Stadtratssitzung-2015-10-20: Unterschied zwischen den Versionen
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* im Haushalt sind für die Überplanung 21.850 € angesetzt ((17.850 € Architekt KL.; 4.000,- € Fr. Do.) | * im Haushalt sind für die Überplanung 21.850 € angesetzt ((17.850 € Architekt KL.; 4.000,- € Fr. Do.) | ||
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* MD fragt, worum es sich hierbei handelt. | * MD fragt, worum es sich hierbei handelt. |
Version vom 29. Oktober 2015, 17:09 Uhr
Gremium:
Stadtrat Sitzungstag:
Dienstag, 20. Oktober 2015
Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr
Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Öffentliche Tagesordnung:
01 Interkommunale Zusammenarbeit Breitband
Einstimmig beschlossen
02 Erste Beratung zum Haushalt 2016
Sachverhalt
- GO Art. 65 Abs. 2: Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
- Steuereinnahmen und Einnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich liegen meist erst im Februar des Haushaltsjahres vor
- bisher Haushaltsaufstellung nach Vorliegen insbesondere folgender Zahlen
- Soll-Stellung der Gewerbe]- und Grundsteuereinnahmen aufgrund der Jahresabschlüsse
- ESt-, USt- Beteiligungsbeträge
- Höhe der Schlüsselzuweisung
- Höhe der Kreisumlage
- voraussichtliche Jahresergebnisse der ausgabenmäßig bedeutsamen Haushaltsstellen im Verwaltungshaushalt (zum Beispiel Energiebezug)
- Jahresergebnis des laufenden Haushaltsjahres
- Mittelabfluss der Investitionen zur Ermittlung der Haushaltsausgabereste
- Vorlage des Haushaltes 2016 beim Landratsamt Lichtenfels wird zum 30.11.2015 angestrebt
- Hinweis der Verwaltung, dass viele Zahlen nicht belastbar sein werden. Ansätze aus Hochrechnungen und Prognoseeinschätzungen. Nachtragshaushalt wird wohl notwendig sein.
- Eckdaten des Haushalts 2016:
- Volumen Verwaltungshaushalt 13.603.480 €
- Volumen Vermögenshaushalt 5.344.295 €
- Entnahme aus der Rücklage: keine Angabe möglich
- Zuführung zum Vermögenshaushalt 875.220 €
- Tilgung 844.985 €
- Zinsen 413.270 €
- Kreditbedarf 2.699.935 €
Beratung
Mieteinnahmen
- TM: werden die Mieteinnahmen regelmäßig angepasst?
- HE: für Burgkunstadt gibt es keinen Mietspiegel. Für einen Mietspiegel zuständig wäre der Gutachterausschuss im Landratsamt. Die Stadt Burgkunstadt hat die Vermietung ihrer Wohnung auch immer unter sozialen Gesichtspunkten betrieben.
Über Planungausbau des Untergeschosses der Grundschule als Hort
- im Haushalt sind für die Überplanung 21.850 € angesetzt ((17.850 € Architekt KL.; 4.000,- € Fr. Do.)
9323.5603 Erbbaurechtsvertrag Kirche 8685 €
- MD fragt, worum es sich hierbei handelt.
- GK/HE: das ist nicht öffentlich, da könnten Namen genannt werden
- MD: man kann noch einen Sachverhalt beschreiben, auch ohne Namen zu nennen.
- HE: öffentlich kann man sagen, dass es um die Abgabe der weiterführenden Schulen an den Landkreis und den Bau der Sportanlagen geht.