Stadtratssitzung-2016-06-07: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | * Stadtratsbeschluss: Schäden jährlich in Höhe von ca. 300.000 Euro abarbeiten | ||
+ | * [[Haushalt 2016]]: 320.000 Euro Baukosten + 55.000 Euro Ingenieurkosten für | ||
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+ | * Ingenieurbüro Miller: Ingenieurvertrag über 42.147,60 Euro brutto inkl. Nebenkosten. | ||
+ | * Honorarzone III Mindestansatz | ||
+ | * Wg. Begleitung Kanalverfilmung Verzicht auf Leistungsphasen 1 und 2 (ca. 8.000 Euro) | ||
+ | * Verwaltung: Ingenieurbüro Miller sollte beauftragt werden | ||
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Version vom 7. Juni 2016, 22:02 Uhr
Bauausschuss
Gremium: Bauausschuss
Sitzungstag: Dienstag, 07. Juni 2016
Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr
Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
01 Bauantrag auf Anbringung von Werbeanlagen am Anwesen Auwiese 2, Grundstück Flst.Nr. 1529/5 der Gemarkung Burgkunstadt (2016-0018)
02 Bauantrag auf Auffüllung einer Teilfläche des Grundstückes Flst.Nr. 424 der Gemarkung Kirchlein (2016-0016)
03 Bauantrag auf Errichtung einer Garage mit Carport auf dem Grundstück Flst.Nr. 57/6 der Gemarkung Weidnitz (Wolf-von-Schaumberg-Str. 18( (2016-0019)
04 Bauantrag auf Nutzungsänderung von Büroräumen in Wohnung in dem Gebäude auf dem Grundstück Flst.Nr. 173/1 der Gemarkung Neuses a.M. (Zehntweg 9) (2016-0017)
05 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.05.2016
Stadtrat
Gremium: Stadtrat
Sitzungstag: Dienstag, 07. Juni 2016
Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr
Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
01 Bekanntgaben
02 Vorstellung Glasfaser-Masterplan
Sachverhalt
Diskussion
Beschlusvorschlag
Beschluss
03 Breitbandausbau im Rahmen des neuen bayerischen Förderprogramms; Information zum Ergebnis des Auswahlverfahrens
Sachverhalt
Diskussion
Beschlusvorschlag
Beschluss
04 Friedhof Burgkunstadt - künstlerische Aufwertung und Neuerung durch Regens-Wagner
Sachverhalt
Diskussion
Beschlusvorschlag
Beschluss
Stichwörter: Friedhof
05 Erlass einer Einbeziehungssatzung für den Stadtbereich Burgkunstadt (Bereich Firma K.-E.-Fischer); Öffentliche Auslegung nach BauGB § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach BauGB § 4 Abs. 2; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen; Satzungsbeschluss
Sachverhalt
Diskussion
Beschlusvorschlag
Beschluss
06 Anlegung eines Kinderspielplatzes in Weidnitz
Stichwörter: Spielplatz, Weidnitz
Sachverhalt
Diskussion
Beschlusvorschlag
Beschluss
07 Umsetzung der Feuerwehrbedarfsplanung der Stadt Burgkunstadt; Ersatzbeschaffung des TSF Mainroth
Sachverhalt
Diskussion
Beschlusvorschlag
Beschluss
08 Kanalsanierung 2016; Vergabe der Ingenieurleistungen
Stichwörter: Vergabe; Stadtratssitzung-2013-11-08; EU-Kommission; Stellungnahme der EU-Kommission vom 04.05.2016
Antrag des Bürgervereins auf abweichende Beschlussfassung
Die nachfolgende Textpassage wurde vor der Stadtratssitzung vorbereitet und nicht wörtlich verlesen, sondern lediglich in ihren Grundzügen in freier Rede mitgeteilt. Es kann daher sein, dass in der Stadtratssitzung nicht alle hier wiedergegebenen Inhalte zum Vortrag kamen. Es gilt das gesprochene Wort.
Die Fraktion des Bürgervereins Burgkunstadt stellt zu “TOP 08 Kanalsanierung 2016; Vergabe der Ingenieurleistungen” folgenden Antrag für die öffentliche Tagesordnung der Stadtratsitzung am 07.06.2016 (vorsorglich als Dringlichkeitsantrag):
Vorrangige Erstellung eines Gesamtkonzepts für die Kanalsanierung mit Förderoption
Alternativer Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt, dass für die Kanalsanierung im Stadtgebiet zunächst ein Gesamtkonzept erstellt wird. Dabei sind Hochwasserschutzkonzept und hydraulischer Abgleich der Kanäle zu berücksichtigen.
Als erster Schritt sind die noch zu untersuchenden Kanäle zu befahren. Dem Stadtrat ist schnellstmöglich eine Aufstellung aller Schäden der Stufe 0 mit Risiken der Gewässerverunreinigung vorzulegen. Sollte der Auftragswert der Kanaluntersuchung über den EU-Schwellenwerten liegen, ist europäisches Vergaberecht zu beachten.
Zeitgleich sind die neuen Fördermöglichkeiten zu prüfen, um die Kosten für Stadt und Bürger zu senken. Der Beschlussvorschlag zu TOP 08 wird zunächst vertagt.
Begründung
Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem Vorrang des EU-Rechts (der Stadtverwaltung bekannt) und einem möglichen Verlust von Fördermitteln.
