Stadtratssitzung-2015-10-20: Unterschied zwischen den Versionen
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* Steuereinnahmen und Einnahmen aus dem [[kommunaler Finanzausgleich|kommunalen Finanzausgleich]] liegen meist erst im Februar des Haushaltsjahres vor | * Steuereinnahmen und Einnahmen aus dem [[kommunaler Finanzausgleich|kommunalen Finanzausgleich]] liegen meist erst im Februar des Haushaltsjahres vor | ||
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Version vom 29. Oktober 2015, 16:54 Uhr
Gremium:
Stadtrat Sitzungstag:
Dienstag, 20. Oktober 2015
Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr
Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Öffentliche Tagesordnung:
01 Interkommunale Zusammenarbeit Breitband
Einstimmig beschlossen
02 Erste Beratung zum Haushalt 2016
Sachverhalt
- GO Art. 69 Abs. 2:
- Steuereinnahmen und Einnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich liegen meist erst im Februar des Haushaltsjahres vor
- bisher Haushaltsaufstellung nach Vorliegen insbesondere folgender Zahlen
- Soll-Stellung der Gewerbe]- und Grundsteuereinnahmen aufgrund der Jahresabschlüsse
- ESt-, USt- Beteiligungsbeträge
- Höhe der Schlüsselzuweisung
- Höhe der Kreisumlage
- voraussichtliche Jahresergebnisse der ausgabenmäßig bedeutsamen Haushaltsstellen im Verwaltungshaushalt (zum Beispiel Energiebezug)
- Jahresergebnis des laufenden Haushaltsjahres
- Mittelabfluss der Investitionen zur Ermittlung der Haushaltsausgabereste