über 1 Million €
02 Errichtung eines Hortes im Grundschulgebäude Burgkunstadt, Pestalozzistraße 10, Vorstellung der Planung
Herr Kl. (Architekt) und Herr H. (Technik) stellen die Planung vor
- Für die Barrierefreiheit ist ein Personenaufzug geplant, daneben soll die Brandschutztreppe errichtet werden
- die alten Feuerlöschkästen sind an die Trinkwasserleitung angeschlossen (nicht gespült). Die Wasserleitungen müssen sowohl im Untergeschoss als auch in der ganzen Schule saniert werden. Neue Leitungen werden über mit Gipskarton verkleidete Steigschächte ausgeführt.
- Die Gasleitung muss bis zum Gehsteig rückgebaut werden, da sie im Bereich des neuen Aufzugs liegt.
- Die Abwasserleitungen (vor zehn Jahren erneuert) verfügen über keinen Brandschutz. Es müssen Manschetten und die Rohre angebracht werden durch alle Geschosse (dies ist zum Teil mit dem Aufbrechen der Geschossdecken verbunden)
- für den Brandschutz müssen auch Maßnahmen im Dach (Dämmschicht) vorgesehen werden
- Die Kosten haben sich nunmehr auf 1.651.000 € erhöht. Sie verteilen sich wie folgt:
Kinderhort | Sanierung Grundschule | Brandschutzkonzept | Barrierefreiheit | Gesamt | |
---|---|---|---|---|---|
714.270,15 € | 483.346,83 € | 331.185,51 € | 179.075,51 € | 1.651.015,63 € | |
Anteil in % aus KGR 300/400 | 42,18 | 28,72 | 17,95 | 11,15 | 100 |
- Würde man die Baumaßnahme splitten, würden sich die Honorarkosten interpolieren (bezogen auf jede Einzelmaßnahme)
- Der Kanal müsste neu verlegt werden. Das Kanalsystem ist defekt. Dabei handelt es sich um eine unabwendbare Pflichtaufgabe. In dem Zusammenhang wäre die Miterledigung der Barrierefreiheit sinnvoll.
- Auch der Heizkessel muss erneuert werden
Herr Fl. stellt das Brandschutzkonzept vor
- In jedem Fall müssen die Treppenhäuser angegangen werden. Die Treppenhäuser haben Luftverbund. Ziel ist die Schaffung von geschlossenen Treppenräumen.
- Das zweite Problem ist der sehr lange Stichflur. Dieser ist nicht zulässig. Man benötigt eine zusätzliche Treppe, um über die beiden Flure flüchten zu können.
- Man muss eine Brandschutztür einbauen, damit die zwei Treppenhäuser abgeschlossen sind.
- Sofortmaßnahmen:
- Notausstieg mit Kennzeichnung aus dem Werkraum UG
- Treppenturm errichten (Standort der späteren Außentreppe)
- im EG und OG Notausstieg mit Kennzeichnung
- Installation Rauchwaren milder (Flure, Treppenhäuser, Lagerräume)
- Brandkasten im Heizungsraum entfernen (wurde bereits erledigt)
- nicht selbst schließende feuerhemmende Türen im OG und DG sind geschlossen zu halten
- Erstellung Brandschutzordnung
- Erstellung Flucht-und Rettungspläne
- Erstellung Feuerwehrpläne
- Kosten 25.230,98 €
- Kosten der Miete des Behelfstreppenturms pro Jahr: 8250 €
Fragen
- Hr. Kl. auf auf Nachfrage von MHo: Im Brandfall wird der Aufzug nicht genutzt. Die Sanierungskosten entsprechen den Kosten eines Neubaus. Die Mehrkosten entstehen durch das Bauen im Bestand. Der Keller war früher ein Bunker. Die vorhandenen massiven Stahlteile führen zu einer erheblichen Erschwernis
- GK: Ein Problem ist ja der Kanal in Verbindung mit der neu geplanten Außentreppe. Kann man nicht die Treppe verlegen?
- Auf Nachfrage von MHe: die Raumhöhe wird nach der Sanierung 2,40 m bis 2,45 m betragen.
