Grundsteuer: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 23: Zeile 23:
 
==[[Rechnungsprüfung]]==
 
==[[Rechnungsprüfung]]==
  
Im Rahmen der Rechnungsprüfung kan geprüft werden, ob die Finanzverwaltung im Zuge von Baumaßnahmen die Fortschreibung der Einheitswerte verfolgt hat<ref>{{ISBN 9783415052086}} S. 107</ref>
+
Im Rahmen der Rechnungsprüfung sollte regelmäßig geprüft werden, ob die Finanzverwaltung im Zuge von Baumaßnahmen die Fortschreibung der Einheitswerte verfolgt hat<ref>{{ISBN 9783415052086}} S. 107</ref>
  
 
==Quellen==
 
==Quellen==

Version vom 25. April 2016, 15:28 Uhr

Das Aufkommen der Grundsteuer steht nach GG Art. 106 Abs. 6 Satz 1 den Gemeinden zu.

Hebesatz

Der Hebesatz beträgt in Burgkunstadt für

Stadtrat

Haushalt

Unterabschnitt

  • 9000 - Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen

Untergruppen

Rechnungsprüfung

Im Rahmen der Rechnungsprüfung sollte regelmäßig geprüft werden, ob die Finanzverwaltung im Zuge von Baumaßnahmen die Fortschreibung der Einheitswerte verfolgt hat<ref>Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 107</ref>

Quellen

Normen

Rechtsprechung

Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

Oberverwaltungsgerichte

Verwaltungsgerichte

Publikationen

Fachbücher

  • Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 107
  • Lehmbrock, Michael und Diana Coulmas (2001): Grundsteuerreform im Praxistest. Verwaltungsvereinfachung, Belastungsänderung, Baulandmobilisierung. Berlin = Difu-Beiträge zur Stadtforschung, Bd. 33.

Siehe auch

Fußnoten

<references />