Zurückweisung der Anmeldung: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Die Anmeldung ist, wenn den Erfordernissen der {{BGB 56} bis {{BGB 59}} nicht genügt ist, nach {{BGB 60}} von dem Amtsgericht unter Angabe der Gründe zurückzuweisen.<noinclude> | + | Die Anmeldung ist, wenn den Erfordernissen der {{BGB 56}} bis {{BGB 59}} nicht genügt ist, nach {{BGB 60}} von dem Amtsgericht unter Angabe der Gründe zurückzuweisen.<noinclude> |
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