Gewässer dritter Ordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 5. August 2019, 14:19 Uhr
Gewässer dritter Ordnung sind nach BayWG Art. 2 alle anderen Gewässer, die nicht Gewässer erster oder zweiter Ordnung sind. In Burgkunstadt gibt es folgende Gewässer dritter Ordnung :
Stadtrat Burgkunstadt
Normen
Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
- BayWG Art. 2 Abs. 1 Nr. 3: alle anderen Gewässer, die nicht Gewässer erster oder zweiter Ordnung sind.
Förderrichtlinien
Links
- https://www.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente/leistung/366757827430
- https://www.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente/leistung/94110569116
- https://www.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente/leistung/10221684116