Realsteuern

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Realsteuern sind nach § 3 Abs. 2 AO

Das Aufkommen der Grundsteuer und Gewerbesteuer steht nach Art. 106 Abs. 6 Satz 1 GG den Gemeinden zu.

Haushalt

Gruppierung

Gruppe: Gruppe::00

Normen

Publikationen

Siehe auch