- MHen: Die Arbeitsstättenverordnung verlangt einen Richtwert von 2,50 m Raumhöhe
- Hr. K.: das Landratsamt Lichtenfels würde die Ausnahmegenehmigung erteilen
- Auf Nachfrage von MHen: Nach einer energetischen Sanierung hätte man einen Wert von 160 kWh. Dies ist weit weg von einem Neubau.
- Herr Fl. hat die Idee, dass die Fluchttreppe auch auf Erdgeschossniveau enden könnte, wenn man mit der Treppe nicht ins Untergeschoss müsste.
- WS: jeder überbaute Kanal macht über kurz oder lang Schwierigkeiten. Man sollte am Gebäude festhalten. Man sollte sich die Schullandschaft der nächsten zehn Jahre ansehen. Spricht sich für die Sanierung des Kellers aus.
- HE: Der bayerische Gemeindetag hat darauf hingewiesen, dass im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs künftig für Fördermittel unter Umständen neue Schwerpunkte gesetzt werden: Ganztagesschule, Barrierefreiheit, Inklusion. Die Ganztagsschule wird kommen.
- Hr. K auf Nachfrage: Eine Unterbringung des Harz ist auch im Gebäude der Mittelschule denkbar. Das bauliche Procedere wäre vergleichbar. Allerdings nicht in der vollen Wucht wie eine Sanierung des Kellers. Zum Beispiel müsste man in große Glasflächen investieren. Die Fluchtwegsituation ist ebenso problematisch.
- SH: wie schaut es aus mit der Förderung?
- HE: dazu sind wir bei der Regierung nicht gekommen. Die Regierung hat zunächst Forderungen bezüglich der Raumplanung gestellt.
- Hr. K. auf Nachfrage von MD: Die Kosten des Brandschutzes sind anteilig für den Hort im Keller im Betrag von 714.000 € erfasst.
- HE auf Nachfrage von MD: Es gibt für diese Maßnahme keinen Konflikt mit der vorläufigen Haushaltsführung
Beschluss
Der Stadtrat nimmt von der Entwurfsplanung zur Unterbringung eines Hortes im Grundschulgebäude Burgkunstadt Kenntnis.
03 1. Änderung des Flächennutzungsplanes; Abwägung, Billigungsbeschluss
PM Stellt Antrag, auf die Verlesung der kompletten Sitzungsvorlage zu verzichten.
- MD erwidert, dass die anwesenden Zuhörer die Sitzungsvorlage nicht kennen und sich möglicherweise dafür interessieren
- der Stadtrat beschließt mit 4/16 Stimmen auf die Verlesung der Sitzung Vorlagen zu verzichten und nur die Beschlussvorlagen zu verlesen.
- TM Weist zum Naturschutz darauf hin, dass die Möglichkeit von Rasengittersteinen bis dato nicht geprüft wurde. Das Wasser könnte dann zumindest in einem gewissen Umfang versickern. Dies würde dann auch den Vorgaben der Naturschutzbehörde entsprechen. Ferner sollte die handliche Bepflanzung nicht nur im Westen, sondern auch im Norden hin zu den zwei Wohnanwesen erfolgen, die mit ihrem Garten an dem Parkplatz enden.
Hr. F. (SB) weist darauf hin, dass bei Rasengittersteinen möglicherweise Wasser von unten durch die Gittersteine nach oben drückt.
04 Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Stadt Burgkunstadt
GK spricht sich für eine Gebührensenkung aus WS: 0,12 €/m³ Puffer entsprechen etwa zwölf Euro pro Jahr an Auswirkungen in der Gebührenrechnung. Das ist zumutbar. MHen: viele Kommunen können ihr Wassernetz nicht mehr wirtschaftlich betreiben. Der Freistaat Bayern muss dies Bezuschussung HE: glaubt nicht an künftige Fördermittel durch den Freistaat Bayern TM: die Beibehaltung des jetzigen Gebührensatzes ermöglicht ein Abpuffern der nächsten Gebührenerhöhung.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesetzung (BGS-WAS) gemäß dem als Anlage beigefügten Satzungsmuster. (19/1)
13 Kalkulation der Benutzungsgebührengebühren für die Abwasserbeseitigung; Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
Urpsr. in nichtöffentlichem Teil der Tagesordnung; wird gem. Beschluss zur Tagesordnung (s.o.) öffentlich behandelt.
