Erklärung zu Protokoll: Unterschied zwischen den Versionen

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In einer Gemeinderatssitzung hat der einzelne Gemeinderat wohl keinen Anspruch auf Abgabe einer Erklärung zu Protokoll. Darüber müsste wohl im Rahmen eines [[Geschäftsordnungsantrag]]s vom gesamten Gremium entschieden werden.<ref>x</ref>
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In einer Gemeinderatssitzung hat der einzelne Gemeinderat wohl keinen Anspruch auf Abgabe einer Erklärung zu Protokoll. Darüber müsste wohl im Rahmen eines [[Geschäftsordnungsantrag]]s vom gesamten Gremium entschieden werden.<ref>{{ISBN 9783415052086}} Seite 71</ref>
  
 
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* {{ZPO 496}} Einreichung von Schriftsätzen; Erklärungen zu Protokoll
 
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==Siehe auch==
 
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Aktuelle Version vom 15. April 2016, 14:30 Uhr

In einer Gemeinderatssitzung hat der einzelne Gemeinderat wohl keinen Anspruch auf Abgabe einer Erklärung zu Protokoll. Darüber müsste wohl im Rahmen eines Geschäftsordnungsantrags vom gesamten Gremium entschieden werden.<ref>Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 Seite 71</ref>

Normen

  • ZPO § 129a Anträge und Erklärungen zu Protokoll
  • ZPO § 496 Einreichung von Schriftsätzen; Erklärungen zu Protokoll

Publikationen

  • Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 Seite 71

Siehe auch

Fußnoten

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