Stadtratssitzung-2016-03-08 (außerordentlich): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 9. März 2016, 11:23 Uhr
Anwesend: 17 Stadträte
Entschuldigt: MHo, HPM, FRa, MHe (ab 19:45 anwesend)
Öffentliche Tagesordnung
01 Einführung der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr - Sachstandsbericht und Festlegung verschiedener Parameter zur Umsetzung des Grundstücksablussbeiwertverfahrens
- Weiteres Vorgehen:
- Vorermittlung
- Anhörungsverfahren
- Einstufung zum richtigen Grundstücksabflussbeiwert
Aktueller Sachstand
Hr. E.:
- Befliegung am 18.03.2016
- Bilder mit 6cm Bpodenauflösung/px
- Vergleich Bayernbefliegung 20cm/px
- Georeferenziert, d.h. zur Maßentnahme im GIS geeignet
- Flächenkataster beauftragt, Digitalisierung der Einzelflächen
- Ortsbegehungen
- Grundstücksentwässerungsüläne
- Digitales Geländemodell DGM2
- Abgleich Digitales Abwasserkataster (schon vorhanden)
- Bei den aktuellen Maßnahmen handelt es sich nur um eine neue Schicht im schon vorhandenen digitalen Kataster
- aktuell: 46.536 Einzelflächen vorhanden
- BeVo: Wie schaut es mit den Ortsteilen aus?
- Hr. E.: In 3-4 Wochen abgeschlossen
- UlMü: Wie ist es, wenn man direkt in ein Gewässer einleitet? Z.B. Lichtenfelser Straße in den Mühlbach?
- Hr. E.: Direkteinleitung in ein Gewässer ist nicht gebührenpflichtig, aber ab gewisser Fläche Erlaubnis des Landratsamtes erforderlich.
- Hr. E./HE: Es ist nun zu ermitteln, was eigentluch der Teil öffentlichen Entwässerungsanlage ist.
- HE: "Die Befürchtung, dass der normale Häuslebauer mehr zahlen muss, ist unbegründet."
(1) Vorgehensweise und Ansätze zur Ermittlung der abflusswirksamen Flächen
Sachverhalt
- Aktueller Stand: 1.915.238 m² abflusswirksame Flächen = derzeit erfasste Gesamtfläche, davon gehen ca. 800.000m² Straßen weg
Ident | Flächentyp | Mittlerer Abflussbeiwert Ѱ_m |
---|---|---|
1 | Schrägdach, Sondermaterial | 1,00 |
2 | Flachdach (≤ 3°) | 0,90 |
3 | Schrägdach | 0,90 |
4 | Kiesdach | 0,70 |
5 | Gründach, Aufbau ≤ 10 cm | 0,50 |
6 | Gründach, Aufbau > 10 cm | 0,30 |
7 | Asphalt, fugenlos versiegelt | 0,90 |
8 | Pflaster mit dichten Fugen | 0,75 |
9 | Pflaster mit offenen Fugen | 0,50 |
10 | Fester Kies-, Schotterbelag | 0,60 |
11 | Lockerer Kies-,Schotterbelag, Holzbelag, Sand | 0,30 |
12 | Rasengittersteine / Sickersteine | 0,20 |
Beschlussvorschlag 1
Die Ermittlung der abflusswirksamen Flächen wird in Anlehnung an die Vorgehensweise zur Ermittlung der abflusswirksamen Flächen für Hydraulische Nachweise durchgeführt, die mit dem Regelwerk der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) als allgemein ankerkannte Regel der Technik eingeführt ist.
Die Vorgehensweise und die Ansätze sind in die neue Beitrags- und Gebührensatzung zur gesplitteten Abwassergebühr entsprechend einzuarbeiten.
Beschluss 1
15/3 (GüKn, MHe, BVo) mehrheitlich angenommen.
(2) Mittlere Grundstücksabflussbeiwerte in Stufen
Sachverhalt
- Man macht das zur Verschlankung des Verfahrens, um den Aufwand gering zu halten<ref>Siehe auch Artikel zu Pauschalierung bzw. Typisierung</ref>
- Sonst Pflegeaufwand jedes Mal, wenn jemand etwas zurückbaut.