Wortbeiträge
- TM:
"Als Umweltreferent - und im Nahmen der Fraktion des Bürgervereins - begrüße ich die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in Burgkunstadt! Denn sie wird sich positiv für die Stadt und die Mehrzahl ihrer Bürger auswirken. Für die Einführung sprechen im wesentlichen 3 Gründe :
1. die Vorschriften der Gesetzgebers lassen keinen Ermessensspielraum
2. die Einführung ist ein ausgezeichnetes ökologisches Steuerungsinstrument
3. und führt zu größerer sozialer Gerechtigkeit !
Lassen Sie mich das näher erläutern :
zu 1) Art.8 d. KAG bestimmt, dass die Gebühren nach dem Ausmaß zu berechnen, in dem die Gebührenschuldner die öffentlichen Einrichtungen benutzen. Bisher wurden die Abwasserbeseitigungskosten nur nach dem Trinkwasserverbrauch bemessen. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist dies allerdings nur zulässig, wenn die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung gering sind. Dieses „gering“ wurde in mehreren Gerichtsverfahren mit 12 % der Gesamtkosten definiert. Wie aus den Berechnungen der Sachverständigen Frau Suchowski hervorgeht, betragen diese Kosten in Burgkunstadt 22 %. Nach dem Prinzip der Verursachergerechtigkeit ergibt sich daraus zwangsläufig, dass wir in BU die gesplittete Abrechnung einführen müssen. Sonst ergeht es uns wie der Gemeinde Untermerzbach, die bereits im Jahr 2003 per Verwaltungsgerichtsurteil zur Einführung gezwungen wurde. In NRW ist gesplittete Gebühr bereits generell vorgeschrieben.
zu 2)In Zukunft besteht also die Abwassergebühr aus 2 Komponenten :
1. der Schmutzwasserabgabe, die sich nach wie vor aus dem Trinkwasserverbrauch in m³ berechnet und dann ca. 20% niedriger ausfallen wird und
2. der Niederschlagswassergebühr, die pro m² angeschlossener, versiegelter Fläche berechnet wird und die restlichen Kosten einbringt.
Ganz wichtig ist dabei : Die Gesamtkosten bleiben gleich.
Es fallen lediglich in der Einführungsphase durch die Bestandsermittlung zusätzliche Kosten an. Dies betrifft aber nur eine Abrechnungsperiode. Im Übrigen halte ich die von der Verwaltung veranschlagten 150 T. Euro für viel zu hoch. In der hessischen Stadt Calden ( 7500 Einw. ) betrugen die Kosten 62 T Euro. Konkret bedeutet die Neuregelung, dass Gebührenzahler mit geringem Wasserverbrauch und großen versiegelten Flächen – wie z.B. die Parkplätze von Supermärkten oder auch leerstehende Gebäude - höhere Gebühren zu zahlen haben.
Dies wird – hoffentlich – dazu führen, dass neue Parkplätze möglichst ohne Versiegelung gebaut werden. Und sicher werden im Laufe der Zeit bestehende Plätze entsiegelt. Dies ist ökologisch gewünscht, denn es dient der Hochwasservorsorge und der Verbesserung des Mikroklimas. (in Bayern werden leider noch an jedem Tag 20 Hektar versiegelt)
zu 3) Entlastet werden alle normalen Haushalte, bei denen die umbaute Fläche in einem vernünftigen Verhältnis zur Zahl der Bewohner steht. Dies trifft mit Sicherheit auf die meisten Mitwohnungen zu. Denn auch Mieter sind von den Abwassergebühren betroffen.. Gerade sie werden durch die neue Berechnung entlastet.