Mit einer neuen Förderung unterstützt die Staatsregierung die Kommunen bei der Sanierung ihrer Anlagen für Trinkwasser und Abwasser. Kernstück der neuen Förderrichtlinien ist eine Härtefallförderung: Kommunen, die durch den Bau von Trink- und Abwasseranlagen besonders hoch belastet sind, erhalten danach Fördermittel für die Sanierung ihrer bestehenden Wasserleitungen und Abwasserkanäle. (siehe Anlage)
Die Begründung eines Härtefalls ergibt sich letztlich erst, wenn der Umfang der Gesamtmaßnahme feststeht: Ein entsprechender Härtefall liegt vor, wenn die Pro-Kopf-Belastung einen bestimmten Betrag pro Einwohner überschreitet. Dazu werden die Investitionen der vergangenen 20 Jahre und die geplanten Sanierungsausgaben betrachtet. Auch die demographische Entwicklung der Gemeinden wird berücksichtigt. Die Förderung erfolgt mit festen Pauschalen. So gibt es beispielsweise für die Sanierung von Abwasserkanälen 150 Euro pro Meter. In besonderen Härtefällen werden höhere Pauschalen gewährt. Zunächst ist das Programm auf vier Jahre ausgelegt.
Stellungnahme der EU-Kommission vom 04.05.2016
Die EU-Kommission hat mit Schreiben vom 04.05.2016 zu unserer Anfrage Stellung genommen:
“..., ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 13. Oktober 2016, in dem Sie darlegen, dass die Stadt Burgkunstadt Sanierungsarbeiten an ihrem Abwasserkanalnetz durchführen wird, die in Abschnitte aufgeteilt über Jahre durchführt werden sollen bei einem Gesamtwert von ca. 10 Millionen Euro. Sie fragen an, ob diese Arbeiten nicht europaweit ausgeschrieben werden müssten. Ihre Annahme, dass solche zusammenhängenden Arbeiten in der Tat als gesamtes gesehen werden müssen, ist richtig. Die Aufteilung in Abschnitte, die in einzelnen Jahren durchgeführt wird und nicht ausgeschrieben wird, ist in der Tat eine Umgehung der Ausschreibungspflicht aus der Richtlinie 2004/18 EG bzw. der Richtlinie 2014/24EU. Dies hat auch der EuGH in seinem Urteil im Fall C-574/10 Autalhalle Niedernhausen bestätigt. Allerdings geht im vorliegenden Fall aus den Unterlagen nicht genau hervor, wie die Aufteilung erfolgte und ob die Arbeiten bereits durchgeführt wurden, oder ob noch weitere Sanierungsleistungen erfolgen werden. ...” (Quelle: EU-Kommission, Schreiben vom 04.05.2016)
Bereiche, die nach der bisherigen Schätzung unter die Anwendung europäischen Vergaberechts fallen
Es sind im Gesamtprojekt der Kanalsanierung drei Bereiche, die nach der bisherigen Schätzung unter die Anwendung europäischen Vergaberechts fallen:
- die Dienstleistung nach der Eigenüberwachungsverordnung (Kanaluntersuchung)
- die Ingenieurleistungen
- sowie die anschließenden Bauleistungen
Wie im Bereich des Hochwasserschutzkonzeptes können die Maßnahmen dann wohl auch auf einzelne Jahre aufgesplittet werden.
Aus vergaberechtlicher Sicht ist darauf hinzuweisen, dass die Kanalreinigung, Kanaluntersuchung und -dokumentation Dienstleistungen sind und den Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A unterliegen. Da es sich um ein Projekt größeren Ausmaßes handelt, wäre die Dienstleistung der Kanaluntersuchung bei Überschreitung des EU-Schwellenwerts von derzeit 209.000 Euro europaweit auszuschreiben.
Die aktuelle Vorgehensweise der Verteilung der Untersuchungen und Reparaturen auf 10 Jahre oder mehr ist unserer Ansicht nach nicht geeignet, etwaige Risiken durch Gewässerverunreinigungen zu vermeiden. Auch dies begründet die Dringlichkeit.
Beschluss
abgelehnt 3/16
Sachverhalt
- 2011 - 2013 Überprüfung 10% der Burgkunstadter Kanäle (Eigenüberwachungsverordnung)
- Stadtratssitzung am 08. November 2013:
- Stadtratsbeschluss: Schäden jährlich in Höhe von ca. 300.000 Euro abarbeiten
- Haushalt 2016: 320.000 Euro Baukosten + 55.000 Euro Ingenieurkosten für
- Ingenieurbüro Miller: Ingenieurvertrag über 42.147,60 Euro brutto inkl. Nebenkosten.
- Honorarzone III Mindestansatz
- Wg. Begleitung Kanalverfilmung Verzicht auf Leistungsphasen 1 und 2 (ca. 8.000 Euro)
- Verwaltung: Ingenieurbüro Miller sollte beauftragt werden
Diskussion
Beschlusvorschlag
Der Stadtrat beauftragt das Ingenieurbüro Miller gem. dem Angebot vom 12.05.2016 stufenweise mit den Planungsleistungen der LP 1 - 9 für die Kanalsanierung 2016.
Beschluss
mehrheitlich angenommen (16/3) (MD, TM, AH)
09 Ausbau der Ortsstraße Leite; Vergabe der Ingenieurleistungen
Stichwörter: Vergabe
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Sachverhalt
Diskussion
Beschlusvorschlag
Beschluss
10 Ausschreibung Gaslieferung 01.01.2018 bis 31.12.2020
Sachverhalt
Diskussion
Beschlusvorschlag
Beschluss
11 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO
12 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.05.2016
13 Anfragen
Publikationen
Fußnoten
<references/>