Stufe | mittlerer Grundstücksabflussbeiwert | Grundstücksabflussbeiwert von - bis |
---|---|---|
0 | Einzelveranlagung | 0,00 - 0,09 |
1 | 0,14 | 0,10 - 0,18 |
2 | 0,24 | 0,19 - 0,29 |
3 | 0,38 | 0,30 - 0,46 |
4 | 0,55 | 0,47 - 0,63 |
5 | 0,77 | 0,64 - 0,90 |
6 | 0,95 | 0,91 - 1,00 |
Beschlussvorlage
Es wird beschlossen, als Maßstab für die Niederschlagswassergebühr das Produkt aus Grundstücksfläche und einem mittleren Grundstücksabflussbeiwert in den genannten Stufen 0 - 6 anzusetzen. Grundstücke, bei denen über den Ansatz eines mittleren Grundstücksabfluss-beiwertes die tatsächliche abflusswirksame Fläche nicht ausreichend genau ermittelt werden kann, sind der Stufe 0 zuzuordnen. In Stufe 0 erfolgt eine Einzelveranlagung nach der im Flächenkataster ermittelten abflusswirksamen Fläche. Die Vorgehensweise und die Ansätze sind in die neue Beitrags- und Gebühren-satzung zur gesplitteten Abwassergebühr entsprechend einzuarbeiten.
Beschluss
15/3 (GüKn, MHe, BVo) mehrheitlich angenommen.
(3) Flächenüberhänge von Kleinstflächen
Sachverhalt
- z.B. Dachüberstände, wäre unzumutbarer Aufwand diese alle individuell zu erfassen.
- Geht um max. 5m² ohne Auswirkung auf den gestuften mittleren Abflussbeiwert
Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, Flächenüberhänge kleiner als A = 5 m² bei der Einstufung eines Grundstückes nicht zu berücksichtigen.
Beschluss
15/3 (GüKn, MHe, BVo) mehrheitlich angenommen.
(4) Bonus für Rückhaltesysteme für Niederschlagswasser
Sachverhalt
- MiDo: Pro Alt. C
- ThMü: Pro Alt. C
- KaWe: Pro Alt. C
- HE: Pro Alt. C (Empfehlung Gemeindetag)
Beschlussvorschläge
Alternative A: Kein Bonus
Bei der Ermittlung der abflusswirksamen Flächen eines Grundstückes sollen auch die abflusswirksamen Flächen in vollem Umfang angesetzt werden, die über ein Rückhaltesystem für Niederschlagswasser mit Überlauf in die Kanalisation entwässern. Dieser Ansatz ist in die neue Beitrags- und Gebührensatzung zur gesplitteten Abwassergebühr entsprechend einzuarbeiten.
Alternative B: Kein Bonus in der gesplitteten Abwassergebühr / Einmaliger Bonus bei Beschaffung
Bei der Ermittlung der abflusswirksamen Flächen eines Grundstückes sollen auch die abflusswirksamen Flächen in vollem Umfang angesetzt werden, die über ein Rückhaltesystem für Niederschlagswasser mit Überlauf in die Kanalisation entwässern. Für die Beschaffung eines Rückhaltesystems für Niederschlagswasser mit Überlauf in die Kanalisation wird ein einmaliger Bonus in Höhe von XXX EUR gegeben. Diese Ansätze sind in die neue Beitrags- und Gebührensatzung zur gesplitteten Abwassergebühr entsprechend einzuarbeiten.
Alternative C: Bonus
Bei der Ermittlung der abflusswirksamen Flächen eines Grundstückes wird für die abflusswirksamen Flächen ein Bonus gewährt, die über ein Rückhaltesystem für Niederschlagswasser mit Überlauf in die Kanalisation entwässern.
Der Erhalt des Bonus für ein Rückhaltesystem für Niederschlagswasser mit Überlauf wird an folgende Voraussetzungen gebunden:
1. Das Rückhaltesystem für Niederschlagswasser hat einen Überlauf in die öffentliche Kanalisation.
2. Das Rückhaltesystem ist mit dauerhaften und festen Verbindungen ortsfest ausgebildet.
3. Unterhalb der Höhe des Überlaufes hat das Rückhaltesystem ein Nutzvolumen von mindestens V = 4 m³.
4. Für Rückhaltesystemen für Niederschlagswasser, bei denen die Anforderungen nach den Punkten 1 bis 3 eingehalten werden, wird als Bonus die jeweils angeschlossene abflusswirksame Fläche um 25 m² je erreichtem vollem Kubikmeter Nutzvolumen reduziert.
Diese Ansätze sind in die neue Beitrags- und Gebührensatzung zur gesplitteten Abwassergebühr entsprechend einzuarbeiten.
Beschluss
17/1 mehrheitlich angenommen
02 Kanalproblematik Marienbader Weg
Publikationen
Fußnoten
<references/>