Zurückweisung der Anmeldung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Anmeldung ist, wenn den Erfordernissen der §§ 56 bis 59 nicht genügt ist, nach {{BGB 60}} von dem Amtsgericht unter Angabe der Gründe zurückzuweisen.<noinclude>
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Die Anmeldung ist, wenn den Erfordernissen der {{BGB 56} bis {{BGB 59}} nicht genügt ist, nach {{BGB 60}} von dem Amtsgericht unter Angabe der Gründe zurückzuweisen.<noinclude>
  
 
==Normen==
 
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Version vom 28. Mai 2020, 07:54 Uhr

Die Anmeldung ist, wenn den Erfordernissen der {{BGB 56} bis BGB § 59 nicht genügt ist, nach BGB § 60 von dem Amtsgericht unter Angabe der Gründe zurückzuweisen.

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