Dies zeigen auch die Beispielrechnungen von Fr. E. ganz deutlich. Gleichzeitig widersprechen sie der in Alternative 2 aufgestellten Behauptung, die Einführung ginge zu Lasten der Mehrzahl der Benutzer :
Es stellt sich da die Frage, welche Gruppe von Benutzern damit gemeint ist? Die Gesamtbevölkerung von Burgkunstadt ist es mit Sicherheit nicht.
Aus all dem Gesagten ergibt sich zweifelsfrei, dass die gesplittete Abwassergebühr in BU sobald wie möglich eingeführt werden muss – zum Wohle der Bevölkerung."
- HE: SD und ich besuchen jedes Jahr eine Veranstaltung des Bayerischen Gemeindetags „Aktuelle Rechtsprechung in Gebühren-und Beitragsrecht“. Diese wird von Frau Dr. Thimet gehalten. Von einer zwingenden Verpflichtung, die gesplittete Abwassergebühr einzuführen, war dort nichts zu hören. Es handelt sich um Rechtsprechung, die je nach Fall anders ausfallen kann. Es gibt kein Gesetz, das uns zur Einführung zwingt (Bsp. Straßenbeleuchtung).
- MD direkt dazu: Bei Gebühren handelt es sich um einen Akt der Eingriffsverwaltung. Die Verwaltung benötigt dafür eine gesetzliche Grundlage. Die Gerichte sagen jedoch in ständiger Rechtsprechung, dass die gesetzliche Grundlage de Ar. 8 KAG für eine Abrechnung nach dem Frischwassermaßstab nicht ausreicht, wenn der Anteil des Niederschlagswassers >12 % ist.
Beschluss
Der Stadtrat beschliesst, die gesplittete Abwassergebühr mit der Zielvorgabe 01.01.2017 einzuführen und beauftragt die Verwaltung, die hierfür erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. (5/15 abgelehnt, namentliche Protokollierung)
Der Stadtrat beschliesst, die gesplittete Abwassergebühr trotz Kenntnis der Rechtslage nicht einzuführen, da die Einführung zu Lasten der Mehrzahl der Benutzer geht. (15/5 angenommen)
05 Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Burgkunstadt (BGS-EWS)
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) gemäß dem als Anlage beigefügten Satzungsmuster. (15/5 beschlossen - namentl. Protokollierung)
06 Abwasserwirtschaft Kunstadt GmbH (AWK), Wechsel in der Geschäftsführung
- Herr Albrink zum 31.12.2014 in Ruhestand
- Nachfolger Herr Dipl.Ing. Marcel Brechenmacher
Beschluss: Der Stadtrat nimmt von dem Wechsel in der Geschäftsführung der AWK Kenntnis.
07 Abwasserwirtschaft Kunstadt GmbH (AWK), Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2013
Beschluss (sinngem.):
1. Jahresabschluss per 31.12.2013 mit Bianzsumme 378.719,01 EUR wird festgestellt.
2. Gewinnvortrag aus 2012 11.776,21 EUR sowie Jahresüberschuss 2013 1.901,66 EUR werden mit 13.677,87 EUR auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Geschäftsführerwird für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt.
4. Abschlussprüfer für 2014 wird Herr R. Gack, WSP und StB, 96215 Lichtenfels.
08 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO
09 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.10.2014
10 Anfragen
- Änderung Nahverkehrsplan (Fahrplan und Tarifauskünfte)
- GK: Radwegenetz-Prioritäten für die Zukunft festlegen
- WS: Zustimmung; Radwegenetz Burgkunstadt-Altenkunststadt prüfen Vorteile des VGN vorstellen.
MDo: Sieht bei Sitzungen, die länger als bis 22:00 Uhr dauern die Vertagung vor. Wir haben noch fünf Punkte in nicht-öffentlicher Sitzung zu behandeln.
Antrag abgelehnt (2/18)
UM: Bitte Sachstand Skaterbahn und Lehrschwimmbecken auch für die Bevölkerung aufarbeiten und kommunizieren. Die Bevölkerung weiß offenbar nicht so gut Bescheid. Bitte um Sachstandsbericht entweder in Burgkunstadt aktuell oder in einem Zeitungsartikel
KW: Anregung, Fahrradständer im Innenstadtbereich aufzustellen.
Fußnoten
<references />